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Experten-Antwort

Studium bei voller Erwerbsminderungen

von Geeta23.06.2025 | 12:57
335 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es möglich bei voller Erwerbsminderungsrente ein Fernstudium (an der Fernuni Hagen) zu absolvieren? Mit freundlichen Grüßen, Geeta S.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.06.2025 | 13:05

Ja, dies ist möglich. Es handelt sich um keine Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit. 

6 Antworten

Falsch hieram 23.06.2025 | 13:02
Das müssen Sie direkt mit Ihrer zuständigen DRV-Sachbearbeitung vorab klären. Ob das möglich ist , ist dabei fraglich. Hier in einem anonymen Forum kann Ihnen niemand die Zustimmung erteilen.
Vorsichtam 23.06.2025 | 13:13
Experte/in schrieb

Ja, dies ist möglich. Es handelt sich um keine Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit. 

Naja, das hat bei den "DRV-Experten" auch schon mal anders geklungen, siehe hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/volle-em-rente-und-st… Melden muss man dieses geplante Fernstudium der DRV sowieso schon vor Beginn und dann sieht man, was im konketen Einzelfall erlaubt ist oder nicht. Nur auf diese vage Aussage hier im Forum sollte man sich auf gar keinen Fall verlassen! Und natürlich kann ein solcher Plan immer ein willkommener Anlass sein, eine volle EM-Rente seitens der DRV sehr gründlich(!) zu überprüfen. Denn wer ein Fernstudium absolvieren kann, könnte durchaus auch mehr als 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein. Angesichts der neuen Regierung ist mit vermehrten Prüfungen sowieso zu rechnen, wenn man sich mal die Sprüche von Linnemann und Konsorten anhört. Laufen Sie also ggf. bessser nicht ins offene Messer. Aber hey, Ihre Entscheidung!
?????am 23.06.2025 | 14:39
Können Sie das ? Arbeiten können sSie ja anscheinend nicht, daher EMR, aber voll studieren?? Komisch !
EMam 23.06.2025 | 20:42
In einem anonymen Forum bekommen Sie keine rechtssichere Antwort. Klären Sie das direkt mit Ihrem zuständigen Rententräger. Es. muss Ihnen aber klar sein, auch wenn ein Studium keiner Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist, es könnte Ihren zuständigen Rententräger aber auf die Idee bringen, Ihre volle Erwerbsminderung in Frage zu stellen und zu überprüfen.
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