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Experten-Antwort

Steuerklasse u Rente

von Anna F. 25.02.2016 | 19:25
3504 Ansichten
12 Antworten
Hallo, mein Mann geht 2017 in Rente, er ist Steuerkl.3, ich 5 mit nur 1200 Brutto. Wenn er in Rente ist gehe ich in Steuerkl. 3, er Durchschnittsrentner, keine weiteren Einkünfte. Haben wir dann unter dem Strich am Jahresende nach dem Steuerjahresausgleich mehr Netto? Die Meinungen bei der Arbeit gehen da weit auseinander. Danke für Antwort sollte jemand auf diese Steuerfrage antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2016 | 09:00

Die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns (2017=74%).Grundsätzlich können wir hier nur allgemeine Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften treffen. Ob sich für Sie der Wechsel in eine andere Steuerklasse letztlich nach der Einkommenssteuererklärung „auszahlt“, klären Sie bitte mit dem Finanzamt, Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

11 Antworten

Herz1952am 25.02.2016 | 20:08
Dies müssten Sie mit dem Finanzamt abklären, wenn es soweit ist. Als "Vorabinformation" lesen Sie bitte die Beiträge auf die Frage von "Susi". Da wurde eine ähnliche Frage zumindest "geklärt". Es kommt darauf an, wie viel steuerpflichtige Rente Ihr Mann hat. Von der Rente wird normalerweise keine Steuer einbehalten. Dann kommt noch Ihre Einkommen hinzu. Am Jahresende wird "abgerechnet". Es könnte sein, dass das Finanzamt Vorauszahlungen fordert, falls Sie über die Steuerfreibeträge gemeinsam hinauskommen, weil eben von der Rente während des Jahres keine Steuerzahlung anfällt.
William 25.02.2016 | 20:10
Hallo Anna, als mein Mann in Rente ging bin ich auch von V nach III gegangen,bis jetzt müssten wir noch keine Steuern zahlen. Es lohnt sich bestimmt,da die Rente ja nicht voll versteuert wird. Der Grundfreibetrag für Ehepaare 2016 ist 17304,00 € (Rente plus Ihr Einkommen minus Vorsorgeaufwendung,Werbungskosten,Handwerker, etc..ergibt das zu Versteuernde Einkommen), Das Finanzamt ( Bürgerbüro)gibt Ihnen auch Auskunft darüber . Was über 17304,00€ ist wird versteuert.
ATZleram 26.02.2016 | 09:05
1. Wenn man als Arbeitnehmer in der Steuerklasse 3 ist, dann zahlt man im Laufe des Jahres erst einmal weniger. Das ist deshalb meiner Meinung nach empfehlenswert. Da kann man nichts falsch machen. 2. Bei der Rente gibt es einen steuerpflichtigen Anteil. 2017 sind das dann wohl bereits 74 Prozent. Dieser Anteil wird bei Zusammenveranlagung voll zum Arbeitseinkommen des Partners, bzw. zum eigenen Arbeitseinkommen vor Rentenbezug angerechnet. 3. Abgerechnet wird dann mit dem Lohnsteuerjahresausgleich. Hier spielt die Steuerklasse keine Rolle mehr. Zu wenig bezahlte Steuern werden dann nachgefordert. Bei hohem Arbeitsverdienst kommt es folglich auch zu hoher Versteuerung des steuerpflichtigen Rentenanteils. Ich finde das sehr ungerecht. Ich finde diese Besteuerung der Renten zutiefst unsozial. Der Rentner ist in der Regel eingeschüchtert und kennt sich nicht mit der Steuer aus. Die Rentenversicherung verweist an das Finanzamt. Das Finanzamt berät kaum, und wenn, dann im eigenen Interesse. Der Steuerberater verlangt dann noch extra Geld von ratsuchenden Rentner. Das ganze habe wir einer Klage von Beamten aus dem Jahre 2002 zu verdanken, welche die Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentnern beanstandeten. Das Bundesverfassungsgericht (besteht auch aus Richtern mit Beamtenentlohnung) stimmte dem natürlich zu. Ich finde das Klasse! Das ist eine politische Meinungsäußerung. Bitte löschen!
Schießl Konradam 27.02.2016 | 10:17
