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Experten-Antwort

Steuerpflicht Rentenbeginn 1984

von Dreher11.09.2025 | 16:15
437 Ansichten
7 Antworten
Bin seid 1984 in Rente (Jahrgang 1930) und beziehe eine Rente von ca. 2750€ monatlich nach Abzug Sozialabgaben, habe keine weiteren Einnahmen, bin ich da steuerpflichtig.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2025 | 05:20

Guten Tag,

 

setzen Sie sich bitte für Fragen die das Steuerrecht betreffen, mit einem für dieses Rechtsgebiet Beratungsbefugten in Verbindung.

Dies könnte ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater sein.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

6 Antworten

Ottoam 11.09.2025 | 16:31
Dies ist kein Steuerforum.
Uweam 11.09.2025 | 16:32
Im Steuerrecht geht es nach Bruttorente. Und wenn sie ledig sind sind und nichts weiter zum absetzen haben sind sie schon lange steuerpflichtig seit Jahren. 2025 wäre gerade mal eine Bruttorente von 1780 € steuerfrei. Eine Steuererklärung müssten Sie dennoch schon viel eher abgeben. Das können Sie sich doch alleine ausrechnen. Ansonsten fragen Sie bitte das Finanzamt oder einen Lohnsteuerhilfeverein und nicht die Rentenversicherung
Fingerübung (und Steuern macht die DRV nicht)am 11.09.2025 | 17:41
Ihre Zahlej passen doch hinten und vorne nicht. Schon mit 54 Jahren in die gesetzliche (Erwerbsunfähigkeits-?)-Rente und heute 95 Jahre alt? Wer's glaubt wird selig. Aber egal, mal eine kleine Rechenübung. Heute rund 3.120 Euro brutto monatlich entspricht einer persönlichen Entgeltpunkt-Anzahl von rund 76,5. Kaum zu glauben, dass das real ist. Das entsprach im Jahr 2006 einer monatlichen Bruttorente von rund 2.000 Euro (26,13 Euro pro EP x 76,5 EP). Davon blieben 50 Prozent dauerhaft steuerfrei und damit dauerhaft rund 1.000 Euro monatlich. Das bedeutet, dass heute rund 2.120 Euro monatlich einkommensteuerpflichtig sind (3.120-1.000). Im Jahr sind also rund 25.440 Euro steuerpflichtig. Und damit liegt auch das"zu versteuernde Einkommen" (zvE) weit über dem steuerfreien Grundfreibetrag von 12.096 Euro (bei Einzeln Veranlagten). Also ein klares JA (für einzeln Veranlagte). Und das gilt auch für sehr viele vergangene Jahre! Sollte es sich um einen echten, realen Fall handeln, würden spätestens die Erben jedenfalls massiv Ärger mit dem Finanzamt bekommen :-)
Fingerübung (und Steuern macht die DRV nicht)am 12.09.2025 | 07:29
John Doe schrieb

"Davon blieben 50 Prozent dauerhaft steuerfrei und damit dauerhaft rund 1.000 Euro monatlich."

Widerspruch in sich: Wenn REALTIV dauerhaft gilt, bleibt ABSOLUT nicht dauerhaft.

Baujahr 1930, ich würde einen Tippfehler nicht ausschließen, möglicherweise Rente seit 1994.

3.120 - 50 % = 1.560 => 1.560 x 12 = 18.720 ./. 12.096 = ZvE von 6.624

Sie haben leider keine Ahnung von der Rentenbesteuerung. Bei Altersrenten, die vor 2005 erstmals gezahlt wurden, beträgt der steuerfreie Teil 50 % der im Jahr 2005 gezahlten Bruttorente. Und bei einer heutigen Bruttorente von monatlich 3.120 Euro betrug die Jahres-Bruttorente im Jahr 2005 rund 24.000 Euro (12x2.000Euro), weil der Rentenwert (Wert des Entgeltpunktes) im Jahr 2005 natürlich deutlich niedriger war als heute. Und damals wurde der Rentenfreibetrag dann mit den 50 Prozent auf diese Jahresbruttorente von 24.000 Euro berechnet. Und dieser Wert von 12.000 Euro ist eben nicht "relativ". Er bleibt für immer bei diesem Wert von 12.000 Euro festgelegt und wird eben nicht mehr angepasst, also erhöht in den nach 2005 folgenden Jahren mit Rentenerhöhungen. Diese Rentenerhöhungen in Euro ab dem Jahr 2006 sind jeweils zu 100 Prozent steuerpflichtig! Schade, dass Sie das nicht verstanden haben. Ihr Rechen-Versuch in der letzten Zeile ist deswegen schlicht Unsinn.
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