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Experten-Antwort

Streichung Krankengeld

von Kathi13.12.2024 | 19:51
297 Ansichten
13 Antworten
Guten Abend, am 10.12. hätte ich eine Reha Maßnahme aufgrund einer Erkrankung beginnen sollen. Dazu muss ich sagen , dass ich selbst die Reha ziemlich zu Beginn der Erkrankung selbst eingestielt habe. Es war nicht auf Aufforderung der KK hin. Bis zum Beginn der Reha sind 6 Monate verstrichen. Ich war dann zum 10.12. vor Ort und habe dort für mich entschieden, dass ich die Reha nicht durchführen möchte. Es gab bestimmte Gründe vor Ort. Dann gab es ein Gespräch mit dem Oberarzt der mich noch umstimmen wollte. Dies habe ich jedoch abgelehnt. Schon im Vorfeld war es so, dass ich lieber wieder eine stufenweise Wiedereingliederung begonnen hätte, aber unsicher war und mich dann eben doch auf die Reha einlassen wollte. Der Arzt fand es am Ende in Ordnung und sagte mir es hätte keine Konsequenzen. Nun hat sich zwei Tage später meine KK gemeldet und mir gesagt, dass das so nicht ginge und das Krankengeld nun gestrichen würde. Sie bräuchten wenn eine Mitteilung des Arztes. Wie kann ich nun vorgehen?Ich bin übrigens noch krankgeschrieben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2024 | 08:05

Hallo Kathi,

 

mit dieser Frage sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

 

VG

12 Antworten

Was soll das?am 13.12.2024 | 20:50
Was soll Ihre Frage in einem Rentenforum? Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse.
Kathiam 13.12.2024 | 20:59
Was soll das? schrieb

Was soll Ihre Frage in einem Rentenforum? Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse.

Ja, da haben Sie natürlich Recht! Ich hoffe ich habe Ihnen nicht Ihren Abend verdorben;) Sry, mein Fehler. Trotzdem danke für Ihre Zeit.
Kommt drauf anam 13.12.2024 | 23:02
Falls die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes nach §51 SGB V, ist es natürlich absolut richtig und sonnnklar, dass die Kasse jetzt sofort das Krankengeld für Sie einstellt, wenn Sie die Reha verweigern.Und das Krankengeld werden Sie dann auch nicht mehr nachgezahlt bekommen. Falls keine Rehaaufforderung erfolgt sein sollte, dann sollten Sie sich gegen die Krankenkasse zu Wehr setzen. Was irgendein Arzt zum Krankenkassenrecht meint verzapfen zu müssen, können Sie getrost vergessen.
Lilaam 14.12.2024 | 08:16
Die Krankenkasse hätte auch noch nachträglich, also nachdem Sie die Reha von sich aus beantragt haben, Ihr Dispositionsrecht einschränken können. Haben Sie je einen solchen Brief erhalten, in dem Sie darauf hingewiesen wurden, dass Sie nicht eigenmächtig die Reha absagen dürfen? Wenn ja, dann ist die Reaktion der KK korrekt. Wenn nicht, dann Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass Sie kein derartiges Schreiben erhalten haben. Wenn die KK trotzdem kein Krankengeld zahlt, dann bleibt nur noch das Einklagen vorm Sozialgericht. Ein Brief vom Arzt wird da jetzt wohl nicht mehr helfen. Da geht es um eine Rehaunfähigkeit. Da hätten Sie aber erst garnicht zur Reha anreisen dürfen. Ihre Absage hatte dann wohl andere Gründe. Viel Glück!
Den eigenen Rat auch selber beherzigen!am 14.12.2024 | 10:58
Den eigenen Rat auch selber beherzigen! schrieb

Genau wie im letzten Satz geschrieben, sollten Sie auch dieses Geschwätz zum Krankenkassenrecht in einem Rentenforum getrost vergessen.

PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu doof bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Unsinniges zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Großer Tippam 14.12.2024 | 13:09
Kleiner Tipp schrieb

Erzähl's doch Deinem Ar.schhaar-Friseur

Nimm Deine Medikamente und dann schnell zurück in Deine Höhle.
Der ECHTE Trolljägeram 15.12.2024 | 13:52
Trolljäger schrieb

Du bist doch nur der Nachäffer mit der Beschreibung seiner eigenen Charaktereigenschaften unter von anderen genutzten Wunschnamen. Das erbärmlichste Subjekt dieses Forums.🙈

Sehr brav, Schnuckelchen, haben Sie diese billige Masche mit dem Kopieren von User-Namen auch schon mitgekriegt. Da haben Sie aber wirklich gar nicht lange gebraucht, Sie Blitzmerker. Aber immerhin, ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Warum nicht also auch mal ein Intelligenzflüchtling wie Sie? Und immer weiter so, nicht das Ihnen noch mal was Sinnvolles einfällt. Aber DIE Gefahr tendiert bei Ihnen gegen absolut null.
Riesen-Tippam 15.12.2024 | 13:53
Großer Tipp schrieb

Nimm Deine Medikamente und dann schnell zurück in Deine Höhle.

Erzähl' doch Deinem Schamhaar-Friseur. Aber nein, geht ja nicht, hast ja weder Schwanz noch Eier.
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