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Steuern: Vorsorgen und absetzen

von remeck29.09.2008 | 13:21
1041 Ansichten
5 Antworten
Hallo, die Besteuerung der Riester-Rente im Alter erfolgt nicht stufenweise steigend (bis 100% im Jahr 2040), wie hier im 3. Absatz Ihres Artikels beschrieben. Das betrifft m.E. nur die Basis- oder Rürup-Rente! Bitte berichtigen Sie mich ggf. Mfg René Mühleisen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.09.2008 | 21:39

Hallo Herr Mühleisen,

der Absatz war tatsächlich nicht gut formuliert. Die Angaben bezogen sich auf den Absatz davor - also die gesetzliche Rente.

Die Riester-Rente wird nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert also sonstige Einkünfte besteuert.

Danke für den Hinweis.

MfG

Ihre Redaktion

4 Antworten

Schiko.am 29.09.2008 | 13:40
Natürlich gilt auch für die riesterrente die besteuerung stufenweise. Erklären sie mir doch bitte wo der 3.absatz so zu lesen ist(auch uhrzeit). MfG.
Kurtam 29.09.2008 | 15:10
die Riesterrente wird immer zu 100% versteuert. Sie könne ja auch die Beiträge zu 100% von der Steuer absetzen. Schiko erteilen sie nicht ständig Falschauskünfte wenn sie es nicht genau wissen
Schiko.am 29.09.2008 | 17:16
Unterlassen Sie bitte die Falschaussagen unter meinem Namen. Danke!
Schiko.am 01.10.2008 | 22:09
Natürlich stammt dieser tölpel- hafte eintrag unter"Schiko" nicht von mir. MfG.
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