Hallo Peter Caspers,
die Antwort von "M." ist zwar knapp, aber grundsätzlich zutreffend. Ergänzend wäre noch die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach § 207 SGB VI zu nennen.
Um Ihre Frage allumfassend beantwortet zu bekommen, würde ich Ihnen jedoch raten, persönlich eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und sich konkret auf Ihren Einzelfall bezogen beraten zu lassen. Hier kann man Ihnen auch konkrete Beträge nennen, was im Rahmen dieses Forums leider nicht so ohne weiteres möglich ist.
Wo sich Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle befindet, erfahren Sie zum Beispiel unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de