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Experten-Antwort

Stornierung bewilligter Reha durch arzt

von Mamimumi21.06.2017 | 16:01
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Hallo, hatte vor 15 Wochen eine op an der Schulter ( sehenriss). Ambulant konnte ich keine Reha machen und entschied mich zu einer stationären Reha.die wurde auch bewilligt, aber der Klinikaufenthalt ist erst im august (sollte eigentlich Anfang mai sein) , da die BfA den eilantrag des Arztes nicht an die Klinik weitergegeben hat. Trotz meiner Bemühungen war eine Reha ehr nicht möglich. Jetzt sagt der Arzt ich könnte Ende Juli wieder arbeiten und soll die Reha stornieren da sie nicht mehr den Sinn erfüllt ,als Ende mai. Kann ich die Reha trotzdem antreten oder nicht? Gruß mamimium

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da die Reha nach Ihren Angaben bereits bewilligt wurde, könnten Sie diese grundsätzlich auch antreten. Ob dies medizinisch sinnvoll ist, können wir hier im Forum natürlich nicht beurteilen.

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13 Antworten

Herz1952am 21.06.2017 | 16:27
Hallo Mamimumi, Wenn die Reha ihren Sinn verfehlt, steht Ihnen auch eigentlich keine Reha mehr zu. Allzu viele haben auch überhöhte Ansprüche auf Reha, denn auch die Zeit "arbeitet" am Erfolg mit. Leider scheint bei Ihnen etwas schiefgelaufen zu sein. Es sieht so aus, als hätte die BfA/Rentenversicherung/Bund bedauerlicher Weise einen Fehler gemacht. In einem bestimmten Zeitraum hätte eine Reha die Behinderung wahrscheinlich eine Beschleunigung der Heilung gebracht. Vielleicht hat auch die Rentenversicherung keine Notwendigkeit gesehen, da Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch nicht gefährdet war. Dann wäre allerdings die Krankenkasse zur die Reha zuständig gewesen. Ich kenne allerdings auch Fälle, bei denen eine ambulante Reha genehmigt wurde und Erfolg hatte. Wenn allerdings die Aussage Ihres Arztes nicht stimmt, dass Sie wieder arbeiten können, können Sie auf die Reha bestehen, denn dann müsste "noch was nachgearbeitet" werden. Die Ärzte sind allerdings aus Kostengründen gelinde gesagt etwas vorsichtig, weil eine stationäre Reha teuer ist und raten in einem solchen Fall ab. Stornieren Sie die Reha besser nicht, vielleicht ist Sie doch noch notwendig. Am Schultergelenk kann man selbst eh nicht viel machen, da ist meistens eine "passive Reha" notwendig. So wie ich jetzt Ihren Falls sehe, wäre zumindest "Krankengymnastik" angesagt, nämlich passiv, übergehend auf aktiv, je nach Verlauf. Dumm ist nur, dass Sie mit dem Arm womöglich nicht ein Kfz führen können. Die Fahrtkosten werden bei einer ambulanten Reha meist nicht übernommen und ein Taxi ist Ihnen nicht zuzumuten aufgrund der Kosten. Auch Bus und Bahn können ungeeignet sein. Vielleicht gibt es jetzt doch für Sie die Möglichkeit, wenigstens an einer ambulanten Reha teil zu nehmen. Das könnte umgehend durch die Krankenkasse erfolgen. Leider halten manche Ärzte das auch fälschlicherweise nicht für nötig, obwohl es Ihnen nach dem Sozialversicherungsgesetz zustehen würde. Also einen Sinn erfüllt eine ambulante Reha immer, weil sie die Beweglichkeit beschleunigt und evtl. auch dazu führt, dass Sie früher arbeiten können.
Kahlaam 21.06.2017 | 16:56
Zitat von Mamimumi anzeigenausblenden
Erst stellt Ihr Arzt ein Eilantrag und jetzt sind Sie wieder voll arbeitsfähig. Was meinen Sie dazu? Letztendlich entscheiden Sie persönlich ob Sie eine Reha (stationär oder ambulant) benötigen. Waren Sie seit der OP krank geschrieben bis heute? Der Name "BfA" existiert nicht mehr. Also ich wäre die Sache anders angegangen. Sofort nach der OP eine Reha. Vorher will denn Ihr Arzt wissen, dass es keinen Sinn mehr macht? Schließlich ist es Ihre Schulter. Bestehen Sie darauf. Sie werden sehen, dann klappt es mit der Reha. Mfg
Schorscham 21.06.2017 | 19:57
Zitat von Kahla anzeigenausblenden
"Vorher" oder "woher"?;-) Vielleicht weil der Arzt den Heilungsverlauf beobachtet hat und als studierter Mediziner besser als medizinische Laien beurteilen kann, ob eine Reha (noch) erforderlich ist oder nicht? Woher wollen Sie das denn wissen? Wenn noch nicht einmal der behandelnde Arzt eine Reha für erforderlich hält, wird der medizinische Dienst der DRV erst recht keine Reha befürworten. Warum auch? So weit, dass die Patienten selbst entscheiden dürfen, wann eine Reha Sinn macht, sind wir noch lange nicht. MfG
Herz1952am 21.06.2017 | 21:13
Hallo Kahla, aus Erfahrung weis ich, dass bei solchen Verletzungen eine sofort-Reha nicht angebracht ist, bis die Wunde geheilt ist zumindest. Aber er/sie muss noch AU sein, nämlich bis Ende Juli. Wird bei solchen Verletzungen keine Reha gemacht, weil sich das Gelenk versteifen kann. Ärzte sind keine Götter, auch wenn Sie "studiert" haben, da fragt es sich noch, was sie studiert haben und auf welchem Gebiet sie ihren "Dr." gemacht haben. Jeder Fall einer solchen Verletzung kann anders liegen. Da kann sich auch ein erfahrener Arzt irren. Eine ähnlich Verletzung hatte einer unserer Mitarbeiter, der bis zuletzt auf Reha (ambulant) angewiesen war. Allerdings hatte er einen Arbeitsunfall und somit hat BG und nicht die KK gezahlt. Vielleicht hat auch die RV lange zur Prüfung gebraucht, weil sie sich nicht sicher war, ob überhaupt die Gefahr einer Erwerbsminderung gegeben war. Im letzteren Fall wäre die KK Leistungsträger gewesen. Vielleicht klappt es doch noch mit einer Reha. Es sind immerhin noch ca. 5 Wochen. 2 - 3 Anwendungen pro Woche könnte den Heilungsprozess sicherlich beschleunigen. Es könnten sogar noch Anwendungen während der Arbeitsfähigkeit von Nöten sein. Er soll ja auch wieder voll hinlangen können.
Kahlaam 21.06.2017 | 22:44
Hallo Herz1952, das ist soweit in Ordnung. Ich wollte damit nur sagen, es liegt auch an einem selbst was man wirklich will. Und glauben Sie mir, egal welche Krankheit, OP man hat, ich hätte eine Reha sei es von der DRV lder KK erhalten. Man darf sich im Leben von nienanden etwas vorschreiben lassen. Mfg
Franz-Josefam 22.06.2017 | 09:23
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Kahla,

