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Experten-Antwort

steuerfreier Teil der Rente nach Flexirente

von Roland20.10.2020 | 12:24
110 Ansichten
1 Antworten
Bei Beginn der Teilrente im Jahr 2017 beträgt der steuerfreie Betrag doch 26%. Meine Frage: von welchem Einkommen werden die 26% ermitttelt? Folgender Sachverhalt liegt vor. Ab 1.7.17 Teilrente + Beschäftigung 2018 Teilrente und Beschäftigung 1.1. - 31.3.19 Teilrente und Beschäftigung 1.4. - 31.12.19 Vollrente 2020 Vollrente Ich habe das so verstanden. Der endgültige freie Rentenbetrag wird aus dem Renteneinkommen berechnet, indem die Vollrente erstmalig für das gesamte Jahr gezahlt wurde. Also würden 26% der Jahresrente aus 2020 als Rentenfreibetrag festgeschrieben. Habe ich das richtig verstanden? Viele Grüße - Roland

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2020 | 13:43

Hallo Roland,

es ist richtig, dass sich der Besteuerungsanteil der Rente und der Rentenfreibetrag nach dem erstmaligen Rentenbeginn richtet. Beim Rentenbeginn im Jahr 2017 ist der Besteuerungsanteil 74 % und der Freibetrag 26 % der Bruttorente. Bei einer Änderung der Rentenhöhe, die nicht auf einer Rentenanpassung beruht, wie z. B. dem Wechsel von einer Teilrente zur Vollrente, wird der Freibetrag entsprechend angepasst.

Zur Berechnung des Freibetrags kann die Deutsche Rentenversicherung jedoch keine Auskunft geben. Mit Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

0 Antworten

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