Hallo Student,
das Studium hat keine Auswirkungen auf die laufende Rentenzahlung.
Die Meldung von Zeiten der schulischen Ausbildung an Ihren Rentenversicherungsträger sollten Sie in jedem Fall vornehmen, da dann geprüft wird, ob diese Zeit als Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt werden kann.
Wie Sie beschrieben haben, erhalten Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit. Diese erhalten Sie sicherlich, da man festgestellt hat, dass Sie für einen befristeten Zeitraum nicht in der Lage sind, eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.
Sollten Sie ca. drei Monate vor dem Befristungsende einen Antrag auf Weitergewährung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen, wird erneut individuell Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Hierbei spielen die beruflichen oder schulischen Qualifikationen keine Rolle, da auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt wird.
Besteht also die Möglichkeit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden (z.B. als Pförtner) nachzugehen, liegen die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung nicht mehr vor.
Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.