Vorsicht. Sicher ist eine Reha ein Ponyhof. Aber die Ärzte, die entscheiden, ob jemand Reha-fähig ist oder nicht, sind juristisch in einem Streichelzoo.

Ich habe es jetzt erst erfahren, wie unser Sohn von einem Arzt behandelt wurde, dass er vollkommen verzweifelt war und es beinahe zur Katastrophe gekommen wäre. Die Ausbilder der LTA, an der er teilnahm, haben Ihn zum Arzt geschickt. Leider hat er gesagt, er sei "rausgeschmissen" worden. Als er das korrigieren wollte, brach der Arzt ab und verweigerte ihm die AU-Bescheinigung und schickte ihn zurück, Er war vollkommen verzweifelt und es wäre beinahe zur ultimativen Katastrophe gekommen, weil er keine Hilfe bekam.

Genau dieser Arzt hält jetzt keine Sprechstunden mehr, sondern macht nur noch Gutachten - auch für die RV.

Kranke Menschen werden total entrechtet, erst recht, wenn es darum geht zu arbeiten oder nicht.

Wer begutachtet denn die Gutachter? Wer überprüft die Diagnosen und Behandlungen der Ärzte? Wer hat denn noch nie an einer Rechtsvorlesung teilgenommen und weis, dass es höhere Gesetze gibt als manche Richtlinien? Ärzte.

Es gibt übrigens Rehas bei bestimmten Krankheiten, das wird das Krankheitsbild nicht besser, sondern zu ca 25% sogar schlechter.

Es gibt Krankheiten, da kann "Druck" tödlich enden, ebenso wie die Unfähigkeit von Ärzten. Abitur, Studium und Dr.-Titel schützen nicht vor Dummheit. Was viele Ärzte auszeichnet ist Arroganz. Ich habe das leider allzu-oft erlebt. Auch Schlamperei hätte mich beinahe das Leben kosten können. (falsche OP-Aufklärung, die nicht durch einen Chirurgen erfolgen sollte, sondern durch einen Kardiologen. Damals hatte ich aber noch keine Erfahrungen und kein Wissen).

