Ja, dies ist möglich. Es handelt sich um keine Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit.
Das müssen Sie direkt mit Ihrer zuständigen DRV-Sachbearbeitung vorab klären. Ob das möglich ist , ist dabei fraglich.
Hier in einem anonymen Forum kann Ihnen niemand die Zustimmung erteilen.
Ja, dies ist möglich. Es handelt sich um keine Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit.
Naja, das hat bei den "DRV-Experten" auch schon mal anders geklungen, siehe hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/volle-em-rente-und-studium-der-bildenden-kunst-freie-malerei
Melden muss man dieses geplante Fernstudium der DRV sowieso schon vor Beginn und dann sieht man, was im konketen Einzelfall erlaubt ist oder nicht.
Nur auf diese vage Aussage hier im Forum sollte man sich auf gar keinen Fall verlassen!
Und natürlich kann ein solcher Plan immer ein willkommener Anlass sein, eine volle EM-Rente seitens der DRV sehr gründlich(!) zu überprüfen. Denn wer ein Fernstudium absolvieren kann, könnte durchaus auch mehr als 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein.
Angesichts der neuen Regierung ist mit vermehrten Prüfungen sowieso zu rechnen, wenn man sich mal die Sprüche von Linnemann und Konsorten anhört.
Laufen Sie also ggf. bessser nicht ins offene Messer.
Aber hey, Ihre Entscheidung!
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