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Stichtag 01.01.2004

von Dieter Schultz02.10.2008 | 08:15
2524 Ansichten
10 Antworten

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Warum muss ich am 1.1.2004 arbeitslos gewwsen sein, wenn ich mit 60 in AR gehen will. Erfülle alle anderen Voraussetzungen. Danke

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Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich hier den Usern nur anschließen. Wenn Sie mit 60 die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen wollen, dann müssen Sie eine der Stichtagsvoraussetzungen des 01.01.2004 erfüllen (Arbeitslosigkeit, Kündigung, Altersteilzeitvertrag). Der Gesetzgeber hat dies 2003 so beschlossen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei Geburt im Januar 48 ist das früheste Rentenalter 62+1, bei Geburt im Februar 62+2 und so weiter... (natürlich mit den entsprechenden Abschlägen)

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn Sie am 01.01.2004 arbeitslos waren oder einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben hatten oder bereits eine Kündigung für einen späteren Zeitpunkt erhalten hatten, dann können Sie (bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen) mit 60 in Rente gehen. Das sollten Sie sich am besten mit einer Rentenauskunft schriftlich bestätigen lassen.

7 Antworten

-am 02.10.2008 | 08:40
Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.
Wolfgangam 02.10.2008 | 08:35
Hallo Dieter, der Gesetzgeber hat Ende 2003 beschlossen, dass die AR nach Alo nicht mehr ab 60, sondern (mit stufenweiser Erhöhung) ab 63 beansprucht werden kann. Für diejenigen, die am 01.01.2004 arbeitslos waren, wurde ein so genannter Vertrauensschutz in die alte Regelung (den frühestmöglichen Rentenbeginn ab 60) geschaffen, damit sie nicht 'plötzlich und unerwartet' bis zu 3 Jahre später in Rente gehen können. Es müssen daher für diese Rente ab 60 alle Voraussetzungen vorliegen, nicht nur 'die anderen'. Gruß w.
Brilleam 02.10.2008 | 08:39
Hallo Dieter Schultz, weil das Kabinett am 03.12.2003 das o.g. Datum als 'geschütztes Vertrauen' in die bis dahin geltende Regelung beschlossen hat...?! Vertrauensschutz soll der genießen, welcher im Vertrauen auf die damals geltenden Regelungen eine 'Disposition' hinsichtlich Beschäftigungsverhältnis bzw. Ruhestand getroffen hatte (vertrauensgeschützt sind aber auch die unfreiwillig arbeitslos gewesenen, die, welche es nur wenig später ereilte, haben Pech gehabt!)
Dieter Schultzam 02.10.2008 | 10:03
danke allen. D.h., ich muss dann nicht bis 63 warten, sondern da 1948-er: 60+2 Monate?
Mam 02.10.2008 | 10:07
Mit 60 + 2 Monaten können sie nicht in die Altersrente gehen. Abhängig von Ihrem Geburtsmonat können sie erst zwischen 62 + 1 Monat und 63 Jahren in Rente gehen.
Alfredam 02.10.2008 | 12:49
Mir hat eine Beraterin der BfA mitgeteilt, dass ich mit 60 in Rente gehen kann. Stichtagsregelung. Was stimmt nun???
Mam 02.10.2008 | 12:57
Na wenn sie am Stichtag (01.01.04) arbeitslos waren, dann ist das so.
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