Hallo Herr Mühleisen,
der Absatz war tatsächlich nicht gut formuliert. Die Angaben bezogen sich auf den Absatz davor - also die gesetzliche Rente.
Die Riester-Rente wird nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert also sonstige Einkünfte besteuert.
Danke für den Hinweis.
MfG
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