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studieren

von dani22.09.2008 | 18:06
1059 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, bin 19 jahre alt und habe in juni das Gymnasium beendet. Momentan warte ich auf einen studienplatz. Wenn ich anfange zu studieren muss ich das irgenwie dann sofort der rentenversicherung melden oder reicht es wenn ich nach studiumende die Immatrikulationsbescheinigungen der rentenversicherung einreiche. Oder muss der studienbeginn gemeldet werden von anfang an der rentenversicherung. mfg dani

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nachweise über Schul- und Studienzeiten können Sie nach Abschluss dieser Zeiten Ihrem RV-Träger mitteilen, oder nach Aufforderung der Kontoklärung für die Rentenversicherung.

4 Antworten

KSCam 22.09.2008 | 18:49
Schön, dass Sie sich Gedanken machen, aber die Studienzeit weisen Sie bitte, bitte erst nach, wenn das Studium rum ist (Bescheinigung von - bis) und nach Abschluß des Studiums legen Sie noch das Abizeugnis vor. Wenn Sie so vorgehen, bemühen Sie sich und die Verwaltung nur einmal :-) PS: das machen Sie bitte aber auch erst dann, wenn Sie rentenversichert sind - würden Sie nach dem Studium verbeamtet sein oder sich selbständig machen und Sie sind gar nicht rentenversichert, nützt die ganze schöne Schul- und Studienzeit, die im übrigen nicht rentensteigernd bewertet wird, gar nichts. Wichtig ist nur, dass Sie die Belege haben, wann Sie das Material vorlegen, ist sekundär.
LSam 22.09.2008 | 19:06
Die Aussage, dass Schule und Studium sich nicht rentensteigernd auswirkt ist nicht ganz korrekt. Im Sinne von eigenständiger Bewertung ist die Aussage zutreffend, weil Rentenbegin ja nach 2008 liegt, rentensteigernd wirkt sie sich aber aus, weil die zugehörigen Monate, bis 96 maximal, bei der Gesamtleistungsbewertung abzusetzen sind und insofern sich rentensteigernd über den besseren Leistungswert auswirken.
KSCam 22.09.2008 | 22:34
na dann schaun wir mal wie es aussieht, wenn dani in 48 Jahren die Rente mit 67 erhält...das alles dürfte reine Spekulation sein....
LSam 23.09.2008 | 00:30
User KSC, wedere ich noch Sie können vorhersagen, wie es in 48 Jahren mit der Rente aussieht. Wenn aber alles wegen der großen Zeitspanne reine Spekalutaion ist, dann fängt das mit der Aussage von Ihnen an, wenn Sie als Rentenbeginnalter 67 angeben. Und das es keine Auswirkung auf die Rente hat ist auch spekulativ gedacht, weil es nach jetziger Rechtslage noch eine hat. Vielleicht ist da immer sinnvoll, wenn man Aussagen zu prognostischen Zeiträumen und Sachverhalten hier im Forum mit Bezug auf die jetzige Rechtslage macht und vermeidet, Dinge ungünstiger darzustellen, eben weil man es nicht weis.
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