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Experten-Antwort

Studium bei EM Rente

von Student29.08.2019 | 23:31
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe das Forum durchsucht und 2 Expertenanworten dazu gefunden die aber komplett das Gegenteil sagen. Ich möchte ein Teilzeitstudium aufnehmen, von zuhause aus. Ich beziehe eine befristete EM Rente. Vielleicht habe ich die Kraft es irgenwann abzuschließen vielleicht aber auch nicht. Meine Fragen sind, muss ich es der drv melden und hat das Auswirkungen auf die Beurteilung der Leistungsfähigkeit? Ein Experte sagte im Forum zur gleichen Frage Ja man muss es melden und es wird uU zu Neubegutachtung kommen und ein Experte sagte nein, weder Meldepflicht noch Auswirkung. Gibt es jetzt mittlerweile eine übereinstimmende Sicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Student,

das Studium hat keine Auswirkungen auf die laufende Rentenzahlung.

Die Meldung von Zeiten der schulischen Ausbildung an Ihren Rentenversicherungsträger sollten Sie in jedem Fall vornehmen, da dann geprüft wird, ob diese Zeit als Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt werden kann.

Wie Sie beschrieben haben, erhalten Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit. Diese erhalten Sie sicherlich, da man festgestellt hat, dass Sie für einen befristeten Zeitraum nicht in der Lage sind, eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.

Sollten Sie ca. drei Monate vor dem Befristungsende einen Antrag auf Weitergewährung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen, wird erneut individuell Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Hierbei spielen die beruflichen oder schulischen Qualifikationen keine Rolle, da auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt wird.

Besteht also die Möglichkeit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden (z.B. als Pförtner) nachzugehen, liegen die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung nicht mehr vor.

Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

DRVam 30.08.2019 | 13:44
Die Beantragung der Weiterzahlung der EM-Rente erst 3 Monate vor Fristende ist nicht situationsgerecht. Damit rechtzeitig eine Weiterbewilligung erfolgt, sollte der Weiterzahlungsantrag eher 5 Monate vor Fristende gestellt werden.
KSCam 30.08.2019 | 14:28
Richtig ist, dass das Studium bezogen auf einen künftigen Leistungsfall als Anrechnungszeit vorgemerkt werden kann. Das vorzumerken macht aber erst Sinn wenn das Studium beendet ist - erst dann kann wirklich die Gesamtdauer der Anrechnungszeit geprüft werden. Eine Meldung zu Studienbeginn macht dafür also wenig bis gar keinen Sinn. In den Meldeverpflichtungen im EM Rentenbescheid lesen Sie an keiner Stelle dass Sie die Aufnahme des Studiums melden müssen - da ist nur von Arbeit, Selbständigkeit, etc die Rede. Wenn, dann machen Sie diese Meldung freiwillig. Verboten ist es einem Rentner auch nicht zu studieren - es könnte sich aber beim nächsten Verlängerungsantrag durchaus folgendes Problem stellen: wer studieren kann, ist eigentlich auch in der Lage zu arbeiten, beispielsweise leichte Büroarbeiten....??? Daher könnte ein Studium schon ein Indiz für eine gewisse Erwerbsfähigkeit sein. Ob insofern weiterhin Erwerbsminderung vorliegt, kann immer überprüft werden. Aber das wird eine Einzelfallentscheidung sein. Es gibt auch Studenten die nicht ernsthaft studieren sondern "einfach nur so" und weiterhin völlig zu Recht Rente beziehen.
Gregor W.am 30.08.2019 | 14:43
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Vielen Dank für die klaren Worte! Allerdings werden das die meisten Betroffenen nicht wahr haben wollen, obwohl es eigentlich logisch ist, dass ein Studium genauso stressig sein kann wie eine Erwerbsarbeit. Es ist mir völlig unverständlich, warum manche Frührentner ihre oft hart erkämpften EM-Renten so fahrlässig aufs Spiel setzen müssen.
Studentam 30.08.2019 | 17:42
Vielen Dank für Ihre Informationen. Ich habe sowohl betriebliche Ausbildung (3 Jahre) als auch diverse (2) Studienabschlüsse. Nach der persönlichen Begutachtung direkt bei der DRV vor Ort hat die Gutachterin am Ende gesagt, Reha ist sinnlos, eine Genesung quasi ausgeschlossen, bis auf nicht erklärbare Wunderheilungen gibt es da wenig Hoffnung. Ich schreibe und empfehle eine unbefristete volle Rente und das habe ich in 25 Jahren Gutachtertätigkeit sehr selten getan. In ihrem Alter kommt aber eine auf 3 Jahre befristet Rente heraus, das kann ich ihnen gleich sagen. Dann haben wir ZUSAMMEN ihr Gutachten formuliert, weil sie nichts vergessen wollte. 7 Tage später war der Bescheid im Briefkasten, wie Prophezeit 3 Jahre befristet. Wie ich schrieb wird es sich um ein Teilzeitstudium handeln, von zuhause aus, da ich das Haus nicht verlassen kann. Wie viel Stunden ich im Monat überhaupt in der Lage bin irgendwas an Studium zu machen wird sich zeigen, vielleicht ein Fach pro Semester. Es ist für mich persönlich aber ein Stück Ausbruch aus den 4 Wänden und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wenn es tatsächlich einen leichten Bürojob gibt den ich von zuhause aus machen kann und bei dem es nicht darauf ankommt ob ich tagelang was machen kann oder nicht und wenn dann nur kurze Zeit am Tag, würde ich es tun. Nur weil man lesen kann, und das ist Studium pures lesen nichts anderes, hat das nichts mit Erwerbsfähigkeit zu tun. Die Aneignung von Wissen ist doch überhaupt nichts mit Arbeit zu vergleichen. Dann müsste bei jedem der Zeitung liest die EM in Frage gestellt werden, da nimmt man ja auch neue Informationen auf. Ich finde es merkwürdig, dass jede private Unternehmung gleich mit einer Arbeit verglichen wird. Beim Antrag sagt man ich kann nicht mal Gartenarbeit und Haushalt machen. Ja und? Für uns ist nur ihre berufliche Leistungsfähigkeit ausschlaggebend, ob siw privat was machen oder nicht ist uns wurscht. Dann bekommt man Rente und auf einmal wechselt es zu, was sie arbeiten im Garten, dann können sie auch arbeiten. Grotesk
KSCam 30.08.2019 | 19:54
lieber @Student, was regen Sie sich denn auf und "fabulieren" über Gartenanrbeit und ungelegte Eier? Haben Sie meine Antwort - auch den letzten Satz - gelesen und verstanden? Als intelligenter Mensch mit Studienabschluss, wissen Sie doch auch dass es nicht nur schwarz und weiss, richtig oder falsch, gut und böse gibt. Im übrigen habe ich alles im Konjunktiv geschrieben. PS: wenn ihre "Zustandsbeschreibung" richtig ist, sieht das fragliche Studium für mich mehr wie eine Beschäftigungstherapie aus. Aber ich bin - wie alle Antwortenden hier - medizinischer Laie. Tipp: wenn Sie die Studienaufnahme der DRV melden (nochmals: Sie müssen das nicht!) steht es Ihnen doch frei auch gleich alle Einschränkungen mitzuteilen, dass Sie eben nicht arbeiten können......und trotz Studienversuch jegliche Arbeit unmöglich ist. Und dann sind die Ärzte dran.
Schorscham 30.08.2019 | 20:00
Zitat von Student anzeigenausblenden
Student schrieb

Vielen Dank für Ihre Informationen.

Ich habe sowohl betriebliche Ausbildung (3 Jahre) als auch diverse (2) Studienabschlüsse.

Nach der persönlichen Begutachtung direkt bei der DRV vor Ort hat die Gutachterin am Ende gesagt, Reha ist sinnlos, eine Genesung quasi ausgeschlossen, bis auf nicht erklärbare Wunderheilungen gibt es da wenig Hoffnung. Ich schreibe und empfehle eine unbefristete volle Rente und das habe ich in 25 Jahren Gutachtertätigkeit sehr selten getan. In ihrem Alter kommt aber eine auf 3 Jahre befristet Rente heraus, das kann ich ihnen gleich sagen.

Dann haben wir ZUSAMMEN ihr Gutachten formuliert, weil sie nichts vergessen wollte. 7 Tage später war der Bescheid im Briefkasten, wie Prophezeit 3 Jahre befristet.

Wie ich schrieb wird es sich um ein Teilzeitstudium handeln, von zuhause aus, da ich das Haus nicht verlassen kann. Wie viel Stunden ich im Monat überhaupt in der Lage bin irgendwas an Studium zu machen wird sich zeigen, vielleicht ein Fach pro Semester. Es ist für mich persönlich aber ein Stück Ausbruch aus den 4 Wänden und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Wenn es tatsächlich einen leichten Bürojob gibt den ich von zuhause aus machen kann und bei dem es nicht darauf ankommt ob ich tagelang was machen kann oder nicht und wenn dann nur kurze Zeit am Tag, würde ich es tun.

Nur weil man lesen kann, und das ist Studium pures lesen nichts anderes, hat das nichts mit Erwerbsfähigkeit zu tun. Die Aneignung von Wissen ist doch überhaupt nichts mit Arbeit zu vergleichen. Dann müsste bei jedem der Zeitung liest die EM in Frage gestellt werden, da nimmt man ja auch neue Informationen auf.

Ich finde es merkwürdig, dass jede private Unternehmung gleich mit einer Arbeit verglichen wird. Beim Antrag sagt man ich kann nicht mal Gartenarbeit und Haushalt machen. Ja und? Für uns ist nur ihre berufliche Leistungsfähigkeit ausschlaggebend, ob siw privat was machen oder nicht ist uns wurscht. Dann bekommt man Rente und auf einmal wechselt es zu, was sie arbeiten im Garten, dann können sie auch arbeiten.

Grotesk

Schwer vorstellbar, dass das ein DRV-Mitarbeiter gesagt haben soll. Selbstverständlich lassen private Aktivitäten Rückschlüsse auf das berufliche Leistungsvermögen zu. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein! MfG
Valzuunam 02.09.2019 | 10:48
So unwahrscheinlich ist diese Aussage nicht. Haus- und Gartenarbeiten sind mittelschwere bis schwere Arbeiten. Auch für einen Arzt sind ALLEIN daraus keine Rückschlüsse auf die (meist maßgeblichen) leichten Tätigkeiten möglich. Selbst als Indiz ist diese Aussage daher kaum aussagekräftig.
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