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Steuerklasse bei Rente

von Lizzi03.03.2007 | 17:50
2247 Ansichten
4 Antworten
Da man ja seit 2005 glaub ich, die Rente versteuern muß, meine Frage: Kann ich die Abgabe durch Steuerklasse verbessern, will heißen: ich ändere die Steuerklasse z.B.in III, danach evtl. wieder in beide EHELEUTE IV. Wie verhält sich das ?? Ist die Steuerklasse überhaupt relevant? Was wäre am günstigsten? Wer weiß das ?? Danke.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.03.2007 | 09:24

Rentner der gesetzlichen RV können keinen Wechsel in der Steuerklasse vornehmen - haben allenfalls die grundsätzliche (§ 25 EstG) Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung zu beachten.

Dies wäre etwa dann der Fall, wenn Sie als Rentner nebenher auf Lohnsteuerkarte arbeiten und und der besteuerte Teil der Rente mehr als 410 Euro/Jahr beträgt.

Verbindliche Auskünfte dazu kann und darf Ihnen aber nur das zuständige Finanzamt der aber der Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater erteilen.

MfG

3 Antworten

48zigeram 03.03.2007 | 18:08
Hallo, wir hatten vor meinem EU/BU Rentenbeginn beide IV Jetzt III und V da meine Rente unter 1.450 Euro pro Monat liegt.
Sigiam 03.03.2007 | 18:40
Die St.-Klasse spielt keine Rolle; dies ist nur relevant beim monatlichen Steuerabzug durch den Arbeitgeber. Bei der ESt- oder LSt-Erklärung für das vorangegangene Jahr gilt, daß 50% (bei Rentenbeginn ab 2006 jeweils mehr %) der Rente zu versteuern sind. Dies ist also vollkommen unabhängig von der Steuerklassenwahl.
Schiko.am 04.03.2007 | 16:14
So ganz klar sehe ich nicht was sie wissen wollen. Als rentner brauchen sie keine steuerkarte mehr. somit kann ihre frau für arbeitseinkommen nach steuerklasse 3 veranlagt werden. Der steuerpflichtige teil ihrer rente, bei rentenbeginn in 2005 oder schon früher ist 50 % der brutto jahresrente und wird bei steuerveranlagung dem arbeitslohn zugeschlagen. Rentenbeginn 2006 52 %, usw. Sie dürfen ja als vollrentner vor dem 65.LJ. nur monatlich 350 dazu verdienen. Ist dies gegeben, liegt der betrag inner- halb der geringverdiener grenze von euro 400. Auch hierzu benötigt der AG. keine steuerkarte für die abführung von 2% steuer, enthalten in insgesamt 30% auf meinet- wegen 350 monatlichen verdienst. Die steuerveranlagung erfolgt automatisch nach Splittingtabelle, somit nach klasse III. Mit freundlichen Grüßen.
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