grundsätzlich können Sie Ihren Antrag bis zur Bescheidserteilung jederzeit zurückziehen und später einen neuen stellen. Ausnahme: Ihr Dispositionsrecht ist eingeschränkt, d.h., die Krankenkasse oder die Arbeitsverwaltung hat Sie aufgefordert, einen Reha- Antrag zu stellen.Falls dies der Fall sein sollte und Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben, können Sie Ihren Antrag nur mit Zustimmung dieses Sozialleistungsträgers zurücknehmen.