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Experten-Antwort

Steuern auf Rente?

von Harald Schn.18.12.2014 | 18:08
2343 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich habe hier Beiträge gelesen betr. Steuern auf die Rente. Eine Frage dazu, ab welcher Rentenhöhe werden überhaupt Steuern fällig? bin verh., Steuerkl.3 , gehe Jan. 17 in Rente, neues Gesetz mit 63 J. ca. 1450 Euro-Brutto Rente, und ca.400 Euro-Brutto Betriebsrente, bei dieser normalen Rente werden doch noch keine Steuern fällig? Meine Frau muß noch Jahre arbeiten, auch nur 25 Std-Woche. Wenn jemand sich damit auskennt und Lust hat den bitte ich um Auskunft. Mir ist klar das meine Frage hier nicht ganz passt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.12.2014 | 08:29

Dies ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung. Steuerrechtsfragen können von uns in diesem Forum nicht beantwortet werden. Da ist ein Forum für Steuerrecht sinnvoller.

9 Antworten

Maxam 18.12.2014 | 18:39
wie wäre es mit einem Lohnsteuerhilfeverein, Sie werden ja wohl gemeinsam veranlagt! Hier noch ein link.... http://steuerrechner24.de/rentensteuerrechner/…
Nilsam 18.12.2014 | 19:14
Vielleicht hilft Ihnen das hier weiter: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die… Bei gemeinsamer Veranlagung wird es auf die Höhe der Einkünfte Ihrer Frau ankommen, ob sie und wieviel Steuern sie insgesamt zahlen müssen oder nicht. Bei getrennter Veranlagung werden Sie anhand der genannten Beträge wohl damit rechnen müssen steuerpflichtig zu sein.
RTEEZYam 18.12.2014 | 22:22
Ihre Frage sollte Sie eher in einem Forum stellen, welches das Steuerrecht im Mittelpunkt hat - nicht das Rentenrecht.
W*lfgangam 18.12.2014 | 23:30
Anmerkung: die frühere einheitliche Ertragsanteilbesteuerung auf Betriebsrenten ist inzwischen 'gerichtlich etwa differenzierter nachgearbeitet' worden. Die Alterstabellen dazu sind da nicht immer zielführend für den %-Satz, wenn da unterschiedliche/wechselnde Beteiligungen an den Beiträgen AG/AN stattgefunden hat. Ergänzend noch dieser Link: http://www.versorgungskassen.de/pages/betriebsrenten/besteuerung… Gruß w. ...ich stell mal ein Teelicht für mehr Licht im Dunklen auf ;-)
Schießl Konradam 18.12.2014 | 22:56
Vielleicht gelingt es mir, etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Schwierig deshalb, da der Monatsverdienst der Ehefrau nicht ge- nannt wurde, 25 Stunden sind für die Steuer- berechnung nicht Aussage kräftig. Natürlich, für ein Ehepaar gilt in der Regel die gemeinsame Veranlagung, gehe mal von 800 Arbeitsverdienst aus. Somit: 1450 mal 12 Euro 17400 jährlich- 400 mal 12 Euro 4800 dto.Betriebsr. 800 mal 12 Euro 9600 Arbeitsv. Hiervon steuerpflichtig: 13224 76% von 17400 960 20% von 4800 steuerpflichtig 9600 Arbeitslohn steuerpflichtig --------- 23784 - 1783 10,25% Kr/PflV. aus 17400 - 842 17,55% dto. aus 4800 - 1937 20,175% Soz.Vers für 9600 - 1000 Werbungsk.Pendler Kilometer - 72 Pauschbetrag Sonderausgaben - 102 Werbunkskosten Rente ---------- 18078 zu verst. Einkommen Derzeit gilt für 2014 8354/ 16708 Existenzminimum steuerfrei, Steueranfall bei 18078 ca.300 Euro. Wundere mich schon, warum zwar zu Recht die 17,55% Krankenvers.Beitrag angeprang- ert werden, n ur selten aber die günstige Be- steuerung nach Ertragsanteil,hier mit 20% dargestellt. MfG.
Fernandezam 19.12.2014 | 10:53
Soweit eine Betriebsrente im Wege der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung angespart wurde, ist diese in der Rente voll steuerpflichtig. Als Grund könnte man anführen, daß sie bei der Ansparung aus der Besteuerung ja insoweit aus der Steuerpflicht herausgenommen worden ist. Im anderen Falle kommt die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung zum Zuge, das heißt es werden in etwa nur die Zinserträge und nicht das eingezahlte Kapital besteuert. Ist das so richtig Schiko?
Konrad A.am 20.12.2014 | 12:11
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln
FC Phönixam 20.12.2014 | 14:03
Dies ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung. Steuerrechtsfragen können von uns in diesem Forum nicht beantwortet werden. Da ist ein Forum für Steuerrecht sinnvoller.
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln
Und was wollen Sie uns damit sagen?
Schießl Konradam 20.12.2014 | 15:15
Ja Fernadez, Sie haben recht.Diese Ertragsan- teilbesteuerung wurde auch für die gesetz- liche Rente angewandt. Nachdem aber ein Beamter(Staatsanwalt) beim Verfassungsgericht klagte erfolgte ab 2005 die Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung,jetzt haben wir den Dreck im Schachterl. Statt Lebensalter wie vor 2005, maßgebend das Jahr des Rentenbeginns. Bei Betriebsrente fast ausnahmslos, noch die Regelung nach Alter, sogar mit verbes- serten Steuersätzen 27% mit 65 Jahren,nun- mehr nur 18%. 28% mit 64 Jahren nunmehr 19%, usw. Aber, eingeführt von Frau Ulla, der volle Beitrag zur Krankenversicherung mit derzeit einheitlich 15,50% ( nicht in etwa) plus 2,05 bzw. 2,30 für Kinderlose Pflegever- sicherung. Ab 1.1.2015 gilt dieser Einheitssatz als auf- gehoben, jede Kasse rechnet für sich ab, 7,30 % wieder einheitlich die Versicherung plus ...... der zuständigen Krankenver- sicherung.
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