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steuerliche Behandlung Rentenbeiträge / Steuerbescheid 2006

von Heinz26.06.2007 | 15:25
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Liebe Forumsteilnehmer, es war ja eben erst Ende Mai und jetzt ist wieder Saison für frische Steuerbescheide. Bekanntermaßen gibt es ja eine Vielzahl von Jahrgängen, die durch die Änderungen von 2005 (schrittweise Umstellung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten) doppelt zur Kasse gebeten werden. Z.B. Jahrgang 1973: Rente mit 67 ab 2040, dann 100% der Rente steuerpflichtig, aber die nächsten gut 20 Jahre immer noch große Teile der Beiträge steuerpflichtig. So weit ich weiss, laufen/liefen dazu auch höchstrichterliche Verfahren. Die Steuerbescheide enthalten ja immer sogenannte "Vorläufigkeitsvermerke", die auf offene Verfahren eingehen. Nun zu meiner Frage: - Weiss jemand, ob in den 2006er Bescheiden ein Vorläufigkeitsvermerk in genau dieser Hinsicht enthalten ist (doppelte Veranlagung Beiträge und Renten) - Gibt es Musterverfahren, die noch in der Schwebe sind? Wenn ja, welche Aktenzeichen? Irgendwo im Netz ein Mustertext für den Einspruch gegen den 2006er Bescheid, mit der Bitte, das Verfahren offen zu halten bis zur höchstrichterlichen Entscheidung? Ich bin für alle Tipps zum 2006er Steuerbescheid dankbar. Viele Grüße Heinz (PS: Bin Jahrgang 1973, also potentieller Doppelsteuerzahler)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Kann ich leider nicht mit dienen. Letzte Aussage vom Bundesfinanzhof. (AZ: 14 K 2406/06 E)

1 Antworten

Bernhardam 26.06.2007 | 15:44
Dazu müssen Sie den Steuerbescheid einfach genau lesen. Laut BMF-Schreiben vom 13. April 2007 - IV A 7 - S 0338/07/0003 - ist es jedenfalls möglich, einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu erhalten (Punkt 1. b) ebenda). Beantragen Sie einfach, dass Ihre Rentenbeiträge vollständig als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (die Begründung haben Sie ja selbst schon gegeben), ggf. noch Einspruch einlegen. Hier finden Sie dieses BMF-Schreiben: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_92/DE/Aktuelles/… Das Bundesfinanzministerium weiß höchstwahrscheinlich ganz genau, dass bei sehr vielen gesetzlichen Renten eine vom BVerfG ausdrücklich verbotene Doppelbesteuerung erfolgt oder schon in naher Zukunft erfolgen wird. Man hofft dort nur, dass das BVerfG nicht den Mumm haben wird, den glorrreichen Übergang zur "nachgelagerten Besteuerung" zu behindern. Denn woher sollte der Staat später Hunderte von Milliarden Euro hernehmen, um diese verfassungswidrig erhobenen Steuern zu erstatten? Bei den Juden nennt man das "Chuzpe", man könnte auch sagen "Frechheit siegt".
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