Hallo vaals123 ,
auch wenn sich der Zeitpunkt der Wertstellung im rentenrechtlichen Sinne nach folgenden Vorgaben bestimmt:
Link auf das Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung §76a Sechstes Sozialgesetzbuch (Punkt 3.1.1)
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076a.html
sollten Sie die Hinweise von Fabian beachten.
Bringen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Erfahrung, welche Belege erforderlich werden!
Unter Umständen braucht das Finanzamt den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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