Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Stress mit DRV und AFA ....

von Kontio28.09.2019 | 12:07
171 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Moin Moin. Meine Frau war nun knappe 5 Wochen zur Medizinischen Reha. Aufgenommen wurde sie AU und ebenso auch AU entlassen. Nun ist es so, dass die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung haben wollte, wie lange meine Frau da zu zur Reha war. Dazu habe ich der AFA die Aufenthaltsbescheinigung der Klinik zukommen lassen. Nun ist die AFA aber der Meinung, dass aus dieser Bescheinigung nicht hervorgeht, ob meine Frau nun AU ist oder nicht, und fordern daher den (Vorläufigen) Entlassungsbrief. Auf diesem sind aber auf einer ganzen Din A4 Seite alle Diagnosen meiner Frau drauf, und nur ganz unten steht Aufnahme AU und Entlassung AU .... Nun habe ich hier letztens gelesen, dass die AFA oder JC diesen Schein gar nicht bekommen dürfen, bzw. es keine Gesetzliche Grundlage für das Verlangen gibt, eben wegen den ganzen Ärztlichen Diagnosen. Was nun tun ? Diagnosen Schwärzen? dann bekommen die aber ein so gut wie leres Blatt.... Außerdem will die AFA einen Bescheid haben für das gezahlte Übergangsgeld.So einen habe ich der AFA auch zukommen lassen. Allerdings wurde das Übergangsgeld erstmal nur für 3 Wochen gezahlt. Einen Bescheid für das Restliche Geld habe ich nicht, und laut DRV dauert das auch noch bis ich den bekomme.... Die AFA zahlt aber kein ALG I solange ich diese Nachweise nicht vorlege... Also was kann man da machen ? Gruß Kontio

4 Antworten

Rezzoam 28.09.2019 | 12:10
Da sind Sie hier im falschen Forum! Es gibt andere Foren die Ihnen da besser helfen können.
Schadeam 28.09.2019 | 13:00
Vieles hängt hier mit der Bürokratie der Arbeitsämter zusammen und da kann Ihnen letztlich ein DRV Mitarbeiter nicht helfen. Warum es der Arbeitsverwaltung nicht reicht, dass ÜG 3 Wochen bezahlt wurde und das Entlassungsdatum von der Klinik bescheinigt vorliegt - es also logisch zu sein sein dass auch die restlichen Tage ein ÜG Anspruch bestand .....das liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Andererseits sind Sie wenn Sie nicht abertsfähig sind, vielleicht auch nicht vermittlungsfähig - was soll dann das Arbeitsamt mit Ihnen anfangen????? Nun zur DRV: wenn das ÜG für die ersten 3 Wochen bezahlt ist (der Anspruch also klar ist), wird die Restzahlung im Normalfall sofort angewiesen sobald die Entlassung der Klinik vorliegt. Das sollte spätestens 1-5 Arbeitstage nach der Entlassung erledigt sein. Vom Anweisungsdatum ab dauert es dann 5-8 Tage bis das Geld auf dem Konto bei Ihnen ist und der Bescheid über das restl. ÜG sollte auch spätestens nach einer Woche im Briefkasten sein. Das hängt aber vom Postanbieter ab und die gute alte Zeit wo der Brief nach 1-2 Tagen beim Empfänger ist, ist eben vorbei. Überall wird halt gespart. Sobald das ÜG aber bewilligt ist, kann Ihnen das die nächste DRV Beratungsstelle bestätigen und alles ist gut - ich stemple tag täglich diese Formulare des Arbeitsamtes ab. Da besteht aber vielleicht ein Entfernungsproblem oder ein Problem einen Termin zu bekommen. :) Ja, ja früher war vieles besser.....
DRVam 28.09.2019 | 12:44
Fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger eine Bescheinigung über die Dauer der Reha und eine Bescheinigung über die gesamte Übergangsgeldzahlung an. Dass diese nicht von heute auf morgen bei Ihnen sind, liegt in der Natur der Sache.
Rezzoam 28.09.2019 | 12:21
Wende dich an www.elo-forum.org
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026