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Experten-Antwort

Steuerlicher Termin von Sonderzahlung

von vaals12304.01.2023 | 18:53
436 Ansichten
3 Antworten
Ich (57, vh., Alleinverdiener, zusammen veranlagt) habe am 30.12.2022 eine Sonderzahlung bei der DRV von 35000 € geleistet, wird diese für mich noch in 2022 steuerlich absetzbar sein. Wie bestimmt sich somit das steuerlich relevante Datum meiner Sonderzzahlung? Möchte ggf. noch eine Tranche Anfang 2023 überweisen (falls ich die erste Zahlung in 2022 absetzbar ist). Vielen Dank für Ihre Hilfe vaals123

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2023 | 12:28

Hallo vaals123 ,

auch wenn sich der Zeitpunkt der Wertstellung im rentenrechtlichen Sinne nach folgenden Vorgaben bestimmt:

Link auf das Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung §76a Sechstes Sozialgesetzbuch (Punkt 3.1.1)

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076a.html

sollten Sie die Hinweise von Fabian beachten.

Bringen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Erfahrung, welche Belege erforderlich werden!

Unter Umständen braucht das Finanzamt den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fabian am 04.01.2023 | 21:02
Das müssen sie schon das Finanzamt fragen, aber grds gilt Zahlungsdatum nachweislich im Jahr 2022 steuerlich absetzbar im Jahr 2022. Interessanter dürfte für sie sein, dass ihre Zahlung am 5. Januar 2023 bei der Rentenversicherung noch dem günstigeren Jahr 2022 zugeordnet wird. Das müsste Ihnen der Experte bestätigen
Abschlägeam 05.01.2023 | 00:14
Hierbei ist zu beachten: Es kommt nicht auf das 'Buchungsdatum' der Bank an, sondern auf die 'Wertstellung'. Wertstellungsdatum bis inkl. 31.12.2022 bei der Belastung des Betrages ist 'steuerlich' eine Ausgabe des Jahres 2022. Und mit Wertstellungsdatum ab 01.01.2023 gilt die Zahlung dann schon für das Steuerjahr 2023
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