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Experten-Antwort

Steuerliche Folgen der Kündigung des Riester-Vertrages

von René19.03.2024 | 14:29
510 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe aujf meinen Riester Vertrag jährlich 154 Euro Zulagen erhalten und zudem einen Steuervorteil von durchschnittlich jährlich 707,-- Euro gehabt. Insgesamt habe ich 14 Jahre in den Vertrag die Höchstsumme von 2.100 Euro eingezahlt undjetzt habe ich in dem Vertrag 28.900 Euro Kapital. Mir wurde von der DWS (Riester-Anbieter) gesagt, dass 30 % des angesparten Kapitals in eine Versicherung fließen würden, sobald die Auszahlphase beginnt, so dass für die monatliche Rentenzahlung nur 70 % zur Verfügung stehen - also ca. 20.230,-- Euro. Da ich mit 60 Jahren den Beginn der Auszahlphase hätte, wäre die monatliche zu versteuernde Riester-Rente 67,43 Euro. Netto blieben dann ca. 45,-- Euro über, da ich als rentner einen sehr hohen Steuersatz habe. Wenn ich allerdings den Vertrag kündige, müsste ich die Zulagen und die Steuerersparnis an den Staat zurückzahlen, was in den 14 Jahren insgesamt 12.068,-- Euro (707,-- Euro Steuerersparnis zuzüglich 154,-- Euro staatliche Zulage mal 14 Jahre) ausmachen würde, so dass dann noch 16.832,-- Euro (28.900,-- Euro abzüglich 12.068,-- Euro) über blieben, die ich dann steuerfrei ausgezahlt bekommen müsste, da ich diese Beitrage ja aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt habe. Lege ich diese 16.892,-- Euro z.B. auf einem Tagesgeldkonto zu 3,2 % Zinsen an, erhalte ich daraus (ohen dass das Ursprungskapital sich verringert) monatlich 45,-- Euro Zinsen. Meine Frage lautet bezüglich der an den Staat im Falle einer Kündigung des Riester-vertrages zurück zu zahlenden Steuervorteile und Zulagen: Berechnet das Finanzamt Zinsen für die in der Vergangenheit gewährten Steuervorteile und Zulagen, oder bleiben Zinsberechnungen bei der Rückforderung der Steuervorteile und Zulagen außen vor?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Réné,

stellen Sie diese Frage bitte Ihrem Finanzamt, es handelt sich hier um Steuerrecht.

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7 Antworten

gut überlegenam 19.03.2024 | 14:35
Das sollten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen oder auch bei Ihrem Steuerberater, aber doch nicht bei der Rentenversicherung, die ist für Steuer nicht zuständig. Sollten Sie ansonsten Fragen zu Ihrem Riestervertrag haben, ist einerseits der Anbieter direkt zuständig oder aber auch die ZfA https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigatio…
Du meine Güte am 19.03.2024 | 14:38
Falsches Forum
Ich denke soam 19.03.2024 | 15:01
Hallo. Kannst aber auch hier mal lesen.Dürfte bei Dir passen https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/rieste…
Vorsichtam 19.03.2024 | 15:09
Es müssen nicht nur die Zulagen und zusätzliche Steuerersparnisse zurückgezahlt werden, sondern auch die verbleibende Zahlung ist zu versteuern, da Sie eben steuerfrei angespart wurde.
Kein Problemam 19.03.2024 | 16:00
Ich habe meinen Riestervertrag gekündigt und die einfache Antwort auf Ihre Frage lautet: NEIN, das Finanzamt berechnet KEINE Zinsen für die in der Vergangenheit gewährten Steuervorteile und Zulagen.
Kein Problemam 19.03.2024 | 16:05
...aber die während der Ansparphase im Vertrag aufgelaufenen Zinserträge und/oder Kursgewinne sind natürlich mit dem persönlichen (Grez-)-Steuersatz zu versteuern (bei Laufzeiten von größer 12 Jahren aber meist nur zur Hälfte, hängt auch vom Beginn der Riester-Rente ab).
Noch mehr Vorsichtam 19.03.2024 | 16:24
Wenn die Riesterrente in der Ansparphase gekündigt wird und eine Auszahlung des Kapitals abzüglich der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erfolgt, dann ist natürlich NICHT diese gesamte Auszahlung zu versteuern! Es sind dann lediglich die in dieser Zahlung enthaltenen Erträge (Zins, Kursgewinne..) mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (und manchmal auch nur zur Hälfte bei entsprechend langer Vertragslaufzeit, dem richtigen Alter und passendem Rentenbeginn).
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