Hallo, enderes,
ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ist sozialversicherungsfrei, nicht vorgesehene Praktika oder auch Vor- und Nach-Praktika sind hingegen sozialversicherungspflichtig. Eine außerhalb eines Praktikums ausgeübte Beschäftigung ist natürlich ebenfalls sozialversicherungspflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
spezielle Info´s für Arbeitgeber und Steuerberater
Publikationen
Rundschreiben vom 27.07.2004