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Experten-Antwort

Studium in Kasachstan

von Ljubov27.03.2024 | 19:37
349 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag Frage ob die Studium im Kasachstan Zeitraum im deutsche renteversicherung auch anerkannt wird Danke für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2024 | 08:16

Guten Morgen,

 

die Antwort von "König" ist zutreffend. Alleine ein Studium in Kasachstan ist kein Ausschlussgrund für die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr.4  SGB VI.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/p_0058/gra_sgb006_p_0058_abs1_s1_nr4.html#doc1577162bodyText9 

 

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

Königam 27.03.2024 | 20:09
Weltweit zurückgelegte Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeiten insgesamt bis zu 8 Jahren berücksichtigt. Diese zählen dann mit bei der 35-jährigen Wartezeit.
Nicht zu fassen am 28.03.2024 | 09:39
Man kann das alles nicht glauben ------
Mimimiam 28.03.2024 | 09:40
Nicht zu fassen schrieb

Man kann das alles nicht glauben ------

Habe ich auch gerade gedacht. Bezahlen wir hier die ganze Welt?
Schadeam 28.03.2024 | 09:48
Mimimi schrieb

Habe ich auch gerade gedacht. Bezahlen wir hier die ganze Welt?

Was bezahlen wir mit den umbewerteten Anrechnungszeiten? Nichts! Bestenfalls sind 35Jahre ehervoll, aber dann hat der Kunde auch mindestens 27 Jahreeingezahlt.
Mimimiam 28.03.2024 | 09:55
Schade schrieb

Was bezahlen wir mit den umbewerteten Anrechnungszeiten? Nichts!

Bestenfalls sind 35Jahre ehervoll, aber dann hat der Kunde auch mindestens 27 Jahreeingezahlt.

Natürlich wird durch derartige Anrechnungszeiten ein Rentenanspruch erwirkt, den es ansonsten nicht geben würde. Das ist nicht richtig. Oder bekommen wir das selbe im Kasachstan?
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