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Experten-Antwort

Steuerklasse 6, Betriebsrente

von Looser?22.12.2013 | 17:46
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3 Antworten

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Liebe Foristen, ich bin 65 Jahre alt in Rente, verheiratet und arbeite nicht ich bekomme zwei Betriebsrenten von zwei ehemaligen Arbeitgebern a) 511.29 Euro (1ooo Mark) b) 383.47 Euro (750 Mark) davon werden die jeweils rund 18 % Kranken/pflege Beiträge abgezogen. Für die Betriebsrente a) wird mir keine Steuer (bisher?) abgezogen für die Betriebsrente b) zieht mir der Ex-Arbeitgeber (laut Veranlassung Finanzamt) Lohnsteuer ab und das in Lohnsteuerklasse 6!!! Für eine Aufklärung wäre ich dankbar (es ist ja kein Nebenerwerb und wenn schon Steuer warum nicht Klasse 3) Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Looser?",

KSC hat Recht, ausschließlich steuerliche Fragen können wir als Experten der DRV nicht beantworten.

Wenn Sie aber im angegebenen Umfang neben der gesetzlichen Rente betriebliche Renten beziehen, dann sind Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

In diesem Zusammenhang rate ich Ihnen, das Finanzamt zu Steuerklasse und Steuerpflicht der beiden Betriebsrenten zu befragen.

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2 Antworten

KSCam 22.12.2013 | 18:27
Wieso stellen Sie diese Frage, die allein die Steuer betrifft im Rentenforum? Die Mitarbeiter der DRV werden sich da bedeckt halten. Da sollten Sie doch lieber einen Steuerberater oder das Finanzamt ansprechen.
Konrad Schießlam 23.12.2013 | 23:13
Gleich vorne weg, war dies auch schon in 2012, haben Sie noch bis 31.12. 2013 Zeit, eine Steuererklärung einzureichen. Weihnachtlich gestimmt, will ich zur Sache ausführen. Für die gesetzliche Rente zahlen derzeit die gesetzlich Versicherten 10,25% für Kr./PflV. Für die Meisten Betriebsrenten kommen noch 7,3% hinzu, Gesamtbeitrag 17,55%. Während bei der gesetzlichen Rente keine Steuerkarte/Bescheinigung ein zu reichen ist, ist dies für Betriebsrenten notwendig. Zwei Steuerkarten nach III geht nicht, bei der zweiten Betriebsrente gilt Klasse VI, da wird zunächst Steuer fällig. Ist das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher als 16.230 fällt keine Steuer an, mit Einkommensteuererklärung fliest abge- führte Steuer wieder zurück, für 2012 ist am 31.12.2013 Sense. Andere Deutungen entsprechen nicht der Praxis. Nach Steuerklasse VI habe ich 47,75 monatliche Steuer errechnet. MfG.
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