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Student = SV-Pflicht?

von Studiosi11.07.2007 | 23:16
1492 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum! Ich studiere Erziehungswissenschaften udn mache einen Studijob (zT während Semesterferien) bei dem ich ca 500 bis 900 Euro verdiene (in einer Nachhilfe-Schule). Job ist auf 3 Monate angelegt. Muss ich Beiträge zahlen für Av, Kv, Rv, Pv? Danke für eine schnelle Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Studiosi,

wenn ein Aushilfsjob von vornherein zeitlich begrenzt auf mehr als 2 Monate, aber ausschließlich in den Semesterferien durchgeführt wird, sind versicherungspflichtige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wobei der Arbeitgeber und der Student jeweils die Hälfte tragen.

In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge zu entrichten. Hier besteht Versicherungsfreiheit.

Bei der Lohnsteuer besteht normale Steuerpflicht.

1 Antworten

-am 12.07.2007 | 09:22
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