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Experten-Antwort

Steuern auf Rente

von Gunter13.03.2025 | 17:55
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8 Antworten

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Hallo, bin Deutscher Rentner wegen meiner finische Frau wohne ich übers Jahr im Sommer in Finnland und im Winter in Deutschland, das finische Finanzamt hat mich jetzt vor einem finischem Gericht verklagt das ich auf meine deutsche Rente hier Steuern bezahlen soll, ich bekomme in Deutschland nur eine grundrente die so gering ist das ich in Deutschland keine Steuern zahlen muss auf meine Rente, meine frage ist dürfen die das in Finnland, ich verliere dann ca. 38% an Steuern auf meine deutsche Rente ? Grüße Gunter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gunter,

 

Das finnische Finanzamt fordert Steuern auf Ihre deutsche Rente, da Sie sich im Sommer in Finnland aufhalten und Finnland damit als steuerlicher Wohnsitz gilt. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland hat Finnland das Recht, Ihre Rente zu besteuern, wenn Sie dort mehr als sechs Monate im Jahr leben. Deutschland besteuert Ihre Rente in diesem Fall nicht direkt, da Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind und Ihre Rente aufgrund der geringen Höhe unter dem Steuerfreibetrag liegt.

 

Allerdings können Freibeträge in Finnland angewandt werden, die Ihre Steuerlast senken könnten. Zudem verhindert das Abkommen eine Doppelbesteuerung, indem bereits gezahlte Steuern angerechnet werden.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, sich in dieser Angelegenheit steuerlich durch Ihr zuständiges Finanzamt und / oder einen Steuerberater unterstützen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Au weiaam 13.03.2025 | 18:09
Völlig falsches Forum. Was haben finnische Finanzämter mit der deutschen Rentenversicherung zu tun? Nichts. Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, der sich mit dem finnischen Steuerrecht auskennt, ggf. unter Vermittlung der Deutsch-Finnischen Gesellschaft (DFG).
Maxam 13.03.2025 | 18:11
Es gibt in Deutschland keine "Grundrente".
Moritzam 13.03.2025 | 18:45
Doch,gibt es!
Maxam 13.03.2025 | 19:04
Ach ja? Und wie hoch soll die sein? Und in welchem Gesetz soll das geregelt sein? Es gibt einen Grundrentenzuschlag, aber keine Grundrente.
Moritzam 13.03.2025 | 20:49
Der Zuschlag für langjährig Versicherte wird in Deutschland ugs. Respektrente oder aber auch Grundrente genannt. Auch wenn es den Fragesteller überhaupt nicht tangiert, ist trotzdem existent. Die durchschnittliche Höhe beträgt 86 Euro. Eine Grundrente, die als Mindestrente fungiert, gibt es natürlich nicht.
Corneliusam 14.03.2025 | 09:08
Sie fragen ernsthaft in einem deutschen Rentenforum, was das finnische Finanzamt machen darf? Es wird hier immer lustiger!
Gunter,am 15.03.2025 | 18:34
Hallo, ja und das zeichnet die drv aus man bekommt eine richtige Antwort zu seinem Problem grüße Gunter
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