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Experten-Antwort

Studienkreis und Versicherungspflicht

von Markus03.06.2015 | 11:23
1489 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin zur Zeit neben dem Studium beim Studienkreis und dem Lernstudio Barbarossa tätig. Dabei leiste ich nicht mehr als 5 Stunden die Woche und verdiene pro Monat nie mehr als 200€ eher weniger. Bei der Einstellung wurde mir gesagt ich sei nicht Versicherungspflichtig, daher habe ich die Tätigkeit nur dem Finanzamt gemeldet. Beim genaueren durchsehen der Unterlagen ist mir nun aufgefallen das ich mich selbst um die Versicherung kümmern muss. Ich arbeite nun seit gut 1 1/2 jahren in den Betrieben und mache mir sorgen, da ich mich nicht rechtzeitig drum gekümmert habe. Zwar sind Lehrkräfte im allgemeinen Versicherungspflichtig aber eigentlich müsste das ganze doch als geringfügige Beschäftigung gelten oder? Danke schonmal für die Hilfe Gruß Markus

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbständig tätige Lehrer sind versicherungspflichtig, sofern der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit monatlich 450 € übersteigt.

Da Ihr Gewinn unter dieser Grenze liegt, brauchen Sie sich momentan keine Sorgen machen. Würden Sie sich bereits jetzt melden, würden Sie wegen Geringfügigkeit befreit werden.

Erst wenn der Gewinn die 450 € Grenze übersteigt, werden Sie beitragspflichtig und haben dies auch anzuzeigen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie gesagt:

wenn Sie sich melden, wird die Bürokratie bewegt und "verbindlich" festgestellt, dass Sie geringsfügig sind, solange Sie die Grenzen einhalten.

Als Praktiker rate ich Ihnen sich erst dann zu melden, wenn die Grenzen gerissen werden.

Wenn Sie Freude an Anträgen, Bürokratie und Schriftwechsel mit der DRV haben, an deren Ende die Feststellung steht: "für die Vergangenheit ist nichts zu zahlen", dürfen Sie sich gerne auch gleich melden

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3 Antworten

Markusam 03.06.2015 | 11:34
Vielen dank für die Antwort. Bin ich verpflichtet mich zu melden bzw die 1 1/2 Jahre nach zu melden oder muss ich mich erst in dem Moment melden in dem ich die 450€ Grenze übersteige. Gruß Markus
Robam 03.06.2015 | 14:18
Fraglich ist zunächst mal, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder ob es sich doch um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Vielleicht haben Lernstudio und Studienkreis die Tätigkeit falsch beurteilt. Ansprechpartner hierfür wäre Ihre Krankenkasse oder die Clearingstelle bei der DRV Bund.
Schadeam 03.06.2015 | 14:31
Wenn Markus "Bock auf Bürokratie hat" kann er auch das klären lassen und verliert in Folge dessen vielleicht seine Aufträge in den beiden Einrichtungen. Wenn alles in seinen Augen gut ist, lässt er die Dinge laufen wie sie sind. Jeder schmiedet sein eigenes Glück.
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