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Experten-Antwort

Studentin bzw. vorzeitige wartezeiterfüllung

von Gudrun Marlene16.10.2025 | 15:38
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6 Antworten
Hallo liebe/r Berater/in, ich habe nach meinem Abi(1999) insgesamt 54 Monaten (versicherungspflichtig) gearbeitet danach Im jahre 2005 habe ich angefangen zu studieren. 2009 (im Hallo liebe/r Berater/in, ich habe nach meinem Abi(1999) insgesamt 54 Monaten (versicherungspflichtig) gearbeitet danach Im jahre 2005 habe ich angefangen zu studieren. 2009 (im 8. Semester) kurz vor meine Diplomarbeit bin ich krank geworden. Trotz gesundheitlichen Probleme bin im Jahre 2012 meine Hochschule absolviert. Danach konnte ich leider nicht mehr arbeiten. Dies bezüglich ist meine Frage: Hat man Anspruch, wenn man kurz vor dem Hochschulabschluss, unter bestimmten Umständen die sogenannte "vorzeitige Wartezeiterfüllung" für eine Rente wegen Erwerbsminderung? 8. Semester) kurz vor meine Diplomarbeit bin ich krank geworden. Trotz gesundheitlichen Probleme bin im Jahre 2012 meine Hochschule absolviert. Danach konnte ich leider nicht mehr arbeiten. Dies bezüglich ist meine Frage: Hat man Anspruch, wenn man kurz vor dem Hochschulabschluss, unter bestimmten Umständen die sogenannte "vorzeitige Wartezeiterfüllung" für eine Rente wegen Erwerbsminderung? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße. Marlene

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2025 | 06:13

Hallo Gudrun Marlene,

 

eine vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 Abs. 2 SGB VI liegt vor, wenn vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine volle Erwerbsminderung eintritt und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden ist. Der Zwei-Jahreszeitraum kann durch eine schulische Ausbildung verlängert werden.

 

Ob diese Voraussetzungen bei Ihrem Fall erfüllt ist, muss im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft werden, da es sich hier immer um eine Einzelfallprüfung handelt.

 

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (also der vorzeitigen Wartezeiterfüllung) aus medizinischer Sicht belegt werden muss, dass zum Zeitpunkt der vorzeitigen Wartezeiterfüllung eine volle Erwerbsminderung bestand. Da aus Ihren Schilderungen seit Abschluss des Studiums keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt wurden, kann ein Rentenanspruch nur dann bestehen, wenn die volle Erwerbminderung rückwirkend (also zum Ende Ihres Studiums) festgestellt werden kann.

 

Sollte die volle Erwerbminderung hingegen erst aktuell bestehen und seit 2012 keine weiteren Pflichtbeiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, liegen die Voraussetzungen für die vorzeitigen Wartezeiterfüllung nicht vor.

 

Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, sich von einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu Ihrem Sachverhalt individuell beraten zu lassen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Gaudeamus igituram 16.10.2025 | 16:29
Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung ist auch bei einem Studium möglich. Voraussetzung ist, dass innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung des Studiums eine Erwerbsminderung Eintritt und in den zwei Jahren vor diesem Eintritt mindestens ein Jahr an Pflichtbeiträgen für eine Versicherte Beschäftigung entrichtet wurden.
KSCam 16.10.2025 | 17:05
Alle Theorie hilft hier nicht weiter, denn keiner hier weiß ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind und ggfs. ab wann. Fazit: Antrag stellen und die Entscheidung abwarten.
Schadeam 16.10.2025 | 19:50
Welche Superrente erwarten Sie denn wenn Sie mit etwa 45 Jahren gerade mal 4,5 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben? Leben werden Sie davon nicht können? Warum kommen Sie erst heute, wenn Sie schon über 15 Jahre so krank sind dass Sie seither nie arbeiten können? Das müsste alles doch längst geklärt sein.
Marlene am 21.10.2025 | 12:40
Experte/in schrieb

Hallo Gudrun Marlene,

 

eine vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 Abs. 2 SGB VI liegt vor, wenn vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine volle Erwerbsminderung eintritt und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden ist. Der Zwei-Jahreszeitraum kann durch eine schulische Ausbildung verlängert werden.

 

Ob diese Voraussetzungen bei Ihrem Fall erfüllt ist, muss im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft werden, da es sich hier immer um eine Einzelfallprüfung handelt.

 

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (also der vorzeitigen Wartezeiterfüllung) aus medizinischer Sicht belegt werden muss, dass zum Zeitpunkt der vorzeitigen Wartezeiterfüllung eine volle Erwerbsminderung bestand. Da aus Ihren Schilderungen seit Abschluss des Studiums keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt wurden, kann ein Rentenanspruch nur dann bestehen, wenn die volle Erwerbminderung rückwirkend (also zum Ende Ihres Studiums) festgestellt werden kann.

 

Sollte die volle Erwerbminderung hingegen erst aktuell bestehen und seit 2012 keine weiteren Pflichtbeiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, liegen die Voraussetzungen für die vorzeitigen Wartezeiterfüllung nicht vor.

 

Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, sich von einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu Ihrem Sachverhalt individuell beraten zu lassen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Dank für info und Ihre schnelle Rückmeldung. ich habe in den letzten zwei Jahren keine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gehabt. Habe ich trotzdem einen Anspruch? Freundliche Grüße, Marlene
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