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Experten-Antwort

Störfall Wertguthabenvereinbarung LaKo

von CAL10.09.2024 | 16:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Spezialisten, Trotz Recherche und Rückfragen bei der BfA konnte ich keine wirkliche Klärung zu meiner Situation erreichen. Ich befinde mich seit 01.06.2024 in der Freistellungsphase zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit, LaKo (Lebensarbeitszeitkonto), und beziehe Entgeld aus meinem in den letzten Jahren angesammelten Arbeitsentgeltguthaben LaKo. Während der Freistellungsphase besteht weiterhin ein entgeltpflichtiges Arbeitsverhältnis. Alle Abgaben werden entsprechend abgeführt. Diese Phase und vollständige Verbrauch des Guthabens endet gem. "Wertguthabenvereinbarung" zum 31.12.2024 mit Beginn der Regelaltersgrenze ab 01.01.2025. Aus persönlichen Gründen werde ich nun vorzeitig zum 01.11. evt schon zum 01.10.2024 eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen. Gemäß der Vereinbarung endet mit Rentenbeginn das Arbeitsverhältnis. Der Bezug einer Altersrente während der Dauer der Freistellungsphase führt zu einem Störfall der Freistellungsvereinbarung. Das zu diesem (früheren) Zeitpunkt noch bestehende Restguthaben wird mir in diesem Fall im Rahmen einer vorzeitigen Schlussabrechnung, voraussichtlich im folgenden Monat, abgerechnet und ausgezahlt. Nach Auskunft meines Arbeitgebers werden bei Abrechnung des Restguthabens (nach Rentenbeginn!) die fälligen Steuern abgeführt, jedoch keine Sozialversicherungsabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). Mein Gehalt in der Ansparphase des Guthabens lag über der Beitragsbemessungsgrenze. In der Freistellungsphase, ab 01.06.2024, lag das Entgeld, zumindest in der Rentenversicherung, darunter. Meine Frage ist nun, sicherheitshalber, um planen zu können, werden mir evt. Abgaben zur Sozialversicherung nachberechnet? Laufe ich Gefahr, dass ich diese Abgaben alleine, ohne Arbeitgeber- oder BfA Zuschuss tragen muss? Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet, den fälligen Zuschuss zu Sozialversicherungen mit Schlussrechnung auszuzahlen? Ich gehe davon aus, dass ich keine Abgaben auf die Einmalzahlung Restguthaben zu tragen habe, allerdings auch keine Rentenpunkte aus dem Betrag erwerbe. Es erscheint mir schlüssig, aber ich möchte doch gerne Unsicherheiten ausschließen. Vielen Dank für die Aufklärung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CAL,

 

im Störfall wird der Beitrag für das verbliebene Wertguthaben nach einem besonderen Verfahren berechnet, das sich nach § 23 b Abs. 2 oder 2a SGB IV richtet. Dieses Verfahren stellt im Prinzip sicher, dass die aufgrund der Ansparungen noch nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden.

 

Wir verweisen ansonsten gern auf die FAQ zum Wertguthaben auf der Webseite des BMAS.

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6 Antworten

Wertguthabenam 10.09.2024 | 16:20
Für individuelle Fragen zum Wertguthaben gibt es die Spezialisten der Wertguthabenstelle. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
WGHam 11.09.2024 | 04:01
Ab 01.01.2025 gibt es eine Gesetzesänderung, dann kann trotz Bezug einer Altersrente das Wertguthaben weiterhin entspart werden.
M. B.am 11.09.2024 | 06:36
Nützt aber nichts wenn die Rente schon zum 01.10. oder 01.11.2024 beginnen soll.
xyam 11.09.2024 | 08:40
Wer die Fragestellung aufmerksam liest, wird erkennen, daß das Wertguthaben zum 31.12.2024 sowieso endet.
CALam 20.09.2024 | 09:39
Hallo, vielen Dank für die Antworten! Leider bin ich auch nach fast 2 Wochen keinen Schritt weitergekommen. Ich hatte sofort die Rentenversicherung dazu angeschrieben, bisher leider keine Antwort erhalten. Viele Male die für "Wertguthaben" als zuständige Stelle versucht zu erreichen, Tel. 030 865 37226, es geht niemand ans Telefon. Anruf bei Rentenversicherung Bund. Dort hatte ich jemand erreicht, er konnte mir allerdings auf eine so spezielle Frage keine Antwort geben und hat versucht, mich zu einem Kollegen weiterzuleiten. Wieder 45 Minuten Warteschleife, erfolglos! Also, liebe Rentenversicherung, danke für gar nichts!
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