Selbständig tätige Lehrer sind versicherungspflichtig, sofern der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit monatlich 450 € übersteigt.
Da Ihr Gewinn unter dieser Grenze liegt, brauchen Sie sich momentan keine Sorgen machen. Würden Sie sich bereits jetzt melden, würden Sie wegen Geringfügigkeit befreit werden.
Erst wenn der Gewinn die 450 € Grenze übersteigt, werden Sie beitragspflichtig und haben dies auch anzuzeigen.