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Experten-Antwort

Stichtagsregelung. Welche Basis bei Rentenbeginn 2011?

von Sim30.09.2021 | 16:12
69 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich finde in meinem Rentenbescheid keine Info, bis wann meine Rente hochgerechnet wurde. Bin BJ 1970 Single Immer seit 1986 Ausbildung oder vollzeit Arbeit. Rentenbeginn 2011. Seitdem immer für je 3 Jahre eine AMR, also volle EMR. Bzgl. Stichtagsregelung überlege ich über den vdk noch Einspruch einzulegen. Doch wie wurde meine EMR damals berechnet? Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sim,

ich gehe mal davon aus, dass Sie mit "Hochrechnung" die Zurechnungszeit meinen. Diese wurde bei einem Rentenbeginn im Jahr 2011 vom Eintritt der Erwersbminderung bis zum 60. Lebensjahr angerechnet.

Sie finden die Zurechnungszeit in Ihrem Rentenbescheid in der Anlage "Versicherungsverlauf".

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe USer,

ich habe einige unsachliche Beiträge gelöscht.

Ihr Admin

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12 Antworten

Mülleram 30.09.2021 | 17:04
Bis 60 Jahre.
Zonkam 30.09.2021 | 17:21
Warum nur bis 60? Jahrgang 1970 müsste doch bis 67 arbeiten?
Bastianam 30.09.2021 | 18:08
Bis 60 Jahre.
Warum nur bis 60? Jahrgang 1970 müsste doch bis 67 arbeiten?
An sich schon. Aber das Hochrechnen birgt auch Verwerfungen. So hat ein hochgerechneter EM-Rentner unter Umständen eine höhere Rente, als vielleicht jemand, der diese ganzen Jahre real erarbeitet hat. Meines Wissens war dieses auch der Grund für die Abschläge. Man könnte es machen, wie in der Zone. Dort gab es feste Beträge bei den Invalidenrenten.Kriegen alle gleich, gibt's auch keine Neider und es sind keine aufstockenden Sozialleistungen mehr nötig. Wer etwas mehr eingezahlt hat, wird der Schnitt verschmerzbar etwas kleiner, wer weniger verdient, aber trotzdem gearbeitet hat, kann ebenfalls auskömmlich über die Runden kommen. Gedachte Summe 1200-1300 Euro feste EM-Rente für jeden.
KSCam 30.09.2021 | 18:38
Ein Einspruch 10 Jahre nach Rentenbeginn wird wohl wenig Erfolg bringen, denn die DRV muss diesen ja zurückweisen weil sie im Rahmen der gültigen Gesetze gehandelt hat. Die einzige Chance die Sie haben wäre in der Politik entsprechende Änderungen hebeizuführen. Aber ob der politische Wille so ist dass man seit 10 Jahren bestehende Rechtspositionen ändern will und wird? Darüber zu spekulieren ist nicht die Aufgabe eines DRV Mitarbeiters und dafür ist auch dieses Forum nicht da. Ihre Zurechnungszeit geht vielleicht bis 60, eventuell gibt es noch EM rentner deren ZZ nur bis 55 oder bis 57 geht? Die würden es auch für gerecht finden mehr Jahre geschenkt zu bekommen, oder? Und Alters- oder Hinterbliebenenrentner deren Rente sich an eine EM Rente anschloss, fordern auch die alte EM neu zu errechnen mit der Folge dass sich Ihre Altersrente erhöht, die aus der EM abgeleitet war? Wo sollen da Grenzen gezogen werden? Fordern die "Freunde der besseren Zurechnungszeit" dann folgerichtig auch die Umsetzung aller Spargesetze, die ab ihrem EM Beginn kamen? Wohl kaum - solche Forderungen hat noch niemand im Forum gestellt. Von den technischen Herausforderungen will ich gar nicht reden; als DRV ler würde ich mich nach dem Grundrenten-Mehrarbeits-Chaos riesig auf das EM-Zurechnungszeit-Chaos freuen. Aber auch darum geht es nicht. Fragen Sie die neue Regierung!
W°lfgangam 30.09.2021 | 20:36
Hallo Sim, schauen Sie in Ihrem 1. (!) Rentenbescheid in die "Anlage 2 /Versicherungsverlauf" ...am Ende finden Sie die durch Zurechnungszeit 'hochgerechnete' Zeit. Faktisch ist das keine Hochrechnung der Rente bis Tag X, sondern nur eine quasi 'geschenkte + bewertete' Zeit, die ab Feststellung der EM dazu kommt, mit Berechnung + Abschlägen zum Zeitpunkt des damaligen Rentenfalls. In dem alten Rentenbescheid finden Sie auch den konkreten Berechnungsweg für Ihre Rente und den Wert der 'geschenkten/zugerechneten' Zeit. Bescheid einfach mal aufs stille Örtchen mitnehmen und in Ruhe nachlesen ... ;-) Gruß w.
Simam 01.10.2021 | 20:02
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich finde in meinem Rentenbescheid keine Info, bis wann meine Rente hochgerechnet wurde.
