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Experten-Antwort

Studium als Anrechnungszeit abgelehnt, obwohl 96 Monate nicht erreicht

von Julicleo14.10.2025 | 15:07
489 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag, nachdem ich schon seit Tagen nach einer Antwort suche, stelle ich meine Frage nun hier. Ich habe zu meinem 44 Geburtstag einen Antrag auf Kontenklärung gestellt, um evtl. Nachzahlungen noch bis zu meinem 45.Geburtstag leisten zu können. Ich weiß, dass ich keine "einfache" Berufsbiographie habe, dennoch habe ich alle angeforderten Unterlagen immer wieder eingereicht, einige wurden sogar doppelt angefordert. Nach ausführlichem Schriftwechsel - inzwischen 8 verschiedene Anforderungen- in den letzten 10 Monaten, habe ich nun endlich einen Feststellungsbescheid für mein Rentenkonto erhalten. Nur leider scheint er mir falsch zu sein. Ich weiß auch um die Widerspruchsmöglichkeit, möchte diese aber nur nutzen, wenn ich mir sicher bin, dass ich mich nicht geirrt habe. Scheinbar wurden auch in meinem Bescheid gleich mehrere Unterlagen zusammen versandt, so dass die 10 Seiten die Übersicht nun deutlich erschweren. Zu meiner Erwerbs-/Bildungsbiographie: Ganz normales Abitur mit 19, dann zunächst Ausbildung über 3 Jahre, im Anschluss ein Lehramtsstudium mit Selbstfinanzierung im zuerst erlernten Job. Aufgrund der Eigenfinanzierung natürliche längere Studiendauer als Regelstudienszeit; hinterher dann Referendariat mit den verschiedenen Verbeamtungsstufen im Anschluss. Also schon seit 11 Jahren keine RV-Pflicht mehr, aber da die Mindestversicherungszeit erfüllt ist, eben Anspruch auf eine (kleine) Rente eines Tages. Mir werden im Verlauf und auch im Schriftteil 57 Monate Anrechnungszeiten für das Studium/vorheriges Abitur bescheinigt, also unter den zulässigen 96 Monaten für schulische / hochschulische Ausbildungszeiten. Der Rest des Studiums wird als Anrechnungszeit abgelehnt mit der Entscheidungsbegründung: "Der Zeitraum kann nicht vorgemerkt werden als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung. Dies ist nicht möglich, weil dieser Zeitraum die berücksichtigungsfähige Höchstdauer von 8 Jahren überschreitet." Ich hatte auch schon meine berufliche Ausbildung im Verdacht, aber diese ist korrekt im Versicherungsverlauf mit "Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen für berufliche Ausbildung" gekennzeichnet. Habe ich hier irgendwo einen Denkfehler? Wenn ja, würde ich nämlich nach Erklärung gar keinen Widerspruch einreichen. Vielen Dank für eine Info. Viele Grüße, Julicleo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2025 | 07:54

Hallo Julicleo,

 

ähnlich wie „Reuters“ vermuten wir eine zeitgleiche Belegung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung und Pflichtbeiträgen für Beschäftigungszeiten.

 

In diesem Fall werden die Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung für den Höchstwert von 96 Monaten mitgerechnet. Bei der Gesamtrechnung der anzurechnenden Monate kann jedoch jeder Monat nur einmal berücksichtigt werden. Hier werden dann vorrangig die Pflichtbeiträge für Beschäftigungszeiten berücksichtigt.

 

Zur genauen Klärung des Sachverhalts empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

12 Antworten

Mondkindam 14.10.2025 | 15:19
Geben Sie die Zeiträume an für die Schulzeiten und Hochschulzeiten anerkannt wurden, dann ist es einfacher.
Beratungstermin vereinbaren!am 14.10.2025 | 15:24
Eine derartig individuelle Fragestellung klärt man in einem Beratungsgespräch mit Zugriff auf Ihr Versicherungskonto und nicht in einem anonymen Forum.
Berateram 14.10.2025 | 15:33
Mondkind schrieb

Geben Sie die Zeiträume an für die Schulzeiten und Hochschulzeiten anerkannt wurden, dann ist es einfacher.