Die Aussicht, die Rente nicht ausgezahlt zu bekommen, das ist ein Druckmittel, das eigentlich nicht erlaubt ist. Außerdem: Auch die Krankenkassen müssen KG weiterzahlen, wenn Widerspruch gegen die Reha-Aufforderung eingelegt wird.

Bei mir hat mein Hausarzt auch schon Körperverletzung durch billige ungeeignet Verbände begangen, so dass ich zumindest den Arzt wechseln musste, weil die Wunde wieder schlechter wurde, nur weil er Angst vor Regressansprüchen hatte, die eigentlich nicht bestanden.

Dieses ganze Gesundheits- und Sozialsystem ist zu einem Saustall verkommen. Es gibt viele Richtlinien, die gegen andere Gesetze verstoßen. Aber solange niemand klagt oder das Recht anderweitig einfordert ist das alles "rechtens" - zumindest juristisch. Moral und Ethik spielt dann auch keine Rolle mehr.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch nicht durch diesen Beitrag. Ich habe auch schon erlebt, dass ein "Gutachter" der Meinung war, eine Reha sei angebracht. Aber bei genauer Nachprüfung durch die RV, wurde diese abgelehnt. Vielleicht deshalb, weil eine bereits erfolgte Reha nicht den Erfolg brachte, bzw. ungeeignet war. Dies könnte auch bei Ihnen so sein. Es entscheidet nicht nur der Gutachter.

