Hallo Gunter,
Das finnische Finanzamt fordert Steuern auf Ihre deutsche Rente, da Sie sich im Sommer in Finnland aufhalten und Finnland damit als steuerlicher Wohnsitz gilt. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland hat Finnland das Recht, Ihre Rente zu besteuern, wenn Sie dort mehr als sechs Monate im Jahr leben. Deutschland besteuert Ihre Rente in diesem Fall nicht direkt, da Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind und Ihre Rente aufgrund der geringen Höhe unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Allerdings können Freibeträge in Finnland angewandt werden, die Ihre Steuerlast senken könnten. Zudem verhindert das Abkommen eine Doppelbesteuerung, indem bereits gezahlte Steuern angerechnet werden.
Wir empfehlen Ihnen auch, sich in dieser Angelegenheit steuerlich durch Ihr zuständiges Finanzamt und / oder einen Steuerberater unterstützen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung