Hallo Greta,
Ihre Halbwaisenrente wird zurzeit vermutlich ohne Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Dies ändert sich, wenn Sie über eine mehr als geringfügige Beschäftigung pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung sind. Wenn die Rentenversicherung von der Krankenkasse eine solche Mitteilung erhält, sind von der Rente Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vorzunehmen. Bei einem durchschnittlichem Zusatzbeitrag i.H.v. 1,6 % wären das zusammengerechnet 11,15%.
Steuerrechtliche Fragen können wir nicht beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung