Hallo Papucho,
ob und wie sie bei/in der Uni eingeschrieben sind bzw eingeschrieben bleiben können, kann dieses Rentenforum nicht beantworten.
Für die Umschulung (und den Bezug von Übergangsgeld) gehe ich davon, dass der Leistungsträger von ihrem Studium weiß und hier die Gesamtumstände gewürdigt hat.
Die Frage ist schon richtig hier, das Übergangsgeld kommt schließlich von der Rentenversicherung und nicht von der Hochschule. Der Hochschule ist das egal. Am besten Sie ignorieren einfach die anderen User.
Voraussetzung für die Zahlung von Übergangsgeld sind die Zahlungen von Pflichtbeiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit. Bitte wenden Sie sich an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall zum Übergangsgeld prüfen.
Wenn Sie den Forenclown @Sebastian ignorieren liegen Sie immer richtig.😂
Ignorieren Sie das einfach.
Jetzt kann er nicht mal seinen eigenen Namen mehr richtig schreiben😳! Die Wirkung seiner Medikamente lässt nach.🤦♂️
Vielleicht erledigt sich das Problem mit ihm bald von alleine, spätestens aber, wenn er in die geschlossene Psychiatrie kommt.😉
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