Hallo Klaus,
Sie haben die Möglichkeit gegen den Bescheid vom Finanzamt einen Widerspruch einzureichen.
Dies sollten Sie innerhalb der dafür vorgesehenen Rechtsmittelfrist machen.
Wie Sie hierbei jedoch weiter Verfahren sollten, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung leider nicht mitteilen, da es sich hierbei um Steuerrecht handelt.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam