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Steuerklasse

von Manni21.05.2008 | 16:45
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8 Antworten

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Hallo, Ich bin zur Zeit wegen Krankheit in einer vollen Erw. Min. Rente. Meine Frau Arbeitet, wie sollte ohne das man am Jahresende beim Fiskus Nachzahlen ? die Steuerklasse sein.( Monatliche Einkommen v.meiner Frau,879€) Danke für eine Antw.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei so konkreten Fragen zum Steuerrecht müssen wir Sie für eine verbindliche Antwort an die Finanzverwaltung verweisen. Bitte fragen Sie dort nach.

7 Antworten

Hobbyoptimiereram 21.05.2008 | 17:57
Hallo Manni, da kann man ohne die detaillierten weiteren Umstände (sprich Einkommen) zu kennen keine pauschale Aussage machen. Allgemein heisst es, dass bei einer Viel-Wenigverdiener Ehe der Vielverdiener SK 3 und der Wenigverdiener entsprechend SK 5 nehmen sollte.
Falsches Forumam 21.05.2008 | 17:58
Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Manniam 21.05.2008 | 18:01
Danke das hätte ich "wissen" sollen. Warum nur mache ich mir diese Arbeit hier?. Danke Manni
Schiko.am 22.05.2008 | 13:47
Einen steuerberater konnen sich nur wenige lohn- abhängige leisten, zumal wenn überhaupt kein er- stattungsbetrag anfällt. Ganz eindeutige aussage eines nicht "Steuerexperten" aber mit viel praxisjahren erfahrung, natülich die steuer- klasse III für die noch verdienende ehefrau. Nehme ja an, die genannten 879 sind monatlich brutto gemeint ( sollte man immer erwähnen), bei klasse III fällt bis monatlich 1.700 überhaupt keine steuer an. Um es mit " Huber" zu sagen, mehr netto vom brutto für die frau. Sie als rentner brauchen überhaupt keine steuerkarte , da renten grundsätzlich nach abzug von kranken/pflege- versicherung auf konto überwiesen werden. Richtig ist aber auch, am jahresende wird bei der einkommensteuererklärung der steuerpflichtige teil der rente- in 2008 rentenbeginn 56 % - der bruttorente ,dem jährlichen arbeitsverdienst dazugeschlagen . Es kann-muss aber nicht sein-, dass es dann zur steuer- nachzahlung kommt , maßgebend hierfür sind die je- weiligen bruttobeträge eines jahres. Gehen sie davon aus, 15.328 plus ca. 10% für kranken/ pflegeversicherung aus dem brutto beider einkunftsarten erhöhen den steuerunbelasteten betrag von 15328 ent- sprechend. Machen sie sich nichts aus unsinnigen einträgen, schon mancher kartenspieler- ob schafkopf oder skat, musste sein treiben hier einstellen. Wenn sie mir hier die beträge nicht summen, kann ich es ihnen auch nicht in einer musterausrechnung brummen. Mit freundlichen Grüßen.
Manniam 22.05.2008 | 13:56
Hallo, Danke für ihre Antwort.Hier sind nun die Korrekten Zahlen,der Einkünfte. Eink.Ehefrau: Brutto 1198,70€ Monatlich. Rente : 962,16€ hier ist die Kirch.sowie Soli. abgezogen. Hinzu kommt aus der ZVK.225,20 Ich hoffe sie können hiermit etwas Anfangen?. Danke
Schiko.,am 22.05.2008 | 15:15
Vielen dank, von 962,16 kirchensteuer und soli ab- gezogen passt nicht recht, die rentenversicherung hat ja keine steuerkarte von ihnen, gehe einfach von 962,00 monatlich aus. Sind 225,20 monatlich eine betriebsrente, dann haben sie die steuerkarte V vorzulegen. Wurde die rente schon 2005 gewährt-steueranteil nur 50%. Berechnung: 14.384 arbeitsverdienst ehefrau 06.465 56% steuerpflichtig b.beginn 2008 v.11545 01.702 betriebsrente ? steuerkarte V 40 % versorgungs- -------------freibetrag von 1000 abgezogen 22.551 zunächst steuerpflichtig minus 04.002 vorsorgeaufwendungen-alte regelung-2004 00.920 pauschale werbungskosten ( ehefrau) 00.102 werbungskosten rente 00.102 werbungskosten betriebsrente 00.072 pauschbetrag sonderausgaben,höher wenn nachweisbar 00.300 haftpflicht versicherung 17.053 tatsäch zu versteuerndes einkommen und ca. 310 jahres- steuer, kirchensteuer und soli.Wären es statt 17053 nur 15.328 zu verst.einkommen 0 steuer. Behindertenprozente, kaminkehrgebühren( eben haushaltsnahe dienst- leistungen) sind noch steuerentlastend,auch hohe krankheitskosten können abzugsfähig sein. Mit freundlichen Grüßen.
Manniam 22.05.2008 | 15:17
Ja und somit Sage ich ! vielen Dank für deine Arbeit! LG Manfred
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