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Steuern auf ATZ

von Speedy26.03.2008 | 09:45
1190 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein ATZ (Lehrerin), Beginn Feb. 2004 endet im Jan. 2009. Im Vertrag ist geregelt, dass der Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung vom AG erfolgt. Die Bezügestelle informierte mündlich, dass ca. 4 Monate vor Rentenbeginn von mir eine Steuernachzahlung fällig wäre. Wofür? Wieviel? Niemand kann es verbindlich beantworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich würde Ihnen raten, sich mit dieser Frage an die Finanzverwaltung zu wenden.

3 Antworten

Warum wir hier im Forum?am 26.03.2008 | 10:11
Auf diese Frage wird hier niemand eine Antwort wissen. Fragen Sie doch die Stelle, die Ihnen die Auskunft gegeben hat.
dirkam 26.03.2008 | 10:44
Vieleicht hat , hier im Forum , ein User eine Ide, ist oder war selber betroffen oder oder oder... Vieleicht hat das Forum einen guten Ruf? Es gibt viele Gründe, hier im Forum nachzufragen
Schiko.am 26.03.2008 | 12:49
Für steuernachzahlungen ist wirklich die bezügestelle nicht zu- ständig, hierfür gibt es finanzämter. Könnte es denn nicht sein, dass es ein hinweis war, nachdem ja der verrechnete aufstockungsbetrag zunächst steuerfrei ist, sie müssen mit einer steuernachzahlung rechnen. Dieser betrag unterliegt nämlich dem progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, im rahmen der einkommensteuererklärung kommt es zu einer steuernachforderung. .Kaum aber vor- stellbar, selbst bei vierteljährlich geforderten abschlags- zahlungen, dass dieser betrag praktisch als vorschuss auf die zu erwartende steuernachzahlung schon während des jahres verlangt wird Progressionsvorbehalt bedeutet: 35.000 steuerpflichtiger arbeitsverdienst- 7458 steuer dies entspricht 21,31 % steuersatz. 5.0 aufstockungsbetrag altersteilzeit 40.000 und zunächst 9.222 steuer = 23,06 % steuersatz. 35.000 mit 23,06% belegt sind 8071 steuer, nachzahlung euro 613 plus soli. Mit freundlichen Grüßen.
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