Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSelbständig tätige Lehrer sind versicherungspflichtig, sofern der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit monatlich 450 € übersteigt.
Da Ihr Gewinn unter dieser Grenze liegt, brauchen Sie sich momentan keine Sorgen machen. Würden Sie sich bereits jetzt melden, würden Sie wegen Geringfügigkeit befreit werden.
Erst wenn der Gewinn die 450 € Grenze übersteigt, werden Sie beitragspflichtig und haben dies auch anzuzeigen.
Wie gesagt:
wenn Sie sich melden, wird die Bürokratie bewegt und "verbindlich" festgestellt, dass Sie geringsfügig sind, solange Sie die Grenzen einhalten.
Als Praktiker rate ich Ihnen sich erst dann zu melden, wenn die Grenzen gerissen werden.
Wenn Sie Freude an Anträgen, Bürokratie und Schriftwechsel mit der DRV haben, an deren Ende die Feststellung steht: "für die Vergangenheit ist nichts zu zahlen", dürfen Sie sich gerne auch gleich melden
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