Das Übergangsgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt aber dem sog. „Pro-gressionsvorbehalt“ und ist in der Steuererklärung anzugeben. Es kann die Höhe der Steuer auf den evtl. Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte beeinflussen.
Die DRV Bund (früher BfA) kann eine Bescheinigung über das gezahlte Übergangsgeld ausstellen. die der Steuererklärung dann beigefügt werden kann.
Ob und in welcher Höhe sich dann Auswirkungen ergeben, kann das zuständige Finanz-amt festlegen.