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Experten-Antwort

Studium in der Eu-Rente

von Wertheim02.08.2010 | 07:00
3726 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, ich bräuchte mal eine verbindliche Aussage, ob man als Eu-Rentner Studieren kann. Bin Geisteskrank und werde gerade Früh berentet. Bekomme hier noch Grundsicherung, da meine Einzahlung noch nicht so hoch war (Studium). Da ich viel zu lange geisteskrank war, brauche ich eine Beschäftigung, um nicht draufzugehen. Ist es möglich während des Erhaltes einer EU-Rente (+Grundsicherung) ein Studium zu absolvieren? LG Wertheim

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.08.2010 | 14:52

Grundsätzlich ist Ihr Rentenanspruch durch die Aufnahme eines Studiums

nicht gefährdet, da sich an ihren gesundheitlichen Einschränkungen nichts ändert.

3 Antworten

Arnoldam 02.08.2010 | 08:34
Ein Studium während einer EM-Rente ist grundsätzlich möglich. Ob sich ein Studium und vor allem dann später ein erfolgreicher Abschluss des Studiums und in einem Rentenverlängerungsverfahrens " gut " macht ist aber eine ganz ander Sache. Ein Gutachter oder der med. Dienst der RV könnte dann schon auf den Gedanken kommen, ob jemand der ein schwieriges und langhähriges Studium durchgestanden hat nicht vielleicht doch wieder erwerbsfähig ist... Das könnte dann in einer besonders genauen Prüfung ihres dann aktuellen Gesundheitszustandes münden und letztlich - bei Besserung - auf zur Nichtverlänegrung ihrer EM-Rente. Es gibt sicher auch andere Möglichkeiten den Tag zu strukturieren und sich zu beschäftigen ( auch im Rahmen der 400 Euro Zuverdienstregelung ) , als gleich ein Studium zu absolvieren. A
Arnoldam 02.08.2010 | 09:35
Nur die Aufnahme einer Beschäftigung / eines Arbeitsverhältnisses muss der Rentenversicherung gemeldet werden. Ein Studium muss nicht bei der RV gemeldet werden. Dasselbe gilt für das Grundsicherrungsamt. Ob Sie studieren oder nicht interessiert die nicht. Und grundsätzlich spricht ja auch eine psychiatrische Erkrankung nicht gegen ein Stduium. Ganz im Gegenteil - es waren ja eine Vielzahl hoch intelligenter Leute psychisch erkrankt ( z.b. Goethe, van Gogh, Picasso , Bismarck etc. )
Wertheimam 02.08.2010 | 09:21
Arnold schrieb

Nur die Aufnahme einer Beschäftigung / eines Arbeitsverhältnisses muss der Rentenversicherung gemeldet werden.

Ein Studium muss nicht bei der RV gemeldet werden.

Dasselbe gilt für das Grundsicherrungsamt. Ob Sie studieren oder nicht interessiert die nicht.

Und grundsätzlich spricht ja auch eine psychiatrische Erkrankung nicht gegen ein Stduium. Ganz im Gegenteil - es waren ja eine Vielzahl hoch intelligenter Leute psychisch erkrankt ( z.b. Goethe, van Gogh, Picasso , Bismarck etc. )

Hallo Arnold, Vielen Dank für Deine Antwort. Das ist ja schon mal ein Ansatz. Und beruhigt mich. Weißt Du auch, wie ich das Anmelden, beantragen müßte, falls ich das Studium aufnehme und die EU-Rente bereits genehmigt ist? Wo könnte man das Nachlesen, weißt Du das? Ist es denn auch der Fall, wenn ich Grundsicherung bekomme? Bezüglich der Bedenken einer genaueren Untersuchung, kann ich auch nichts vorhersagen. Dieses Risiko muß man auf sich nehmen. Ich denke jedoch, daß mein Lebenslauf für sich spricht und ich diesbezüglich von einem vernünftig denkenden Menschen als rational eingestuft würde. Natürlich hängt das immer von der jeweiligen Person ab. Eigentlich müßte ich noch herausfinden, wie streng diese Prüfungen sind. Ich bin seit über einer Dekade Geistig gestört. Unentdeckt. Das spricht zwar für meinen Intellekt: 'Ich wünsche es jedoch keinem'. LG Wertheim
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