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Experten-Antwort

Störfall - EU-Rente - einmalige Zahlung

von zion04.05.2014 | 14:34
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6 Antworten

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Guten Tag, liebe Experten! Ich bezog seit 2006 eine jeweils auf 2 Jahre befristete EU-Rente, die Mitte 2013 in eine dauerhafte EU-Rente umgewandelt wurde. Mein Arbeitgeber (öffentl. Dienst) beendete anschl. das Beschäftigungsverhältnis und zahlte mir kurz darauf einen Einmalbetrag aus, der sich aus Urlaubsgeldanspruch der beiden letzten Jahre und in Entgeld umgewandeltem Arbeitszeitausgleich zusammensetzt. Auf der AG-Bescheinigung ist ca 1/3 des Steuerbruttos als RV-Brutto-Störfall ausgewiesen. Die RV teilt mir nun mit, dass sie beabsichtige, die Hälfte der EU-Rente des Monats zurückzufordern, in dem ich die Einmalzahlung meines AG´s erhielt (Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR). Frage: ist die Rechtslage tatsächl. eindeutig, dass die Einmalzahlung nur auf den 1 Monat des Zahlungseingangs zu beziehen ist? (bei Festlegung auf 1 Jahr = 12 x 450 EUR läge keine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze vor) Es fällt mir schwer dieses zu akzeptieren, da doch etwa im Steuerrecht sich Freibeträge auf Verdienstgrenzen pro Jahr beziehen. Danke sehr für Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist gleichzeitig erzieltes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gem. § 96a SGB VI auf die Rente anzurechnen.

Verdienen Sie nur bis zu 450 Euro wird die Rente überhaupt nicht gekürzt, die Rente wird weiter in voller Höhe ausgezahlt. Diese Grenze ist für alle Rentner gleich.

Verdienen Sie mehr, fällt die Rente nicht weg sondern wird nur noch nur noch teilweise ausgezahlt werden. Das kann je nach Höhe des Arbeitsentgeltes/Arbeitseinkommen eine ¾- Rente, ½- Rente oder ¼-Rente sein. Ist Ihr Hinzuverdienst sehr hoch, kann sie auch gar nicht mehr ausgezahlt werden (sog. volles Ruhen).

Auf welche Rente Sie noch Anspruch haben, hängt von Ihren individuellen Hinzuverdienstgrenzen ab, die für Sie maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen können Sie aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen (Anlage 19).

Beispiel:

Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle EM-Rente liegt bei 450 Euro, Sie verdienen 400 Euro, die Rente wird weiter in voller Höhe gezahlt.

Für eine 3/4- Rente liegt Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze bei 842 Euro, Sie verdienen 823 Euro. Damit haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine volle EM-Rente (weil Verdienst mehr als 450 Euro), aber noch Anspruch auf eine 3/4- Rente , weil Sie weniger als 842 Euro verdienen.

Für die Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, wird jeder Monat einzeln betrachtet, d.h. es wird chronologisch der monatliche Hinzuverdienst der monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Deshalb gilt auch für Einmalzahlungen, dass sie in dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie ausgezahlt werden. Eine gleichmäßige Verteilung auf das Kalenderjahr gibt es in dem Fall bei der Hinzuverdienstregelung nicht.

Jonas hat Ihnen schon die richtigen Quellen genannt.

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5 Antworten

Jonasam 04.05.2014 | 15:59
Hallo. Kurz gesagt ja. Beim Hinzuverdienst gilt das Zuflussprinzip. Das Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, in dem es gezahlt wird. MfG Jonas
Jonasam 04.05.2014 | 16:46
zionam 04.05.2014 | 18:55
Danke, Jonas! d) trifft meinen Fall, soweit ich´s verstehe. Hast du vlt. noch einen Link, in dem erklärt wird, nach welchen Kriterien die Höhe der Kürzung der Monatsrente vorgenommen wird?
Jonasam 04.05.2014 | 19:40
Hallo http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Dabei Punkt 2.2. Hoffe, dass ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Die ganze rechtliche Arbeitsanweisung können Sie aufrufen, wenn Sie den Link nur bis zum ersten RAA eingeben. MfG Jonas
zionam 05.05.2014 | 09:21
Danke für die zusätzlichen Links! Leider scheitere ich trotz intensiven Bemühens an den dargestellten Beispielen: In Bsp. 1 z.B. ist von einer massgeblichen Hinzuverdienstgrenze von 1.000 EUR die Rede. Wie kann das sein, wo sie doch seit 2013 einheitlich 450 EUR beträgt? In meinem Fall beträgt die einmalige AG-Zahlung ca. 5.000 EUR und die volle EM-Rente ca. 1.000 EUR. Kurzes Feedback wäre nett, ansonsten muss ich wohl die Anhörung wegen Nichtverstehens einfach akzeptieren :-\ Danke!
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