Hallo "Looser?",
KSC hat Recht, ausschließlich steuerliche Fragen können wir als Experten der DRV nicht beantworten.
Wenn Sie aber im angegebenen Umfang neben der gesetzlichen Rente betriebliche Renten beziehen, dann sind Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
In diesem Zusammenhang rate ich Ihnen, das Finanzamt zu Steuerklasse und Steuerpflicht der beiden Betriebsrenten zu befragen.