Noch einfacher und vor allem sicherer ist es, einen individuellen Beratungstermin mit Kontenzugriff zu vereinbaren. Eigentlich logisch!
Reutersam 14.10.2025 | 15:39
Was darf man denn genau unter "Selbst/Eigenfinanzierung" im erlernten Job neben dem "längerem" Lehramtsstudium verstehen?... Wurden dort Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für diese Beschäftigung gezahlt und falls ja, was haben Sie angegeben, wie hoch der zeitliche Aufwand in diesen Zeiträumen für das Studium und wie hoch für die Berufstätigkeit war? Überwog das Studium in dieser Zeit, zählen diese Zeiten mit für die Höchstdauer von 96 Monaten. In der Zeitenaufstellung kann natürlich jeder Monat nur einmal gezählt werden, und da gilt vorrangig die Beitragszeit. Aber wie gesagt nur eine Vermutung, das können Sie mit Sicherheit nur in einer persönlichen Beratung klären. Denn, eenn der Aufwand für die Berufstätigkeit überwogen hat, dann wirken sich diese Studienzeiten nicht nachrangig auf die Höchstdauer aus, und später zurückgelegte Studienzeiten könnten angerechnet werden. Allerdings ist das in Ihrem Fall sollten Sie Beamter bleiben, eigentlich ohne Belang.
KSCam 14.10.2025 | 17:21
Was wollen Sie eigentlich erreichen? Ich denke mit der Nachzahlung für Schulzeiten die spätere Rente steigern? Aber ist das sehr sinnvoll wenn Sie aus heutiger Sicht für jeden gezahlten Tausender im Regelalter - in 22 Jahren - 5€ mehr Monatsrente zu bekommen? Zudem können Sie als Beamter zu gleichen Bedingungen von jetzt bis Sie 67 sind noch 22 Jahre Höchstbeiträge zahlen; das wären gefühlte 400.000€ mit denen Sie die Monatsrente um etwa 1.600€ steigern könnten. Da gehts doch nicht um die paar Monate die man eventuell für Schulzeiten zahlen kann. Und da Anrechnungszeiten auch unbewertet sind, spielt doch diese Thematik in der Gesamtschau keine praktische Rolle, das gehts wohl um reine Theorie oder ums "Recht haben".
Rechneram 14.10.2025 | 22:48
Hallo, die 96 Monate gelten für Studium UND Schule insgesamt. Zählen Sie mal alles zusammen; da kommen Sie sicher auf die 96 Monate.
qweram 15.10.2025 | 13:05
Einerseits hängt das von ihrem genauen Geburtsdatum ab, zum anderen sind ca 2 Jahre Schule + 57 Monate Studium schon nahe an der Höchstgrenze für die Anerkennung. Bei RV-Versicherung während des Studiums zählt das u.U. nicht zur Ausbildung. Nachzahlen können sie für das Jahr zwischen 16 und 17.
Julicleoam 15.10.2025 | 13:08
Rechner schrieb

Hallo,

die 96 Monate gelten für Studium UND Schule insgesamt. Zählen Sie mal alles zusammen; da kommen Sie sicher auf die 96 Monate.

Hallo, leider kommen weder die Aufstellung (Tabelle und Fließtext) der DRV noch ich auf die 96 Monate. Das mag mit der "Doppelbelegung" von Hochschulausbildungszeiten und versicherungspflichtiger Beschäftigung im erlernten Job zusammenhängen, wie die Experten schreiben. Man zählt mir 57 Monate auf und lehnt weitere Studienmonate in der nächsten Anlage ab, da sie über die 96 Monate hinausgehen. Danke für die Antwort!
Julicleoam 15.10.2025 | 13:30
KSC schrieb

Was wollen Sie eigentlich erreichen?

Ich denke mit der Nachzahlung für Schulzeiten die spätere Rente steigern? Aber ist das sehr sinnvoll wenn Sie aus heutiger Sicht für jeden gezahlten Tausender im Regelalter - in 22 Jahren - 5€ mehr Monatsrente zu bekommen?

Zudem können Sie als Beamter zu gleichen Bedingungen von jetzt bis Sie 67 sind noch 22 Jahre Höchstbeiträge zahlen; das wären gefühlte 400.000€ mit denen Sie die Monatsrente um etwa 1.600€ steigern könnten. Da gehts doch nicht um die paar Monate die man eventuell für Schulzeiten zahlen kann.

Und da Anrechnungszeiten auch unbewertet sind, spielt doch diese Thematik in der Gesamtschau keine praktische Rolle, das gehts wohl um reine Theorie oder ums "Recht haben".

