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Steuerl. Verrechnung EU-Rente mit KG

von Marlene03.11.2010 | 13:08
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe Ende 2010 rückwirkend ab Mitte 2009 eine EU-Rente erhalten und muß meine Einkommensteuererklärung 2009 noch abgeben. Nach langer Sucherei im Netz und telefonischer Anfrage beim Finanzamt habe ich leider keine konkrete Antwort darauf bekommen welche Beträge welchem Jahr zuzuordnen sind, obwohl ich doch kein Einzelfall sein kann. Daher erhoffe ich mir an dieser Stelle die freundliche Hilfe (von denen, die das bereits wissen), wie ich welche verrechneten Beträge mit anderen Sozialleistungsträgern (Krankenkasse und Arbeitsamt) zuordnen muß oder wo ich die Information sonst relativ schnell bekommen könnte. Ist es so richtig? KG und ALG waren höher, als die EU-Rente. 1. Bruttorente in 2009 vom Brutto-KG/ALG abziehen. 2. Sozialversicherungsbeträge angeben, die in 2009 von KK/AA gezahlt wurden? 3. In 2010 den übergebliebenen Betrag aus 1. von der Nachzahlung der DRV abziehen 4. Erstattete SV-Beträge der KK zu DRV-SV hinzurechnen (wie mache ich das mit den Beiträgen des Arbeitsamts, die keine Beiträge erstatten?) Danke!

