Ich kann mich hier den Usern nur anschließen. Wenn Sie mit 60 die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen wollen, dann müssen Sie eine der Stichtagsvoraussetzungen des 01.01.2004 erfüllen (Arbeitslosigkeit, Kündigung, Altersteilzeitvertrag). Der Gesetzgeber hat dies 2003 so beschlossen.