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Es mag für Andere komisch klingen, aber ich möchte eigentlich, dass jetzt alles korrekt ist, damit ich da später keine Probleme bekomme. Jetzt musste ich schon zahlreiche Formulare einreichen, die in nochmal 22 Jahren wahrscheinlich noch schwieriger zu erhalten sind. Zudem hatte man mir in einer Beratung bei der DRV - vor der Kontenklärungsbeantragung - empfohlen, beim Schriftwechsel zur Kontenklärung auf zeitgleiche Beitrags- und Anrechnungszeiten zu achten, da dies zu beitragsgeminderten Zeiten führen könnte, was zu einer Aufwertung von Entgeltpunkten führen könnte. Soviel zur damaligen Theorie. Für mich ist es einfach nur hilfreich zu wissen, dass sich der gesamte schwierige Weg mit der Doppelbelastung damals "gelohnt" hat. Und wenn es nur ein "netter" Urlaub pro Jahr ist, war es das doch wert. Und nein, es geht mir nicht ums "Recht haben", ich möchte nur das, was ich mir verdient habe. Ob und was ich final noch nachzahlen würde, könnte ich dann aber selbst entscheiden oder es eben lassen.
Julicleoam 15.10.2025 | 14:04
Ich versuche, mal alles gemeinsam zu beantworten, aber ich vermute, dass da ein Widerspruch in der Zeitenberechnung und den von mir abgegebenen Daten zum Schwerpunkt Studium/Beruf vorliegt. Obwohl daraus mit Wegezeiten etc. deutlich hervorging, dass das Studium den Großteil meiner Zeit einnahm. Eigenfinanzierung meint eigentlich nur, ohne Kredite, Hilfe der Eltern oder des Mannes. In meinem Fall eine 20 Stunden-Stelle im zuerst erlernten Job. Dazu 28 SWS an der Uni, mit den folgenden Prüfungen, etc. Den Erfassungsbogen mit den Zeiten habe ich auch mit an die DRV geschickt. Das Studium hat immer überwogen, ich konnte das auch noch anhand eingereichter Scheine nachweisen. So habe ich das auch im Fragebogen angegeben. Ich vermute langsam, dass das der Fehler sein könnte. In der Zeitenaufstellung wird immer die Beitragszeit vorrangig berechnet, dadurch fallen in der Aufstellung viele Hochschulmonate "raus", da keine Doppelberechnung möglich ist. So stehen am Ende die 57 Monate Anrechnungszeiten im Widerspruch zu den vermeintlich überschrittenen 96 Monaten. Nach einem Telefonat mit dem SoVD (fiel mir erst aufgrund meines Mannes ein) habe ich gerade die Info erhalten, zunächst einmal Widerspruch einzulegen, da ein Beratungstermin jenseits der Widerspruchsfrist liegen würde. Dann kann ich diesen Aspekt überprüfen lassen und mir hinterher sicher sein, dass alles passt. Herzlichen Dank an alle guten Tippgeber und Berater hier, Sie haben mir sehr geholfen.
Pegasusam 16.10.2025 | 12:55
Julicleo schrieb

Ich versuche, mal alles gemeinsam zu beantworten, aber ich vermute, dass da ein Widerspruch in der Zeitenberechnung und den von mir abgegebenen Daten zum Schwerpunkt Studium/Beruf vorliegt. Obwohl daraus mit Wegezeiten etc. deutlich hervorging, dass das Studium den Großteil meiner Zeit einnahm.

Eigenfinanzierung meint eigentlich nur, ohne Kredite, Hilfe der Eltern oder des Mannes. In meinem Fall eine 20 Stunden-Stelle im zuerst erlernten Job. Dazu 28 SWS an der Uni, mit den folgenden Prüfungen, etc. Den Erfassungsbogen mit den Zeiten habe ich auch mit an die DRV geschickt. Das Studium hat immer überwogen, ich konnte das auch noch anhand eingereichter Scheine nachweisen. So habe ich das auch im Fragebogen angegeben. Ich vermute langsam, dass das der Fehler sein könnte. In der Zeitenaufstellung wird immer die Beitragszeit vorrangig berechnet, dadurch fallen in der Aufstellung viele Hochschulmonate "raus", da keine Doppelberechnung möglich ist. So stehen am Ende die 57 Monate Anrechnungszeiten im Widerspruch zu den vermeintlich überschrittenen 96 Monaten.

Nach einem Telefonat mit dem SoVD (fiel mir erst aufgrund meines Mannes ein) habe ich gerade die Info erhalten, zunächst einmal Widerspruch einzulegen, da ein Beratungstermin jenseits der Widerspruchsfrist liegen würde. Dann kann ich diesen Aspekt überprüfen lassen und mir hinterher sicher sein, dass alles passt.

Herzlichen Dank an alle guten Tippgeber und Berater hier, Sie haben mir sehr geholfen.

Nein, Sie haben es immer noch nicht richtig verstanden: Sie müssen alle Monate mit Schul- und Hochschulausbildungszeiten zusammen zählen, unabhängig davon, ob gleichzeitig Pflichtbeiträge vorhanden sind oder nicht. Und dann sollten die Zeiten ab dem 17. Geburtstag auch die 96 Monate ergeben. Bei der Darstellung der Wartezeiten werden natürlich vorrangig die Monate mit Beiträgen gezählt, das hat aber nichts mit der Gesamtdauer der Schul- und Studienzeiten zu tun.
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