Hallo Sim, schauen Sie in Ihrem 1. (!) Rentenbescheid in die "Anlage 2 /Versicherungsverlauf" ...am Ende finden Sie die durch Zurechnungszeit 'hochgerechnete' Zeit. Faktisch ist das keine Hochrechnung der Rente bis Tag X, sondern nur eine quasi 'geschenkte + bewertete' Zeit, die ab Feststellung der EM dazu kommt, mit Berechnung + Abschlägen zum Zeitpunkt des damaligen Rentenfalls. In dem alten Rentenbescheid finden Sie auch den konkreten Berechnungsweg für Ihre Rente und den Wert der 'geschenkten/zugerechneten' Zeit. Bescheid einfach mal aufs stille Örtchen mitnehmen und in Ruhe nachlesen ... ;-) Gruß w.
Hallo. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob meine volle EMR höher wäre, wenn diese statt auf 60 Jahre auf 65 oder 67 Jahre gerechnet wurde. BJ 197o, Single, ohne Kinder. EMR seit 2011. Immer vollzeit Arbeit. Kann man nicht ungefähr sagen xyz % ca. Oder hat das keinerlei Einfluß auf die Höhe? Gruß
Lilienkampam 01.10.2021 | 22:35
Zitat von Sim anzeigenausblenden
Hallo Sim, schauen Sie in Ihrem 1. (!) Rentenbescheid in die "Anlage 2 /Versicherungsverlauf" ...am Ende finden Sie die durch Zurechnungszeit 'hochgerechnete' Zeit. Faktisch ist das keine Hochrechnung der Rente bis Tag X, sondern nur eine quasi 'geschenkte + bewertete' Zeit, die ab Feststellung der EM dazu kommt, mit Berechnung + Abschlägen zum Zeitpunkt des damaligen Rentenfalls. In dem alten Rentenbescheid finden Sie auch den konkreten Berechnungsweg für Ihre Rente und den Wert der 'geschenkten/zugerechneten' Zeit. Bescheid einfach mal aufs stille Örtchen mitnehmen und in Ruhe nachlesen ... ;-) Gruß w.
Hallo. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob meine volle EMR höher wäre, wenn diese statt auf 60 Jahre auf 65 oder 67 Jahre gerechnet wurde. BJ 197o, Single, ohne Kinder. EMR seit 2011. Immer vollzeit Arbeit. Kann man nicht ungefähr sagen xyz % ca. Oder hat das keinerlei Einfluß auf die Höhe? Gruß
Ganz entspannt gerechnet hätten Sie dann 5-7 Punkte mehr.
KSCam 01.10.2021 | 23:41
Wenn Sie die Zeit bis 65 oder 67, also 5-7 Jahre mehr geschenkt kriegen würden, wäre die Rente natürlich höher. Eigentlich eine überflüssige Frage. Aber: hätte, hätte , Fahrradschlauch.....
EM Bestandsrentneram 04.10.2021 | 11:22
Ich finde in meinem Rentenbescheid keine Info, bis wann meine Rente hochgerechnet wurde.
Hallo Sim, schauen Sie in Ihrem 1. (!) Rentenbescheid in die "Anlage 2 /Versicherungsverlauf" ...am Ende finden Sie die durch Zurechnungszeit 'hochgerechnete' Zeit. Faktisch ist das keine Hochrechnung der Rente bis Tag X, sondern nur eine quasi 'geschenkte + bewertete' Zeit, die ab Feststellung der EM dazu kommt, mit Berechnung + Abschlägen zum Zeitpunkt des damaligen Rentenfalls. In dem alten Rentenbescheid finden Sie auch den konkreten Berechnungsweg für Ihre Rente und den Wert der 'geschenkten/zugerechneten' Zeit. Bescheid einfach mal aufs stille Örtchen mitnehmen und in Ruhe nachlesen ... ;-) Gruß w.
Wenn etwas geschenkt wurde dann bei der Grundrente. Hier wird eine nun höhere Leistung ausgezahlt als bei Eintritt in die DRV von diesen Menschen eingegangen (Einzahlung ist später nach fortgesetzter Berechnung die Höhe der Rente) Bei dem Versicherungsabschluss bei der DRV war die Erwerbsminderungsrente bei mir schon in den Unterlagen festgeschrieben.
W°lfgangam 04.10.2021 | 20:37
Zitat von EM Bestandsrentner anzeigenausblenden
Hmm ...also bei Beginn Ihrer versicherungspflichtigen Lehrzeit/Eintritt in die DRV = Versicherungsabschluss ;-) vor etlichen Jahrzehnten wurde Ihnen eine EM-Rente als Nonplusultra-Betrag festgeschrieben - wirklich erstaunlich/damals schon ...und, müssen Sie jetzt den damals 'festgeschrieben' Auszahlungsbetrag in DM jedes Mal in EUR von Ihrer Bank konvertieren lassen? *g Gruß w. PS: 'festgeschrieben' war da gar nix, sondern nur mit der aktuellen Rechtslage als fiktiver Betrag im Rahmen von Renteninformationen /-auskünften zum Druckdatum dieser Papiermitteilungen als aktuelle Info (was-wäre-wenn) mitgeteilt. PPS: jetzt fehlt nur noch der TOP 1-Rentenjoke/Irrtümer schlechthin "die letzten 5 Jahre sind ausschlaggebend für die Rentenhöhe" <- Antwort: 'dann können sie ja die ersten 40 Jahre bequem auf dem Sofa zu Hause ablümmeln' ;-) Mehr Info dazu hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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