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Experten-Antwort

Steuerklasse Partner bei EM-RENTE

von susi24.02.2016 | 19:42
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6 Antworten

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Hallo. Ich erhalte eine EM-Rente und mein Mann ist berufstätig mit Steuerklasse 5.Kann er die Steuerklasse ändern lassen

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Detaillierte Fragen zum Steuerrecht können und dürfen wir nicht beantworten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

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5 Antworten

Herz1952am 24.02.2016 | 20:05
Fragen Sie bitte Ihr Finanzamt ob es Sinn hat. Am Jahresende ist es so wie so "egal". Beim Finanzamt bekommen Sie auch Auskunft, wie das ist mit der Steuer für Ihre EM-Rente. Es kommt nämlich auf das steuerpflichtige Einkommen beider an, ob man schon während des Jahres weniger Steuern zahlt oder eine Nachzahlung zu erwarten hat.
Schießl Konradam 25.02.2016 | 10:04
Aber natürlich, für die Rente der Frau braucht es keine Steuerklasse, somit ist es mehr als zweck- mäßig für den Arbeitsverdienst die Klasse III zu beanspruchen, sonst leihen Sie dem Staat höhere Steuer Abzugsbeträge die erst durch die Einkommensteuer wett gemacht. MfG.
Herz1952am 25.02.2016 | 15:53
Hallo Susi, Konrad Schießl hat das richtig erkannt. Allerdings muss ein Antrag auf "Steuerklassenänderung" (Änderung des Steuerklassenmerkmals) beim Finanzamt gestellt werden. Was noch besser wäre bei Steuerklasse III für Ihren Mann, dass bei evtl. Lohnersatzleistungen (KG, ALG) das "Nettoeinkommen" eine Rolle spielt.
Herz1952am 25.02.2016 | 19:59
Ich sehe da steuerlich keine Nachteile. Die Steuerklasse III gilt ab 2016. ein Lohnsteuerjahresausgleich durch den AG darf allerdings in solchen Fällen nicht vorgenommen werden. Unter Umständen kann es natürlich durch die LSt.-Klasse III und Steuermerkmal Klasse V zu Nachforderungen kommen. (wenn das "kleinere steuerpflichtige Einkommen weniger als das Gesamteinkommen beträgt). So war es jedenfalls bisher, weil bei Steuerklasse III zu wenig während des Jahres einbehalten wurde. Sicher kann es zu einer Nachveranlagung kommen, wenn das zu versteuernde Einkommen den Freibetrag insgesamt übersteigt. Aber dann wird das Finanzamt evtl. Vorauszahlungen fordern. Die Karten müssten bei der Änderung "auf den Tisch gelegt" werden. Dann weis man auch, woran man in etwa ist und kann einen Euro mehr beiseite legen (smile).
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