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Experten-Antwort

Ständige Diskussion über die Abschaffung oder Kürzung der Mütterrente 1, 2 und bald 3

von Tina04.08.2026 | 11:29
273 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, die ständige Politische Diskussion über die Mütterrente 1,2 und bald 3 ist eine unendliche Geschichte. Fakt ist, das alle Kinder die vor 1992 geboren weniger Erziehungszeit angerechnet wurden. Auch die Betreungsmöglichkeiten für diese Kinder waren kaum vorhanden. Dann wurden diese Jährgänge der Kinder ab 2014 und 2019 durch Mütterrente 1 und 2 aufgewertet viele Frauen erhielten Anerkennung. Die Aufwertung der Rentenpunkte für diese Geburtsjahre ist rechtlich nicht so geschützt, wie für Geburtsjahrgänge nach 1992. Also könnte eine neue Regierung die Mütterrente kürzen oder auch Abschaffen, was fatale Folgen für viele Mütter haben könnte. Die jetzige Vollendung der Mütterrente und die immer wieder tägliche Diskussionen von Wirtschaftsweisen oder Politiker zeigen kein Rückrad für die K7nder vor 1992.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina, 

wir können nur von der aktuellen Rechtslage ausgehen. Und diese sieht wie folgt aus. 

Zum 1. Januar 2027 treten Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente III, in Kraft. Ausgezahlt werden wird die Mütterrente III allerdings erst ab dem Jahr 2028.

Für alle Menschen, die vor dem 1. Januar 2028 bereits Rentnerin oder Rentner sind, wird die Berechnung und Auszahlung der Mütterrente III weitestgehend automatisch erfolgen. In diesen Fällen muss die Mütterrente III grundsätzlich nicht beantragt werden.

Doch auch wer noch keine Rente bezieht, aber bereits die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beantragt hat, braucht nicht tätig zu werden. In diesen Fällen prüft die Rentenversicherung im Jahr 2028 die Berücksichtigung der Neuregelung automatisch und speichert die weiteren Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto nach.

Wer noch keine Rente bezieht und auch die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten noch nicht beantragt hat, bei dem wird spätestens bei Rentenantragstellung die Anerkennung von Kindererziehungszeiten geprüft, so dass auch hier die Mütterrente III nicht gesondert beantragt werden muss.

Wie die Rechtslage in Zukunft aussieht, können wir in diesem Portal leider nicht beurteilen. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ist das so schwer zu verstehen?am 04.08.2026 | 11:35
"Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum."
Corneliusam 05.08.2026 | 05:10
Hallo Tina, wie lautet denn Ihre Frage?
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