Hallo nic,
nach § 97 SGB VI ist Einkommen, das mit der Rente zusammentrifft, auf die Waisenrente anzurechnen .
In den Monaten, in denen kein Einkommen vorhanden ist, findet demnach auch keine Anrechnung statt.
Wurde im Vorjahr kein Einkommen bezogen, ist das laufende Einkommen zugrunde zu legen. Ein Durchschnitt aus den Monaten, in denen laufendes Einkommen erzielt wird, wird nur gebildet, wenn schwankendes Einkommen in mindestens 3 Monaten vorliegt.
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