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Experten-Antwort

Studium, Halbwaisenrente, Minijob und Nebenjob

von Greta10.01.2023 | 12:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 22 Jahre alt, Studentin und habe vor, einen Teilzeitjob (Midijob ca. 1017€ brutto) anzunehmen, da ich keine Nachricht vom Bafögamt kriege und auch langfristig lieber nicht mehr davon abhänging sein möchte. Ich babysitte seit letztem Jahr in einem Privathaushalt und bin da auch über die Minijobzentrale angemeldet. Nun frage ich mich, wie sich mein Vorhaben auf meine Beiträge, Steuer und so weiter auswirken würde. Ich erhalte momentan 159,12€ Halbwaisenrente, und verdiene mit dem unregelmäßigen Babysitten bis zu 100€ im Monat (im Jahresmittel wahrscheinlich 60€). Zusammen mit meinem potenziellen neuen Job würde ich auch die Grenze von max. 20std. nicht überschreiten, sodass ich "hauptberufliche" Studentin bliebe. Nun ist meine Frage, ob ich auch Rentner bleibe bzw. ob meine Beiträge (z B. Krankenkasse, etc.) weiter von der Rentenkasse bezahlt werden oder ob der neue Arbeitgeber diese übernimmt, bzw. ob ich für beide Posten mit Abzügen zu rechnen habe. Da mein Minijob unter 520€ liegt und mein erster JOb ein Midijob wäre, muss ich (oder mein Arbeitgeber) doch für den Minijob keine Abgaben leisten, bzw. er bleibt steuerfrei, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich würde mich sehr freuen, zeitnah eine Antwort zu erhalten, worauf ich mich einstellen sollte. Mit freundlichen Grüßen Greta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Greta,

Ihre Halbwaisenrente wird zurzeit vermutlich ohne Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Dies ändert sich, wenn Sie über eine mehr als geringfügige Beschäftigung pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung sind. Wenn die Rentenversicherung von der Krankenkasse eine solche Mitteilung erhält, sind von der Rente Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vorzunehmen. Bei einem durchschnittlichem Zusatzbeitrag i.H.v. 1,6 % wären das zusammengerechnet 11,15%.

Steuerrechtliche Fragen können wir nicht beantworten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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