Für die Rente wird keine Steuerklasse mehr vergeben. Somit entfällt die Klasse V und Arbeiseinkommen bekommt die Klasse III. Für das Einkommen- 1200 x 12 14400 fällt nach III zunächst keine Steuer an, hier sind im Monat bis 1788 steuerfrei. Dies wird natürlich nachgeholt bei Erstellung des Steuerbescheides, zu den 14400 kommt noch der steuerpflichtige Teil der Rente hinzu. Der Begriff Durchschnittsrente ist nicht erklärbar, Sie könnten aber die Eckrente meinen derzeit 29,21 Rentenwert West x 45 Beitragsjahre 1314,45 x 12 15773,40 vorerst für das Jahre 2016, dies kann sich aber näch ändern im Laufe des Jahres, das genannte Existenzminimum 8652/17304 led./vh. wird ja in 2017 auch etwas höher sein. Bei 15773,40 sind in 2017 74% = 11.672,32 steuerpflichtig hinzu gerechnet 14400 Arbeitseinkommen ergibt ( 14400,-- + 11672,32) 26072,32 steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge etc. reduzieren diesen Betrag. Natürlich wird eine Nachzahlung fällig, da der Betrag 11672,32 auch versteuert wird. Durch diese Berechnung wird der Wegfall der monatlichen Steuer-Klasse V- Euro 142 wieder wett gemacht. Überhaupt nicht erwähnt haben Sie den Arbeitsverdienst des Partners, der wird ja Brutto höher sein als 1314,45 monatlich, schon deswegen kann es 2017 Netto nicht mehr sein. MfG.
Schießl Konradam 27.02.2016 | 10:57
Wieso, warum?
Willi am 28.02.2016 | 20:05
Hall Anna Beispiel Rechnung ohne Gewährlleistung ------------ 1500€ Rente x 12 =. 18000,00 Euro Steuerfreier Teil der Rente 2017 minus 4.680,00 Euro ---------------------------------------------------------------------------------- Ergibt. 13320,00 Euro + Ihr Einkommen 12 x 1200,00 Euro 13320,00 € +14400,00 € =27720,00 € Minus Ihre Werbungskosten minus Vorsorgeaufwendung Krankenkassenbeiträge,Handwerkerrechnung etc. minus Grundfreibetrag für 2016 17204 € der versteuert wird. Ergibt das zu versteuernde Einkommen Ich würde sagen wenn Sie von V auf III gehen haben Sie Recht und es bleibt etwas mehr im Portemonnaie
Anna F.am 28.02.2016 | 19:10
Mein Mann bekommt in 2017 bei 50 EGP ca. 1500 Euro Bruttorente. Meine Frage wurde nicht verstanden, es ist ja klar das die Frau mehr Netto hat in St.Kl.3, wie vorher in 5. Am Jahresende dann wieder Nachzahlung ans Finanzamt. Nur hat man nicht unter dem Strich mehr in der Tasche als die Jahre zuvor als der Ehemann noch kein Rentner war?
Willi am 28.02.2016 | 20:12
Sorry Änderung zum letzten Beitrag minus Grundfreibetrag für 2016 17204 € Ergibt das zu versteuernde Einkommen der versteuert wird. Vielleicht hilft Ihnen die Beispiel Rechnung etwas wir haben etwas mehr Einkommen wie Sie und haben bis jetzt keine Steuern nachzahlen müssen
Schießl Konradam 28.02.2016 | 21:40
Komme zum Abschluss, hoffe ohne Oberlehrer zu spielen, meine Berechnung zum Vergleich des Jetzt zustandes: 14.400 Arbeitsverdienst 13.320 74% von 18.000 Rente Ehemann, minus - 3.600 20 % Sozialvers.Beiträge für 14.400 Arbeitsverdienst - 1.584 8,8% KrV. Beitrag DAK von 18000 Rente - 423 2,35% PflV. für 18000 Bruttorente - 102 Werbungskosten Rente - 72 Pauschale Sonderausgaben-kann auch höher sein ---------- 21.939 zu versteuerndes Einkommen und 754 Jahressteuer nach Ausgleich. ( 17.304 gelten für 2016 als Existenzminimum) 2017 etwas höher, sicher auch die Rente, zumal zum 1.7.2016 es 4% Erhöhung sein sollen. Nun vergleichen Sie die Zahlen zum derzeitigen Netto . Nur nochmals, auch bei Steuerklasse V statt III , durch den Steuerausgleich wird durch die Anwendung der Splittingtabelle theoretisch nach III bei einem Ehepaar abgerechnet.
Anna F.am 28.02.2016 | 22:30
Danke Willi u Schiko
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