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Steuern auf Rentenbeiträge???

von An die Redaktion01.06.2007 | 10:02
1836 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An die Redaktion, in einem der aktuellen Nachrichtenartikeln ist von einer "Senkung von Steuern auf Rentenbeiträge" die Rede. Kann es wirklich sein, dass auf Rentenbeiträge zusätzliche Steuern erhoben werden???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

gemeint ist, dass man künftig besser steuerlich entlastet wird, wenn man für das Alter spart. Wir werden den Satz nun deutlicher formulieren.

Danke für den Hinweis!

Ihre Redaktion

1 Antworten

Schiko.am 07.06.2007 | 07:03
Rentenbeiträge; Steuerersparnis für Altersvorsorge nutzen. So die überschrift unter nachrichten, aktualisiert am 1.06.2007. Muss gestehen, besonders glücklich kann auch ich über die- sen beitrag nicht sein. Hier wird wirklich etwas als „ einsparung „ hoch gejubelt“ was so nicht stimmt. Euro 217 steuereinsparung im jahr bei 60.000 jahresbruttoverdienst eines ehepaares. Da lachen ja die hühner. dies gleicht ja nichtmal die strei- chung der 20 kilometer der pendlerpaulschale aus. Bis 2004 galten in dieser verdienstgröße als höchst abzugs- beträge für vorsorgeaufwendungen €. 2001 / 4002 als kürzung des zu versteuernden jahreseinkommen. Die galt gleichermaßen für RV. beitrag und kranken/pflege- versicherung , etc. Ab 2005 zweigeteilt für beiträge zur rentenversicherung und €. 1.500 / 3.000 für kranken/pflegeversicherung usw. Dies als steuerfreien arbeitgeberanteil zu bezeichnen ist ein- fach nicht stimmig.. Allenfalls könnten hier 3068 / 6136 vorwegabzug gemeint sein, bei 60.000 jahresbrutto bringt dies für den arbeitnehmer über- haupt nichts mehr. Zwar richtig, die steuerfreistellung des beiträge zur RV. steigt jährlich um 2 %, dafür vermindert sich für die spätere rente der steuerfreie betrag der bruttorente, dies rechnet sich für den rentner wesentlich schlechter. Die aufgeführten prozentsätze mit 62 %, 24 %, 12 % klären hier den laien nicht auf.. Da hilft nur wieder als anschauungsmaterial ein rechenbeispiel.: 60.000,00 Jahresbrutto 2007 11.940,00 dies sind 19,90 % Gesamtbeitrag RV., es kommen 07.642,00 64% aus 11.940 zur Anrechnung, minus 05.970,00 Hälfteanteil aus 11940 Arbeitgeberbeitrag verbleiben 01.672,00 absetzbarer Betrag. Kommen hinzu die 3.000 für Kr./Pfl.V. 04.672,00 mindern das zu versteuernde Einkommen. Nach alter methode bis 2004 sind es 4.002, verbesserung €. .670 und hierauf der jeweils persönliche steuersatz( 32,39%) sind ohne soli euro 217 steuereinsparung.. Die darstellung , rente ab 3050 mtl. steuerpflichtig liegt auch hier daneben. Es werden nämlich bei bezug der gesetzlichen und einer privatrente unterschiedliche prozentsätze angewandt. Bei der privatrente ( zusatzrente) schon wie bisher, die ertragsanteil berechnung. Und hier schon gar ein niedriger prozentsatz als bisher. Für den erstrentner des jahres 2006 mit 65 jahren statt 27% nur- mehr 18% steuer. Deswegen sind 3.050,-- monatliche rente falsch, soweit es die ge- setzliche rente betriftt. Gebetsmühlenartig nochmals die überhaupt höchstmöglichen mona- tlichen beträge in der gesetzlichen ( ohne Knappschaftsrente). Also, immer bis zur jährlichen bemessungsgrenze, demnach auch für die ausbildungsjahre : 40 beitragsjahre - - 1.860, 45 beitragsjahre 2.060 und 50 bei- tragsjahre 2.290 monatliche bruttorente. Dies rechnet sich so: Monatsrente 2.060 x 12 = 24.720 mit 52 % versteuerung in 2006. dto. 2.000 x 12 = 24.000, privatrente. Gesamtbetrag 48.730. Krankenversicherungs bemessungsgrenze €. 42.750. 12.855,00 steuerpflichtig mit 52% aus 24.720. 04.320.00 dto. aus 24.000 17.175,00 zunächst steuerpflichtig, um 05.500,00 vermindert sich dieser betrag für kranken/pflegeversicherung 11.675,00 letztlich tatsächlich nach splittingtabelle steuerpflichtig. Aber keine steuer, bis 15.328 + 72= 15.400 sind steuerfrei. Es hätten sogar gesamtzinsen €. 5327 ( 5327- 1602) 3.725 + 11.675 ergeben 15.400, stimmig zu 15.328 + 72 sonderausgaben. paulschale. Der verheiratete kann- bei entsprechenden nachweisen- sogar bis 10138 euro-denke da an hohe beiträge zu unfall-und lebensversicherungen-, absetzen. Also kopf hoch, es ist auch für den rentner steuerlich weiterhin oft günstiger als es dargestellt wird .. Wenn schon der staat es nicht versteht solche wahrheiten an den mann zu bringen, sollten wenigstens Sie und ich dies versuchen. Mit freundlichen Grüßen.
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