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Experten-Antwort

Steuerklasse wechseln bei Übergangsgeldbezug???

von Stream124110.02.2011 | 15:10
4606 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, hoffe Ihr könnt mir einmal weiterhelfen. Ich mache momentan seit Dez 2010 eine Umschulung ( Teilhabe am Arbeitsleben). Ich bekomme Übergangsgeld, welches nach meinem letzten Verdienst berechnet wurde. Da das Übergangesgeld Steuerfrei ist hatte ich mir Überlegt meine Steuerklass 3 mit meiner Frau zu Tauschen die momentan in 5 ist!! Dadurch würde Sie ja mehr Netto übrigbehalten, oder??? Bleibt dann mein Übergangsgeld gleich?? oderwird es der Steuerklasse entsprechend gesenkt??? Meine Frau und ich werden gemeinsam veranschlagt!! Ich habe sonst keine Einkünfte!! Vielen Dank im vorraus gruß Stream

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ein Wechsel der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Übergangsgeldes. Wegen der steurrechtlichen Auswirkungen empfehlen wir Ihnen aber auch, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Hierzu können wir in diesem Forum keine Auskunft geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nixam 10.02.2011 | 19:20
Das Übergangsgeld ist ja steuerfrei. Da das so ist, bietet es sich tatsächlich an, dass Ihre Frau die günstigere Steuerklasse wählt. Da dies aber hier ein Forum der Deutschen Rentenversicherung ist, kann Ihnen hier niemand die späteren Auswirkungen bei der Steuererklärung voraussagen. Vielleicht wäre diese Frage in einem Steuerforum besser angebracht. Viele Grüsse Nix
MehrNettovomBruttoam 10.02.2011 | 20:19
Es ist zwar richtig, dass das Übergangsgeld steuerfrei ist aber es unterliegt wie jede andere Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Wenn ihr zusammen veranlagt seit, dann wird das Übergangsgeld zum steuerpflichtigen Einkommen der Ehefrau addiert und daraus ein sogenannter Durchschnittsteuersatz ermittelt. Genaue Beratung zur Sinnhaftigkeit eines Lohnsteuerklassewechsels kann hier aber tatsächlich nur ein Steuerfachmann lesiten.
Anitaam 11.02.2011 | 11:04
Ja, aber nur bis zur Steuererklärung; und mit III/V müssen Sie eine machen.
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