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Experten-Antwort

Steuerklasse und Berechnung der Witwenrente

von Anne-Rose29.01.2017 | 20:36
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9 Antworten

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Liebe Teilnehmer, am 20.11.2016 ist mein Ehemann verstorben. Ich habe Witwenrente am 30.11.16 beantragt. Ich bin Vollzeit beschäftigt mein Lohn berechnet sich jedoch nach Stunden und variiert von Monat zu Monat mal 100 Euro mehr mal 100 weniger und ist deutlich geringer als 2015. Bis Okt. 2015 hatte ich ein geregeltes Einkommen. Für mich nun völlig unklar wie die Rentenberechnung aussieht, da meine aktuelle Situation nicht mehr mit 2015 vergleichbar ist. Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass mein Arbeitgeber Steuerklasse 1 der Lohnabrechnung zu Grunde legt. Soweit ich informiert bin ist Steuerklasse 3 für das 1. Jahr vorgesehen wg. deutlicher Steuerersparnis. So wie ich die Sache verstehe sollte ich dringend auf Änderung der Steuerklasse drängen ...und hoffen, dass die Rentenversicherung erkennt, dass ich im Jahr 2016 deutlich weniger als 2015 verdient habe und als Berechnungsgrundlage für die Witwenrente 2016 heranzieht. Schon mal herzlichen Dank für Rückmeldung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anne-Rose,

den beschriebenen Ausführungen von Zelda können wir uns nur anschließen. Wir wollen nur noch darauf hinweisen, dass die Überprüfung, welcher Hinzuverdienst anzurechnen ist, für die Zukunft Jahr für Jahr stattfindet, so lange Sie ein weiteres Einkommen neben dem Bezug der Witwenrente beziehen.

Bei einem Einkommenswechsel ist wiederum Ihre Mitwirkungspflicht von Nöten, da Sie einen solchen Fall bekannt geben müssen. Werden Sie mal Ihre Beschäftigung ganz aufgeben weil Sie eine eigene Rente beziehen, wird von den zuständigen Rentenversicherungsträgern automatisch eine Überprüfung des Einkommens erfolgen.

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8 Antworten

zeldaam 29.01.2017 | 21:24
Hallo Anne-Rose, Ihre Höhe Ihrer Witwenrente wird grundsätzlich aus dem Versicherungskonto Ihres verstorbenen Ehemannes berechnet. Nur für die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente und sich die daraus ggf. ergebende Kürzung ist Ihr eigenes Einkommen maßgebend. 1. In den ersten drei Monaten (bei Ihnen also bis zum 28.02.2017) erfolgt keine Einkommensanrechnung, die Witwenrente wird also ungekürzt gezahlt. 2. Grundsätzlich ist hierfür Ihr Einkommen des Vorjahres (bei Ihnen ab Beginn der Witwenrente in 2016 also 2015 maßgebend). 3. Sofern jedoch laufend ein Einkommen vorliegt, welches mindestens 10 % geringer ist, so wird das aktuelle laufende Einkommen berücksichtigt. 4. Bei schwankenden Einkommen wird ein Durchschnitt aus 3 Kalendermonaten (bei Ihnen vermutlich November + Dezember 2017 sowie Januar 2018, sofern Ihr Mann noch keine Rente bezogen hat und die Rente somit am 20.11. beginnt) für das laufende Einkommen gebildet. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_… 5. Ihre Steuerklasse ist für die Berechnung der Witwenrente nicht relevant, da die DRV ein "pauschaliertes" Nettoeinkommen ermittelt . Dazu werden vom Arbeitsentgelt 40 % abgezogen. 6. Übersteigt Ihr so ermitteltes pauschaliertes monatliches Nettoeinkommen den Freibetrag von 803,88 Euro (in den neuen Bundesländern 756,62 Euro) , wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. 7. Spätestens zur Rentenanpassung am 01.07.2017 erfolgt dann eine Überprüfung der Einkommensanrechnung (Vorjahr = 2016 + lfd. 2017). Weitere Infos auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arbeitgeber im Vordruck zur Einkommensanrechnung R0665 Ihre monatlichen Bezüge ab November 2016 getrennt angibt. MfG zelda
Anne-Roseam 29.01.2017 | 22:51
Vielen Dank für diese schnelle und detaillierte Rückmeldung!
Anne-Roseam 30.01.2017 | 21:19
Nochmals herzlichen DANK für die umfassende und schnelle Rückmeldung. Jetzt dürfte nix mehr schief gehen!
Anne-Roseam 30.01.2017 | 21:19
Nochmals herzlichen DANK für die umfassende und schnelle Rückmeldung. Jetzt dürfte nix mehr schief gehen!
Anne-Roseam 30.01.2017 | 21:19
Nochmals herzlichen DANK für die umfassende und schnelle Rückmeldung. Jetzt dürfte nix mehr schief gehen!
Anne-Roseam 30.01.2017 | 21:19
Nochmals herzlichen DANK für die umfassende und schnelle Rückmeldung. Jetzt dürfte nix mehr schief gehen!
Anne-Roseam 30.01.2017 | 21:19
Nochmals herzlichen DANK für die umfassende und schnelle Rückmeldung. Jetzt dürfte nix mehr schief gehen!
Anne-Roseam 30.01.2017 | 21:19
Nochmals herzlichen DANK für die umfassende und schnelle Rückmeldung. Jetzt dürfte nix mehr schief gehen!
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