Hallo Kathi,
mit dieser Frage sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
VG
Was soll Ihre Frage in einem Rentenforum? Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse.
Falls die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes nach §51 SGB V, ist es natürlich absolut richtig und sonnnklar, dass die Kasse jetzt sofort das Krankengeld für Sie einstellt, wenn Sie die Reha verweigern.Und das Krankengeld werden Sie dann auch nicht mehr nachgezahlt bekommen.
Falls keine Rehaaufforderung erfolgt sein sollte, dann sollten Sie sich gegen die Krankenkasse zu Wehr setzen.
Was irgendein Arzt zum Krankenkassenrecht meint verzapfen zu müssen, können Sie getrost vergessen.
Genau wie im letzten Satz geschrieben, sollten Sie auch dieses Geschwätz zum Krankenkassenrecht in einem Rentenforum getrost vergessen.
Genau wie im letzten Satz geschrieben, sollten Sie auch dieses Geschwätz zum Krankenkassenrecht in einem Rentenforum getrost vergessen.
PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind.
Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu doof bin.
Deswegen gebe ich hier halt nur Unsinniges zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Erzähl's doch Deinem Ar.schhaar-Friseur
Du bist doch nur der Nachäffer mit der Beschreibung seiner eigenen Charaktereigenschaften unter von anderen genutzten Wunschnamen. Das erbärmlichste Subjekt dieses Forums.🙈
Nimm Deine Medikamente und dann schnell zurück in Deine Höhle.
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