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Steuern für Rente?

von paloma29.08.2007 | 08:34
1679 Ansichten
7 Antworten
Folgender Fall: Zu erwartende Rente einschliesslich Betriebsrente: ca. 2600,- Euro. Frau noch 3 Jahre in Arbeit aber nur geringfügiger Verdienst (ca. 100,- Euro/Monat). Werden mir im Falle der Rente zum 01.01.08 Steuern abgezogen? Paloma

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.08.2007 | 09:47

Genauere Auskünfte über das Steuerrecht können und dürfen nur die Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben. Der Rentenversicherungsträger zahlt Ihre errechnete Rente aus und meldet ihre Rentenzahlungen jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

6 Antworten

Schiko.,am 29.08.2007 | 12:51
Da muss ich wohl meine früheren angaben wiederholen, auch wenn sich damit ein user beleidigt fühlte:" Wenn man wenig sät, kann man nicht viel ernten " Grundsätzlich, im rahmen eines 400 eurojob übernimmt der arbeitgeber steuer und sozial- versicherung. Es ist auch dem AG. keine Steuerkarte vor- zulegen. Andernfalls mit steuerkarte wird auch dieser verdienst in die steuerberechnung mit eingerechnet. Annahme, es handelt sich um ein Ehepaar, ist zu klären wieviel ges. bruttorente jeder partner voraussichtlich erhält. Die gleiche betragsnennung ist für die betriebs- rente /renten, erforderlich. Während ja bei der betriebsrente der frühere AG. eine steuerkarte erhält gilt für die gesetzliche die ab 2005 die neu eingeführte versteuerung, be- ginnend mit 50%. Die ertragsanteilbesteuerung ist für die gesetzliche rente gestorben. Höre gerne wieder von ihnen, wenn sie dies wünschen. Mit freundlichen Grüßen.
paloma19am 29.08.2007 | 15:25
Nun weiss ich wenigstens, dass ich nichts weiss. Offensichtlich muss ich vorher einen Steuerberater einschalten, bevor ich mich entscheide, ob ich in vorgezogene Rente gehen kann oder nicht (dies ist eine Frage der Höhe der Nettorente, die ich zu erwarten habe). Die jährliche Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Rente ist leider nicht aussagekräftig genug. Trotzdem vielen Dank für die Antworten Paloma
Schiko.,am 29.08.2007 | 21:38
Wollen sie nicht, oder können sie nicht. Alles was recht ist. Um feststellen zu können wie hoch die nettorente, wann auch immer sein wird, muss man doch die höhe der rente derzeit wissen Haben sie noch keine kontoauskunft vorliegen kön- nen sie dies auch aus der rentenmitteilung ersehen. Nicht was sein wird, sondern was derzeit gilt ist wichtig..Gehen sie also zum steuerberater, auch er wird ihnen dies ohne nennung von beträgen, gleich welcher rentenart auch nicht sagen können Scheinbar hat ihnen der ausspruch mit der saat auch wenig gefallen. Obwohl verständlich, sind hier steuerfragen nicht gerne gewünscht, meine aber der versuch einer hilfe muss erlaubt sein. Auch steuer hängt unmittelbar mit der nettorente in zu- sammenhang und ist eine wesentliche frage der nettorente. Entschuldigung, dass ich mich bemühen wollte. Mit freundlichen Grüßen.
palomaam 30.08.2007 | 09:29
