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Experten-Antwort

Studienabbruch und Minijob

von Maximilian0027.02.2021 | 15:51
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4 Antworten

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Hallo, ich schwanke schon immer zwischen den beiden Studienrichtungen Pharmazie und Medizin. Nun studiere ich aktuell im 1.Fachsemester Pharmazie und habe gemerkt, dass ich doch Medizin sehr nachtrauere und Pharmazie nicht meinen Vorstellungen entspricht. Deswegen möchte ich das Pharmaziestudium abbrechen, denn ich habe mich für einen Eignungstest angemeldet, um die Chancen auf einen Medizinstudienplatz für mich zu erhöhen, und in diesen möchte ich meine gesamte Kraft stecken. (Neben dem Pharmaziestudium, wenn man bis abends 19 Uhr im Labor ist, ist dies ziemlich schwer.) Ich werde dann ab dem kommenden Wintersemester wieder studieren, und mich nun exmatrikulieren. Nebenbei habe ich einen 450€ Nebenjob. Erlischt nun mein Anspruch auf Halbwaisenrente (da ich ja ab März Exmatrikuliert bin), oder bleibt dieser, wegen dem Minijob, bestehen, so wie beim Kindergeld? Danke und liebe Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maximilian00,

ich möchte mich den Ausführungen von `W°lfgang` anschließen und auf seinen Beitrag verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 27.02.2021 | 16:44
Ein intelligenter Mensch (Student hat ja Abi) sollte doch auf die Idee kommen, dass er wenn er nicht studiert auch keine Waisenrente bekommt. Statt nur nen Minijob zu machen könnte er ja auch mehr verdienen.....Ein Minijob ist keine Schul- oder Berufsausbildung während der man Waisenrente länger als 18 bekommen kann
Hjkam 27.02.2021 | 18:12
Wie kann man etwas nachtrauern, was man noch nie gemacht hat? Vielleicht läufts nach dem 1 Semester Medizin ähnlich ab.
W°lfgangam 27.02.2021 | 23:11
Hallo Maximilian00, solange Sie in einer Ausbildung sind (gleich was), besteht der Anspruch auf Waisenrente - und auch für eine 'Überbrückungszeit' für max. 4 Monate zwischen Ende/Neubeginn einer Ausbildung. So wie Sie es hier schildern, ist die 'Lücke' zu lang, die Waisenrente endet mit Ablauf März. Ab 01.10. besteht wieder Anspruch, sodass Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen sollten. UND: auch zunächst eine Info an die DRV geben, dass Sie ihre aktuelle Ausbildung vorzeitig beenden – damit Überzahlungen der Waisenrente vermieden werden. Gruß w. PS: Nebenbei – auch daran denken - wie Sie in der Zeit ohne Studium/Waisenrente krankenversichert sind.
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