Und ich frage mich, was Sie studiert haben, wenn ich regelmäßig Ihre klugscheißerischen Texte lese. Völlig unbekannten Ärzten zu unterstellen, dass sie eventuell weniger Ahnung haben als Sie, ist an Dummheit und Arroganz nicht mehr zu toppen. Dass eine operierte Schulter nach mittlerweile 15 Wochen so weit geheilt sein kann, dass eine Reha tatsächlich keinen Sinn mehr macht, ist durchaus realistisch, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Ihre Ferndiagnosen sind daher so hilfreich wie ein Kropf. Und dann wundern Sie sich noch darüber, dass Sie die meisten Stamm-User nicht ernst nehmen und verspotten? Sie und Ihr Bekanntenkreis tun mir einfach nur leid.
Mamimumiam 22.06.2017 | 10:45
Danke erstmal für die Antworten , meine Frage ist jetzt,kann ich also erstmal wieder arbeiten und dann die Reha in Anspruch nehmen.?eventuell auch verschieben, wenn es am Arbeitsplatz nicht in den Plan passt . Ich habe die Reha ja hauptsächlich für die Schulter beantragt, aber auch für meinen Rücken, Gewichtsreduktion und Knie. Auch wenn es den Heilungsefekt für die Schulter nicht mehr zu 100 % trifft, so wäre sich auf keinen Fall umsonst . Schaden würde sie der Schulter nicht , da ich zwar Bewegungsfreiheit habe , aber die nur unter Schmerzen. Gruß mamimuni
Schorscham 22.06.2017 | 11:47
Zitat von Mamimumi anzeigenausblenden
Das können Sie durchaus, da Ihre Reha ja bereits bewilligt wurde. Allerdings ist es denkbar, dass die Reha-Ärzte beim Aufnahmegespräch am Anreisetag die Ansichten Ihres behandelnden Arztes teilen und diese Reha für unsinnig halten, da durch die Reha keine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist. Beantragen kann man Alles. Das heißt aber nicht, dass man Ihnen deswegen eine Reha bewilligt hätte. MfG
Herz1952am 22.06.2017 | 19:08
Hallo Mamimumi, Wenn die Reha auch für Rücken und Übergewicht beantragt und bewilligt wurde, sehe ich eigentlich kein Problem. Dann wäre sogar die RV zuständig, weil mit diesen Beschwerden nicht zu spaßen ist. Sie können durchaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach sich ziehen. Da kann der Arzt sagen was er will - egal ob Hausarzt oder Reha-Arzt. Eine Mitbehandlung der Schulter steht eigentlich dem nicht entgegen, sondern ist sogar sinnvoll, weil es mit der ganzen Körperhaltung zu tun hat und auch mithilft den Rücken zu bessern. Lockern und stärken heißt dann die Devise. Außerdem sind die Reha-Ärzte um Erfolg und "volles Haus" bemüht. Sie müssen es natürlich auch verantworten können. Die Reha-Zeiten sind in letzter Zeit so wie so eingeschränkt worden, es sind nämlich im allgemeinen keine vollen 3 Wochen mehr. Eine falsche Haltung des Nackens (ist ja in der Nähe der Schulter) kann sich bis zu den Fußzehen auswirken. Man muss dies im Gesamtzusammenhang sehen. Das ist ja eigentlich das gute an einer stationären Reha, dass alles mit behandelt werden kann. Hoffentlich bekommen oder haben Sie durch die OP keine Narbenschmerzen, dann wird es noch komplizierter.
Herz1952am 22.06.2017 | 19:26
Hallo Kahla, Sie haben recht. Es ist nämlich so, dass ohne Zustimmung des Patienten keine Behandlung erfolgen darf. Eine erfolgreiche Behandlung darf auch nicht geändert werden ohne Zustimmung des Patienten. Wenn es der Arzt doch tut, und es wird wieder schlechter, begeht er eine strafbare Handlung, nämlich Körperverletzung (Quelle: Ärztezeitschrift mit Hinweisen von Juristen. Grundlage Strafgesetzbuch. Der Jurist hat auch den Paragrafen bezeichnet). Straffrei bei Nichtanzeige. Genau das ist mir bei meinem Hausarzt passiert. Ich habe dann den Arzt gewechselt und mit einem erfolgreichen Hilfsmittel. das mir mein HA heruntergerissen hat, wieder nacharbeiten müssen. Dem Damoklesschwert Regress von seitens der Krankenkasse sei dank. Es bestand nämlich kein Grund für einen Regress. Das hat mir sogar die Krankenkasse mitgeteilt. Die Behandlung war leider langwierig und teuer. Es gab aber für mich keine Alternative an Verbandsmaterial (hatte eine spezielle Wundbeschichtung). Was der Arzt "drauf gemacht" hat, waren bessere Putzlappen. Ich habe das auch seinem Freund erzählt, der nur noch Vertretungsarzt ist und vorher auch als Rentengutachter tägig war. Er war schockiert und hat mir seine Hilfe versprochen, wenn es wieder notwendig sein sollte. Gleichzeitig hat er gemeint, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen ziemlich bockig stellen und die Ärzte das deshalb so machen. Behandlungen müssen zweckmäßig und ausreichend sein. Außerdem sollen sie wirtschaftlich sein. Er wollte mich sogar in eine Hautklinik stationär einweisen für eine Sache, die mit einem Wundberater zu Hause wesentlich kostengünstiger und erfolgreich gewesen ist (ca. 15000 Euro wären wohl zusätzlich angefallen für freie Kost und Logie auf Kassenkosten). Ich habe mich sogar in der Klinik erkundigt. Es war noch mehr. Deshalb habe ich jeden Kontakt bisher vermieden.
Herz1952am 22.06.2017 | 19:47
