Hallo, Studiosi,
wenn ein Aushilfsjob von vornherein zeitlich begrenzt auf mehr als 2 Monate, aber ausschließlich in den Semesterferien durchgeführt wird, sind versicherungspflichtige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wobei der Arbeitgeber und der Student jeweils die Hälfte tragen.
In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge zu entrichten. Hier besteht Versicherungsfreiheit.
Bei der Lohnsteuer besteht normale Steuerpflicht.