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Experten-Antwort

Steuersatz bei Umwandlung EM Rente in Altersrente…

von Stern14.09.2022 | 21:15
391 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine seit 12/2000 bezogene EM Rente wird ab 03/2023 in eine (vorgezogene) Schwerbehinderten(alters)rente (Alter dann bei Eintritt 61 1/2 Jahre) umgewandelt. Wie verhält es sich mit der Besteuerung dieser Rente? Bis dato 50%. Danke! Mit freundlichen Grüßen Frau Stern

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.09.2022 | 09:46

Hallo Stern,

allgemeine Auskünfte zur Rentenbesteuerung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

Bei steuerrechtlichen Fragen zum konkreten Einzelfall kann beziehungsweise darf die Rentenversicherung keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zuständiges Finanzverwaltung, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W°lfgangam 14.09.2022 | 21:37
Hallo Frau Stern, %-Satz bleibt, Freibetrag wird aus der Altersrente neu ermittelt. Hmm? ...ist das hier ein Steuerforum? ;-) Der/die nächste fragt nach der HundeSTEUER für seinen Pitbull, nur weil der Rentner ist - also nicht der 'niedliche' Schenkellecker ;-) Einfache Informationen zum Steuerrecht von der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Gruß w.
Abschlägeam 14.09.2022 | 21:34
Hall Frau Stern, es bleibt bei 50%. Der Freibetrag in EUR (der der seinerzeit festgestellt wurde), wird aber noch einmal neu berechnet. Thema war gerade heute aktuell, deshalb verweise ich auf den Beitrag - bin ja manchmal auch schreibfaul :-) https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ist-es-m… Einen schönen Abend!
Abschlägeam 14.09.2022 | 21:55
Zitat von W°lfgang anzeigen
@W°lfgang: auf der von Ihnen verlinkten Seite und auch in der dort dann zu findenden Broschüre gibt es leider noch nicht einmal einen Hinweis, dass bei einem 'Wechsel der Rentenart' sich der Freibetrag in EUR ändert. Da können Sie natürlich auch nix für, aber gerade bei der Umwandlung von Erwerbsminderungsrente in (vorgezogene) Altersrente ist dieser steuerliche Aspekt 'Neuberechnung Freibetrag in EUR' ja durchaus nicht uninteressant. Und deshalb sollte auch in diesem Forum weiter auch darauf 'hingewiesen' werden, solange die DRV selbst oder die Redakteure dieser 'Ihre-Vorsorge'-Seite dies nicht auch mal mit in ihre allgemeinen steuerlichen Informationen mit einarbeiten. Details erklären dann die anderen (Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/Finanzamt)
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