Hallo Kahla, Vorsicht. Sicher ist eine Reha ein Ponyhof. Aber die Ärzte, die entscheiden, ob jemand Reha-fähig ist oder nicht, sind juristisch in einem Streichelzoo. Ich habe es jetzt erst erfahren, wie unser Sohn von einem Arzt behandelt wurde, dass er vollkommen verzweifelt war und es beinahe zur Katastrophe gekommen wäre. Die Ausbilder der LTA, an der er teilnahm, haben Ihn zum Arzt geschickt. Leider hat er gesagt, er sei "rausgeschmissen" worden. Als er das korrigieren wollte, brach der Arzt ab und verweigerte ihm die AU-Bescheinigung und schickte ihn zurück, Er war vollkommen verzweifelt und es wäre beinahe zur ultimativen Katastrophe gekommen, weil er keine Hilfe bekam. Genau dieser Arzt hält jetzt keine Sprechstunden mehr, sondern macht nur noch Gutachten - auch für die RV. Kranke Menschen werden total entrechtet, erst recht, wenn es darum geht zu arbeiten oder nicht. Wer begutachtet denn die Gutachter? Wer überprüft die Diagnosen und Behandlungen der Ärzte? Wer hat denn noch nie an einer Rechtsvorlesung teilgenommen und weis, dass es höhere Gesetze gibt als manche Richtlinien? Ärzte. Es gibt übrigens Rehas bei bestimmten Krankheiten, das wird das Krankheitsbild nicht besser, sondern zu ca 25% sogar schlechter. Es gibt Krankheiten, da kann "Druck" tödlich enden, ebenso wie die Unfähigkeit von Ärzten. Abitur, Studium und Dr.-Titel schützen nicht vor Dummheit. Was viele Ärzte auszeichnet ist Arroganz. Ich habe das leider allzu-oft erlebt. Auch Schlamperei hätte mich beinahe das Leben kosten können. (falsche OP-Aufklärung, die nicht durch einen Chirurgen erfolgen sollte, sondern durch einen Kardiologen. Damals hatte ich aber noch keine Erfahrungen und kein Wissen). Die Aussicht, die Rente nicht ausgezahlt zu bekommen, das ist ein Druckmittel, das eigentlich nicht erlaubt ist. Außerdem: Auch die Krankenkassen müssen KG weiterzahlen, wenn Widerspruch gegen die Reha-Aufforderung eingelegt wird. Bei mir hat mein Hausarzt auch schon Körperverletzung durch billige ungeeignet Verbände begangen, so dass ich zumindest den Arzt wechseln musste, weil die Wunde wieder schlechter wurde, nur weil er Angst vor Regressansprüchen hatte, die eigentlich nicht bestanden. Dieses ganze Gesundheits- und Sozialsystem ist zu einem Saustall verkommen. Es gibt viele Richtlinien, die gegen andere Gesetze verstoßen. Aber solange niemand klagt oder das Recht anderweitig einfordert ist das alles "rechtens" - zumindest juristisch. Moral und Ethik spielt dann auch keine Rolle mehr. Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch nicht durch diesen Beitrag. Ich habe auch schon erlebt, dass ein "Gutachter" der Meinung war, eine Reha sei angebracht. Aber bei genauer Nachprüfung durch die RV, wurde diese abgelehnt. Vielleicht deshalb, weil eine bereits erfolgte Reha nicht den Erfolg brachte, bzw. ungeeignet war. Dies könnte auch bei Ihnen so sein. Es entscheidet nicht nur der Gutachter.
Herz1952am 22.06.2017 | 19:43
Hallo Kahla, Hoffentlich werden S i e von diesem System mal nicht zum Dummen August gemacht. Sie werden es aber vielleicht gar nicht merken, wenn Sie nicht die richtigen oder die falschen Medikamente bekommen. (Es geht hauptsächlich um die Richtigen). Zugegeben er hat nicht unbedingt was in diesem Forum zu suchen. Aber das Prinzip ist im ganzen Sozialsystem gleich. Wenn etwas zuviel Geld kostet, hat das Medikament keinen Nutzen (für die Krankheit) und keinen Zusatznutzen (Wegfall potentiell gefährlicher Neben Wirkungen für alle , nicht nur für 1 von 10.000). Wer es nicht glaubt, wird leider dran glauben müssen. Eigentlich ist das System ganz gut, es weis nur kaum ein Arzt was er machen darf, bzw. eigentlich müsste, (z.B. durch das SGB V). Aber die allgemein Bevölkerung wird dadurch verdummt, durch diese Des- und Falschinformationen. Zu Guantanamo: gerade alte Kranke werden von Ärzten und Kassen unnötig gequält. Insbesondere von den AOK. Auch hier im Forum: "Es besteht Mitwirkungspflicht". Dieser Paragraf ist eingeschränkt durch das Grundgesetz. Es gilt nicht für Rehas, weil es keine Erfolgsgarantie geben kann und manche Reha, gerade im psychischen Bereich, erreicht das Gegenteil. Hier der Paragraf: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html Die Einschränkung durch Gesetz, die im 2. Absatz des GG genannt ist, betrifft nicht das Sozialgesetz, sondern Wehrdienst-Gesetz und Polizeigesetze. Das Prozedere ist überall das gleiche. Die Gesetze mit den Pflichten nennen, die anderen verschweigen. Ob Rentenberechtigung vorliegt oder nicht, dazu braucht man eigentlich keine Reha, sondern richtige, vollständige Berichte vor allen Dingen von Fachärzten und auch Hausärzten. Daraus geht der Erfolg oder Misserfolg eigentlich hervor. Dazu muss der Gutachter nur noch klären, wie es mit den Einschränkungen im Alltag aussieht und wie sich das auf die Arbeit auswirken kann. Zugegeben, es ist schwer für den Gutachter, müsste aber eigentlich genügen. Ich dachte damals auch, der Gutachter aufgrund von US-Aufnahmen, die er auch gemacht hat, meine Behinderung erkennten müsste. Die Stärke hat er nicht erkannt, sondern nur teilweise und er hat auch nicht nach Einschränkungen im Alltag gefragt. Das wäre eigentlich seine Pflicht gewesen. Mit dem Wunsch, dass Sie oder auch die anderen Forumsteilnehmer nicht in eine ähnliche Situation kommen, grüße ich Sie
Herz1952am 22.06.2017 | 19:45
Hallo Kahla, Ich musste leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-) MfG
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