Hallo Josef,
ganz kurz:
Frage 1:
Siehe die Ausführungen von Schade!
Ergänzung:
Arbeitgeber zahlt 30% (davon 15% Rentenversicherung (RV), 13% gesetzl.KV, 2% Steuern). Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale, die als zentrale Einzugsstelle für die Mini-Jobs bestimmt wurde.
http://www.minijob-zentrale.de
Frage 2:
Auswirkungen der Abgaben auf die Rente:
-laufende Rente: wenn gesundheitliche Besserung durch Minijobs vermutet werden kann, wird evtl. der weitere Rentenanspruch ärztlicherseits überprüft (siehe Schade)
-spätere Altersrente: Wenn Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung vorhanden ist, der geringfügig Beschäftigte also nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat und lediglich der Pauschalbeitrag in Höhe von 15% für RV aus dem Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber gezahlt wurde, wird, da es sich hierbei nicht um "normale" Beitragszeiten nach § 54 SGB 6 handelt, ist ein besonderer leistungsrechtlicher Ausgleich (Zuschlags-Entgeltpunkte nach § 76b SGB 6, und "besondere" Wartezeitmonate nach § 52 Abs. 2 SGB 6) angerechnet.
Frage 3:
Siehe die Ausführungen von Schade!
Es sind immer beide Beschäftigungen pro Monat zusammen zu betrachten.
HINWEIS:
Nachdem Sie laufend eine volle Erwerbsminderungsrente (evtl. Arbeitsmarktbedingt?
/ auf Zeit?) beziehen, rate ich Ihnen, sich die hier gestellten Fragen schriftlich von Ihrem Sachbearbeiter beantworten zu lassen. Am besten gehen Sie zu einer Beratungsstelle und legen dort den Rentenbescheid und Ihre Arbeitsverträge vor und lassen eine entsprechende Gesprächsnotiz erstellen. Dort können auch die betraglichen Auswirkungen der Zuschläge errechnet werden.
Beratungsstellensuche über die linke Navigationsleiste hier!!