14 Antworten

Falsches Forumam 03.11.2010 | 13:28
Einen wunderschönen guten Tag, das Forum der Rentenversicherung ist natürlich die völlig falsche Stelle für Ihre Frage. Ich denke ein sogenannter Steuerberater, dessen Hauptaufgabe es im Übrigen ist, wird Ihnen sicher sofort helfen können. Alternativ wäre auch ein sogenannter Lohnsteuerverein die richtige Adresse. Wenden sie sich einfach an eine der beiden Optionen und es wird Ihnen sofort die richtige Antwort gegeben.
Rolfiam 03.11.2010 | 20:28
Die von der Rentenversicherung für das Jahr 2009 an andere Sozialleistungsträger erstatteten Beträge ersetzen die ursprünglich gezahlte Sozialleistung in Höhe der Rente und gelten als zu versteuernde Rente für das Jahr 2009. Der darüber liegende Betrag unterliegt als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Am besten fordern Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" an. Dieser Mitteilung können Sie auch entnehmen, welche Rentenbeträge welchem Steuerjahr zuzuordnen sind. Wenn Sie noch ein paar Tage warten, können sie auch gleich eine Bescheinigung für das Jahr 2010 anfordern.
Anitaam 03.11.2010 | 20:09
Von einem Experten werden Sie schon gar nichts dazu erfahren. Die Steuerberaterkammer achtet strikt darauf, dass niemand außer ihren Mitgliedern konkrete Ratschläge erteilt.
Anitaam 03.11.2010 | 19:19
auch wenn ich Beiträge a la "Falsches Forum" sonst meist zu dürftig finde: Hier dürfte sich ein Steuerberater lohnen. Wir haben mit diesen Berechnungen nach meinem EM-Rentenbeginn zwei Tage mit den Belegen rumgepuzzelt, obwohl mein Mann eine einschlägige Vorbildung hat. Und mussten dann noch Einspruch einlegen, weil der SB beim Finanzamt trotz ausführlicher Aufstellungen Krankengeld UND verrechnete Rente für den gleiche Zeitraum als Einkommen angesetzt hat.
-_-am 03.11.2010 | 22:30
Machen Sie sich keine unnötige Mühe, sondern fordern Sie im nächsten Jahr eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Für 2009 können Sie sich die Mühe sparen, da 2009 keine Rentenbeträge zugeflossen sein können, wenn der Rentenbescheid erst 2010 erteilt worden ist. Für 2009 gibt es daher auch keine Bescheinigung vom Rentenversicherungsträger. Die Beträge der Einmalzahlung für 2009 werden daher als in 2010 für vorangegangene Kalenderjahre gezahlte Beträge in der Bescheinigung für 2010 gesondert ausgewiesen. Ebenfalls werden die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) entsprechend angegeben. Wegen eines entsprechenden Nachweises für das Krankengeld wenden Sie sich an die Krankenkasse.
Marleneam 04.11.2010 | 12:42
So einfach ist das leider alles nicht, daher muß ich mir die Mühe selbst machen. Es geht darum, ob notwenige Ausgaben noch dieses Jahr gemacht werden sollten, um einen dann wahrscheinlichen Verlust in 2009 rückzutragen. Diese Ausgaben würde ich andernfalls hinauszögern bzw. nach und nach machen. Daher also Danke für die hilfreichen Antworten, somit kann ich zumindest grob kalkulieren! Einen schönen Tag, Marlene.
Rolfiam 04.11.2010 | 18:50
@ -_- Werden Rentenbeträge an einen anderen Sozialleistungsträger erstattet, gelten die Rentenbeträge als zu dem Zeitpunkt zugeflossen, für den die ursprüngliche Sozialleistung (z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) gezahlt wurde. Wenn also vom Rentenversicherungsträger im Jahr 2010 einem anderen Sozialleistungsträger für das Jahr 2009 erstattet werden, gelten die Beträge als im Jahr 2009 zugeflossen und werden vom Rentenversicherungsträger auch mit der Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2009 der Finanzbehörde gemeldet. Insofern spielt es also keine Rolle, ob der Rentenbescheid im Jahr 2009 oder 2010 erteilt wurde.
Marleneam 05.11.2010 | 14:26
Hallo, Ich zahle erheblich mehr Steuern, wenn ich die Rente in 2009 von anderen Leistungen abziehe und den Rest als Progressionsbeträge einsetze. Die Besteuerung der Rest KK-Leistungen richtet sich nach dem übrigen Einkommen, zudem die zunächst zu versteuernde Rente gehört. Ist das tatsächlich richtig so? Ich benötige wirklich keine Steuerberatung usw., nur die Info für welches Jahr die DRB in der Rentenbezugsmitteilung Renten mit welchen Beträgen bescheinigt. Danke für den Tip mit der RB-Mitteilung, das half, die Frage zu konkretisieren und klärt evtl. die Frage der Zuflußregelung. Marlene.
RFnam 05.11.2010 | 15:32
Die von der DRV erstellten Rentenbezugsmitteilungen enthalten - Datum des Rentenbeginns, - das betreffende Kalenderjahr, - der im Kalenderjahr entstandene Rentenbetrag in einer Summe, -- darin enthalteneNachzahlungen für mehrere Jahre, - im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag, - vom Rentenbetrag eibehaltener Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Diese Mitteilungen werden auf Antrag maschinell erstellt und abgesandt. Nach der ersten Anforderung erfolgt in den Folgejahren die Übersendung automatisch. Die Fertigung kann ab dem 02.01. jedes Jahres erfolgen. ------------------------------------------------------------ Daraus folgt, wenn die Rentenfestsetzung erstmalig im Jahre 2010 erfolgte, kann für das Jahr 2009 noch keine Miteilung erstellt werden, auch wenn eine Rente rückwirkend bewilligt wurde. Sie brauchen nur die Daten aus der Bescheinigung für 2010 in das Steuerformular für 2010 übertragen. Im Steuerformular für 2009 kann keine Rente erscheinen, da in diesem Jahr keine zugegangen ist. Die Berechnungen führt das Finanzamt entsprechend dem Einkommenssteuergesetz aus. Wie es scheint, Marlene, haben Sie sich eigene Vorstellungen wegen der Verrechnung von Rente und KG entwickelt, die aber bestimmt nicht mit den tatsächlichen Berechnungsschritten des Finanzamtes übereinstimmen. ---------------------------------------------------------- Die Mitteilung der DRV endet mit dem Satz: Für weitere Fragen zu Einzelheiten der Besteuerung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
RFnam 05.11.2010 | 16:28
Noch ein Tipp: Sie haben von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Abrechnung über die Nachzahlung erhalten. Darin ist aufgeführt, wieviel EUR an die KK überwiesen wurden und wie hoch die restliche an Sie ausgezahlte Nachzahlung ist. Legen Sie eine Kopie davon der Steuererklärung 2010 bei.
Marleneam 05.11.2010 | 16:34
@ Experten Können sie mir bitte mitteilen, ob Rentenzahlungen bei einer rückwirkend gewährten Rente in der Rentenbezugsmitteilung für vergangene Jahre einzeln ausgewiesen werden? Das wäre sehr nett. Marlene.
RFnam 05.11.2010 | 16:49
In der Rentenbezugsmitteilung sind die im Rentenbetrag enthaltene Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer Gesamtsumme aufgeführt. In der Einkommenssteuererklärung (Anlage N) werden doch Lohnnachzahlungen für mehrere Jahre auch in einer Summe abgefragt. Für die Erteilung des Steuerbescheides füür 2009 interessiert das Finanzamt nicht, was im Jahr 2010 angefallen ist und umgekehrt. Sie brauchen nur die nötigen Daten liefern, also die richtigen Zahlen in die richtigen Kästchen in das Formular für des zutreffende Steuerjahr. Rechnen tut das Finanzamt. Versuchen Sie nicht, etwas in das Steuerrecht hineinzuinterpretieren, was es nicht gibt. Maßgebend ist hauptsächlich das Steuerjahr, in dem die Geldleistung oder geldwerte Sachleistung zugegangen ist, nicht die Jahre, für die sie bestimmt waren.
Marleneam 05.11.2010 | 19:47
Alles klar: BFH-Urteil vom 10.7.2002 (X R 46/01) Es ist danach so, wie anfangs vermutet. Die DRB splittet die Zahlungen auf, da Verrechnungen im Nachhinein in die jeweiligen Veranlagungszeiträume fallen. In meinem Fall wäre Abwarten ziemlich teuer geworden und das geht wahrscheinlich vielen so. Marlene.
Rolfiam 06.11.2010 | 01:05
Wie bereits weiter oben angegeben, werden Rentenbeträge dann Vorjahren zugeordnet, wenn sie nachträglich eine andere Sozialleistung ersetzen. So werden also wohl bei einer Bescheiderteilung im Jahr 2010 Rentenbeträge dem Jahr 2009 zugeordnet, sofern sie einem anderen Sozialleistungsträger für einen Sozialleistungsbezug im Jahr 2009 erstattet werden. Ist die ersetzte Sozialleistung dem Versicherten tatsächlich erst im Jahr 2010 zugeflossen ist, kann er dies ja dem Finanzamt gegenüber erklären und die an den anderen Sozialleistungsträger erstatteten Beträge werden dann dem Jahr 2010 zugeordnet. Ist jedoch die ursprüngliche und nachträglich durch die Rente ersetzte Sozialleistung im Jahr 2009 gezahlt worden, ist die an den anderen Sozialleistungsträger erstattete Rente dem Jahr 2009 zuzuordnen.
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