Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Studium bei voller Erwerbsminderung

von Resi01.04.2017 | 15:58
2103 Ansichten
14 Antworten
Guten Tag, ich leide seit mehreren Jahren an einer schweren Erkrankung und bekomme seit kurzem eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (befristet). Ich würde gern versuchen, trotz der Beeinträchtigungen durch die Erkrankung, ein Studium aufzunehmen, um mich weiter zu qualifizieren und zu gegebener Zeit wieder leichter ins Arbeitsleben zurückzufinden. Muss ich die Aufnahme eines Studiums der Rentenversicherung mitteilen? Muss ich die Rentenversicherung informieren, wenn ich im Rahmen des Studiums ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit absolviere, vorausgesetzt ich bleibe unterhalb der Zuverdienstgrenze?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2017 | 09:41

1. Eine abhängige Beschäftigung, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich, wenn das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro ist. Bei dieser Höhe des Entgelts vertreten die Rentenversicherungsträger die Auffassung, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.

2. Dem Rentenversicherungsträger müssen Sie jede Änderung in den Verhältnissen mitteilen (siehe Bescheid: Hinweispflichten), also auch die Aufnahme eines Studiums.

13 Antworten

W*lfgangam 01.04.2017 | 17:45
Resi schrieb

@ Experte: Danke für die Antwort!

Zu 1. Demnach würde sich ein Praktikum nicht auf die Rente auswirken, solange ich unter der Zuverdienstgrenze bleibe. Die Frage war und ist, ob ich eine derartige Tätigkeit dann trotzdem bei der Rentenversicherung melden muss?

Zu 2. Genau diesen Punkt, d.h. "Änderung in den Verhältnissen mitteilen", finde ich in meinem Rentenbescheid eben nicht. Unter "Mitteilungs-/Mitwirkungspflichten" sind nur die Punkte "Arbeiten" neben der Rente" und "Einkommen neben der Rente" aufgeführt...

Hallo Resi. Nein. Da keine Beschäftigung oder (selbständige) Tätigkeit vorliegt, ist die Mitteilung einer Ausbildungszeit nicht erforderlich. Gilt auch für ein für das Studium erforderliches Praktikum. Sollten Sie allerdings in einem 'Studentenjob' oder während des Praktikums die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, wäre ein entsprechende Mitteilung zwingend erforderlich - zumindest bis 30.06.2017, was Hinzuverdienst betrifft ...ab 01.07.2017 gibt es Änderungen beim zulässigen Hinzuverdienst. Auch wenn da mehr möglich ist, werden Beschäftigungen bei EM-Bezug auch künftig kritisch gesehen. Entsprechende Info von der DRV wegen der ab 01.07. geänderten Hinzuverdiesntmöglichkeien erhalten Sie in den nächsten1-2 Monaten. Gruß w.
Franz-Josefam 01.04.2017 | 19:26
Groko schrieb

Das war ein kostenloser Ratschlag. ;-)

Das sehe ich auch so. Warum der Gesetzgeber das offenbar anders sieht, kann ich nicht nachvollziehen.
Fortitude oneam 01.04.2017 | 20:41
Franz-Josef schrieb

Sie KÖNNEN diese Auffassung vertreten, Sie KÖNNEN aber auch individuelle Prüfungen vornehmen.

Wäre das anders, müsste eine entsprechende gesetzliche Regelung existieren, was aber definitiv nicht der Fall ist .

Hausinterne Arbeitsanweisungen sind keine Gesetze !

Wer studieren kann, kann auch arbeiten.
Das sehe ich auch so. Warum der Gesetzgeber das offenbar anders sieht, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich seh das auch so. Der Gesetzgeber macht sich große Hoffnung, daß ein EMR nach seinem Studium zu hundertprozentig wieder arbeiten geht. Was will man mehr.
Resiam 01.04.2017 | 21:32
@ Groko: Interessante Ansicht, danach hatte ich aber nicht gefragt! :-)
KSCam 01.04.2017 | 23:51
Ein Studium ist nicht meldepflichtig und dem EM Rentner auch nicht verboten. Wenn Sie aber ernsthaft studieren können, müssen Sie bei Ende der Zeitrente mit dem Wegfall rechnen. Denn auch ich bin der Ansicht wer studieren kann könnte auch jede leichte Büroarbeit hinbekommen und kann daher eigentlich nicht voll EM sein
Franz-Josefam 03.04.2017 | 09:57
Sie KÖNNEN diese Auffassung vertreten, Sie KÖNNEN aber auch individuelle Prüfungen vornehmen. Wäre das anders, müsste eine entsprechende gesetzliche Regelung existieren, was aber definitiv nicht der Fall ist . Hausinterne Arbeitsanweisungen sind keine Gesetze !
Resiam 03.04.2017 | 11:04
@ Experte: Danke für die Antwort! Zu 1. Demnach würde sich ein Praktikum nicht auf die Rente auswirken, solange ich unter der Zuverdienstgrenze bleibe. Die Frage war und ist, ob ich eine derartige Tätigkeit dann trotzdem bei der Rentenversicherung melden muss? Zu 2. Genau diesen Punkt, d.h. "Änderung in den Verhältnissen mitteilen", finde ich in meinem Rentenbescheid eben nicht. Unter "Mitteilungs-/Mitwirkungspflichten" sind nur die Punkte "Arbeiten" neben der Rente" und "Einkommen neben der Rente" aufgeführt...
Fastrentneram 03.04.2017 | 12:02
Der Experte hat Ihnen doch mitgeteilt, dass Sie auch einen Studienbeginn mitteilen sollen. Warum tun sie sich so schwer damit? Was können Sie denn nach Ihrer Meinung mit der Meldung falsch machen?
Schiedsrichteram 03.04.2017 | 19:45
Schorsch schrieb

Hat jetzt der/die Experte/in Recht oder die drei anderen Stamm-User nach Punkten?;-)

Die Meinung des Experten zählt dreifach, so dass es unentschieden steht. Vielleicht sollte man jetzt einfach eine Stichfrage stellen oder würfeln?;-)
W*lfgangam 03.04.2017 | 20:40
Fastrentner schrieb

Der Experte hat Ihnen doch mitgeteilt, dass Sie auch einen Studienbeginn mitteilen sollen.

Warum tun sie sich so schwer damit? Was können Sie denn nach Ihrer Meinung mit der Meldung falsch machen?

...hmm, muss auch mir bisher entgangen sein, dass eine Ausbildung nicht zu den monetären Beschäftigungen/Tätigkeiten zählt /wo sich das aus dem Rentenbescheid ergeben sollte, auf die der Hinweis im EM-Bescheid abzielt. Im Rahmen der 'Umorganisation/Neufassung' der Bescheide sollte die DRV über einen reinen Textbaustein für Ausbildungszeiten und deren mögliche Auswirkungen auf EM nachdenken (für 'ängstlich' Nachfragende wie hier zur Klarstellung /schulische Ausbildung ist nicht EM-rentenschädlich) ...eigentlich überflüssig, da das schon ausgereizt ist! Experte/in wird sich sicher morgen dazu nochmal neu 'positionieren' ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026