Die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns (2017=74%).Grundsätzlich können wir hier nur allgemeine Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften treffen. Ob sich für Sie der Wechsel in eine andere Steuerklasse letztlich nach der Einkommenssteuererklärung „auszahlt“, klären Sie bitte mit dem Finanzamt, Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
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