Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Studienkreis und Versicherungspflicht

von Markus 03.06.2015 | 11:23
1481 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin zur Zeit neben dem Studium beim Studienkreis und dem Lernstudio Barbarossa tätig. Dabei leiste ich nicht mehr als 5 Stunden die Woche und verdiene pro Monat nie mehr als 200€ eher weniger. Bei der Einstellung wurde mir gesagt ich sei nicht Versicherungspflichtig, daher habe ich die Tätigkeit nur dem Finanzamt gemeldet. Beim genaueren durchsehen der Unterlagen ist mir nun aufgefallen das ich mich selbst um die Versicherung kümmern muss. Ich arbeite nun seit gut 1 1/2 jahren in den Betrieben und mache mir sorgen, da ich mich nicht rechtzeitig drum gekümmert habe. Zwar sind Lehrkräfte im allgemeinen Versicherungspflichtig aber eigentlich müsste das ganze doch als geringfügige Beschäftigung gelten oder? Danke schonmal für die Hilfe Gruß Markus

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.06.2015 | 11:31

Selbständig tätige Lehrer sind versicherungspflichtig, sofern der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit monatlich 450 € übersteigt.

Da Ihr Gewinn unter dieser Grenze liegt, brauchen Sie sich momentan keine Sorgen machen. Würden Sie sich bereits jetzt melden, würden Sie wegen Geringfügigkeit befreit werden.

Erst wenn der Gewinn die 450 € Grenze übersteigt, werden Sie beitragspflichtig und haben dies auch anzuzeigen.

Experten-Antwortam 03.06.2015 | 11:44

Wie gesagt:

wenn Sie sich melden, wird die Bürokratie bewegt und "verbindlich" festgestellt, dass Sie geringsfügig sind, solange Sie die Grenzen einhalten.

Als Praktiker rate ich Ihnen sich erst dann zu melden, wenn die Grenzen gerissen werden.

Wenn Sie Freude an Anträgen, Bürokratie und Schriftwechsel mit der DRV haben, an deren Ende die Feststellung steht: "für die Vergangenheit ist nichts zu zahlen", dürfen Sie sich gerne auch gleich melden

3 Antworten

Markus am 03.06.2015 | 11:34
Vielen dank für die Antwort. Bin ich verpflichtet mich zu melden bzw die 1 1/2 Jahre nach zu melden oder muss ich mich erst in dem Moment melden in dem ich die 450€ Grenze übersteige. Gruß Markus
Robam 03.06.2015 | 14:18
Fraglich ist zunächst mal, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder ob es sich doch um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Vielleicht haben Lernstudio und Studienkreis die Tätigkeit falsch beurteilt. Ansprechpartner hierfür wäre Ihre Krankenkasse oder die Clearingstelle bei der DRV Bund.
Schadeam 03.06.2015 | 14:31
Wenn Markus "Bock auf Bürokratie hat" kann er auch das klären lassen und verliert in Folge dessen vielleicht seine Aufträge in den beiden Einrichtungen. Wenn alles in seinen Augen gut ist, lässt er die Dinge laufen wie sie sind. Jeder schmiedet sein eigenes Glück.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026