Hallo Julicleo,
ähnlich wie „Reuters“ vermuten wir eine zeitgleiche Belegung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung und Pflichtbeiträgen für Beschäftigungszeiten.
In diesem Fall werden die Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung für den Höchstwert von 96 Monaten mitgerechnet. Bei der Gesamtrechnung der anzurechnenden Monate kann jedoch jeder Monat nur einmal berücksichtigt werden. Hier werden dann vorrangig die Pflichtbeiträge für Beschäftigungszeiten berücksichtigt.
Zur genauen Klärung des Sachverhalts empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Geben Sie die Zeiträume an für die Schulzeiten und Hochschulzeiten anerkannt wurden, dann ist es einfacher.
Hallo,
die 96 Monate gelten für Studium UND Schule insgesamt. Zählen Sie mal alles zusammen; da kommen Sie sicher auf die 96 Monate.
Was wollen Sie eigentlich erreichen?
Ich denke mit der Nachzahlung für Schulzeiten die spätere Rente steigern? Aber ist das sehr sinnvoll wenn Sie aus heutiger Sicht für jeden gezahlten Tausender im Regelalter - in 22 Jahren - 5€ mehr Monatsrente zu bekommen?
Zudem können Sie als Beamter zu gleichen Bedingungen von jetzt bis Sie 67 sind noch 22 Jahre Höchstbeiträge zahlen; das wären gefühlte 400.000€ mit denen Sie die Monatsrente um etwa 1.600€ steigern könnten. Da gehts doch nicht um die paar Monate die man eventuell für Schulzeiten zahlen kann.
Und da Anrechnungszeiten auch unbewertet sind, spielt doch diese Thematik in der Gesamtschau keine praktische Rolle, das gehts wohl um reine Theorie oder ums "Recht haben".
Ich versuche, mal alles gemeinsam zu beantworten, aber ich vermute, dass da ein Widerspruch in der Zeitenberechnung und den von mir abgegebenen Daten zum Schwerpunkt Studium/Beruf vorliegt. Obwohl daraus mit Wegezeiten etc. deutlich hervorging, dass das Studium den Großteil meiner Zeit einnahm.
Eigenfinanzierung meint eigentlich nur, ohne Kredite, Hilfe der Eltern oder des Mannes. In meinem Fall eine 20 Stunden-Stelle im zuerst erlernten Job. Dazu 28 SWS an der Uni, mit den folgenden Prüfungen, etc. Den Erfassungsbogen mit den Zeiten habe ich auch mit an die DRV geschickt. Das Studium hat immer überwogen, ich konnte das auch noch anhand eingereichter Scheine nachweisen. So habe ich das auch im Fragebogen angegeben. Ich vermute langsam, dass das der Fehler sein könnte. In der Zeitenaufstellung wird immer die Beitragszeit vorrangig berechnet, dadurch fallen in der Aufstellung viele Hochschulmonate "raus", da keine Doppelberechnung möglich ist. So stehen am Ende die 57 Monate Anrechnungszeiten im Widerspruch zu den vermeintlich überschrittenen 96 Monaten.
Nach einem Telefonat mit dem SoVD (fiel mir erst aufgrund meines Mannes ein) habe ich gerade die Info erhalten, zunächst einmal Widerspruch einzulegen, da ein Beratungstermin jenseits der Widerspruchsfrist liegen würde. Dann kann ich diesen Aspekt überprüfen lassen und mir hinterher sicher sein, dass alles passt.
Herzlichen Dank an alle guten Tippgeber und Berater hier, Sie haben mir sehr geholfen.
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