Hallo Schinko. Ich wollte Sie mit meiner laienhaften Frage nicht reizen und bin deshalb über Ihre Antwort doch ein wenig verunsichert. Bevor ich mich entscheide, in vorgezogenen Ruhestand zu gehen, möchte ich natürlich wissen was bleibt mir von den beiden Renten netto übrig. Zunächst weiss ich nun, dass die Krankenkassenbeiträge von der staatlichen Rente zu 50% (+ o,9%) und von der Betriebsrente voll abgezogen werden müssen. Nun wollte ich natürlich auch wissen, ob ich von meinen beiden Renten Steuern zu zahlen habe. Dazu waren meine Angaben offensichtlich nicht ausreichend. Hier nochmal meine Angaben. Staatliche Rente bei Rentenbeginn mit 65 Jahren ca. 1850,- Euro Betriebsrente ca. 800,- Euro. Andere Einnahmen habe ich nicht, ausser, dass meine Frau noch im Arbeitleben steht und einen Minijob mit ca. 150,- Euro/Monat hat und noch ca. 3 Jahre arbeiten wird. Nun überlege ich, mit 63 Jahren und 3 Monaten eventuell zum 01.01.08 in vorgezogenen Ruhestand zu gehen (Abzüge 6,3% bei staatlicher Rente und 10,5% bei Betriebsrente). Dazu wollte ich wissen, ob, bzw. welche steuerliche Abzüge von meinen beiden Renten zu erwarten sind. Denn auch für mich ist nur entscheidend, was ich wirklich ausbezahlt bekomme. Ich hoffe ich habe mich nun ein wenig präziser ausgedrückt, aber ich bin einer von vielen, die zu wenig Ahnung haben und darum Hilfe aus diesem Forum erhoffen. Eine Gegenüberstellung von Rentenbeginn mit 65 Jahren zu Rentenbeginn mit 63 Jahren wäre für mich das Übersichtlichste. Wenn es noch erforderlich ist: Ich stehe seit 48 Jahren ununterbrochen im Berufsleben. Vielen Dank für Ihre Antworten Gruß Paloma
Schiko.,am 30.08.2007 | 16:34
Aufgrund ihrer ergänzenden mitteilung komme ich zu folgenden ergebnis. Sie könnten im september 1944 geboren sein, und ab oktober 2007 mit 63 jahren die rente mit 7,2% lebens- langen abschlag erhalten. Beginn aber erst am 1.1.2008 ermässigt den abschlag auf 6,5%, für die betriebsrente der abschlag 10,5%. Für den beitrag zur kranken und pflegeversicherung gilt in der gesetzlichen rente der hälfteantei plus 0.90 sonder- beitrag, nehme einfach an 9,85% (Kassen verschieden) Für die betriebsrente entällt der hälftige zuschuss gehe deshalb von 17% aus. Die bruttorente von 1850 mtl. x 12 = 22.200 gekürzt um 6,30 % abschlag verbleiben brutto €. 20.801,40 als ausgangs- punkt für die steuerberechnung, Bei 800 mtl. betriebsrente sind es im jahr 9600 minus 10,5% abschlag verbleiben brutto €. 8.592. Hiervon sind 3.432 ver- sorgungsfreibetrag abzuziehen verbleib 5. 160 steuerpflichtig. STEUERBERECHNUNG 11.648,80 - 56% aus 20.801,40 steuerpflichtiger antei. 05.160,00 steuerpflichtige betriebsrente 16,808,80 zunächst zu versteuerndes einkommen abzüglich 02.048,94 9,85 % aus 20.801,40 kranken/pflegeversicherung 01.460,64 17% aus 8.592 betriebsrente 00.204,00 2 x paulschale werbungskosten rente 00.072,00 paulschale für sonderausgaben 13.023,22 tatsächlich zu versteuerndes einkommen. Aber keine steuer, bis €. 15.328 steuerfreies existenzminimum.Rente mit 65...... 12.876,00 58% aus nunmehr 22.200 06.324,00 betriebsrente ( Versorgungsfreibetrag abgeschmolzen,da 65) 19.200,00 zunächst steuerpflichtige einkommen, mnus 02.186,70 9,85 % aus 22.200 01.632,00 17 % aus 9.600 00.204,00 wie oben 00.072,00 wie ober 15.105,30 zu versteuerndes einkommen-nach heutiger gesetzeslage-. und auch keine steuer. Verdienst der ehefrau als minijob,steuerfrei. Bekommt ehefrau mal rente kommt der steuerpflichte teil hinzu. Mit freundlichen Grüßen. .
palomaam 31.08.2007 | 13:56
Hallo Schiko Jetzt hab's auch ich kapiert. Vielen Dank für Ihre Hilfe und die detaillierte und verständliche Berechnung. Auch mein Geburtsdatum haben Sie richtig errechnet. Weiterhin einen schönen Tag und viel Geduld mit solchen wie mir wünscht Ihnen Paloma
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