Guten Tag,
setzen Sie sich bitte für Fragen die das Steuerrecht betreffen, mit einem für dieses Rechtsgebiet Beratungsbefugten in Verbindung.
Dies könnte ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater sein.
Mit freundlichen Grüßen
Träumer, Lügner, Phantasten, Trolle, Spinner und Einfaltspinsel, das Los eines anonymen Forums. Hier trifft sich alles, was außerhalb der Anonymität nicht ernst genommen wird.
Ihre Zahlej passen doch hinten und vorne nicht.
Schon mit 54 Jahren in die gesetzliche (Erwerbsunfähigkeits-?)-Rente und heute 95 Jahre alt? Wer's glaubt wird selig.
Aber egal, mal eine kleine Rechenübung.
Heute rund 3.120 Euro brutto monatlich entspricht einer persönlichen Entgeltpunkt-Anzahl von rund 76,5. Kaum zu glauben, dass das real ist.
Das entsprach im Jahr 2006 einer monatlichen Bruttorente von rund 2.000 Euro (26,13 Euro pro EP x 76,5 EP).
Davon blieben 50 Prozent dauerhaft steuerfrei und damit dauerhaft rund 1.000 Euro monatlich.
Das bedeutet, dass heute rund 2.120 Euro monatlich einkommensteuerpflichtig sind (3.120-1.000).
Im Jahr sind also rund 25.440 Euro steuerpflichtig.
Und damit liegt auch das"zu versteuernde Einkommen" (zvE) weit über dem steuerfreien Grundfreibetrag von 12.096 Euro (bei Einzeln Veranlagten).
Also ein klares JA (für einzeln Veranlagte).
Und das gilt auch für sehr viele vergangene Jahre!
Sollte es sich um einen echten, realen Fall handeln, würden spätestens die Erben jedenfalls massiv Ärger mit dem Finanzamt bekommen :-)
"Davon blieben 50 Prozent dauerhaft steuerfrei und damit dauerhaft rund 1.000 Euro monatlich."
Widerspruch in sich: Wenn REALTIV dauerhaft gilt, bleibt ABSOLUT nicht dauerhaft.
Baujahr 1930, ich würde einen Tippfehler nicht ausschließen, möglicherweise Rente seit 1994.
3.120 - 50 % = 1.560 => 1.560 x 12 = 18.720 ./. 12.096 = ZvE von 6.624
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