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Experten-Antwort

Studium + Nebenjob, nachprüfung berücksichtigte Zeiten

von Lilly14.05.2021 | 22:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um eine Berichtigung der Rentenbeitragszeiten welche ich bei der Rentenkasse beantragte. Meine Ausbildung und mein Studium waren dort nicht aufgeführt. Nun habe ich im Rahmen der Nachprüfung eine Rückfrage der Rentenversicherung erhalten, welche prüft ob die schulische Belastung mehr als 20 Stunden pro Woche betrugen, da nur diese Zeiten berücksichtigt werden können. Der betreffende Zeitraum liegt in meiner studienzeit welche jedoch 8 Jahre zurück liegt. Ich kann nicht mehr sagen, wie viele Stunden es jede Woche waren, zudem dies je nach Kurs und Vorlesung auch variierte. Meines wissens wurden nur Anwesenheitslisten bei Vorlesungen und Prüfungen geführt, jedoch nicht in den belegten Kursen. Gibt es eine Möglichkeit dies bei der Hochschule anzufragen oder wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lilly,

die Vorredner haben die Thematik bereits korrekt erläutert. Geben Sie die abgefragten Sachverhalte einfach so genau an, wie es Ihnen noch erinnerlich ist. Sollte die Sachbearbeitung noch weitere Informationen benötigen, würde sie sich wieder bei Ihnen melden.

Der von Ihnen genannte Fragebogen ist sehr detailliert, da er verschiedenste Konstellationen abfragen kann/soll.

Wenn es bei Ihnen nur um die Klärung geht, ob das Studium mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst hat bzw. das Studium neben einer parallel liegenden Beschäftigung überwogen hat (das kann dem Anschreiben entnommen werden), sind die Angaben zum Umfang der theoretischen Ausbildung entbehrlich. Dieser Teil muss nur ausgefüllt werden, wenn noch zu klären ist, ob die Ausbildung vorwiegend theoretischer Art oder praktischer Art war.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

KSCam 14.05.2021 | 23:20
Sie werden doch noch sagen können ob Sie während des Studiums an 5 Tagen mehr als 4 Stunden oder an 7 Tagen Ca 3 Stunden aufgewandt haben. Also lernen, lesen, Vorlesungen, Fährt zur uni, etc
Berateram 15.05.2021 | 08:32
Es muss sich folglich um ein Abend- oder Fernstudium gehandelt haben. Man vergisst aber doch nicht, ob man durchschnittlich 20 Stunden oder weniger in der Woche für das Studium aufgewandt hat (Präsenzzeit + Vor- und Nachbereitungszeit + Wegezeit). Keiner verlangt detaillierte Zeitnachweise von Ihnen.
Lillyam 15.05.2021 | 14:13
Vielen Dank für eure Antworten. Es war ein Vollzeitstudium, die Arbeit zur gleicvhen Zeit war eine geringfügige Beschäftigung. Der Fragebogen, welcher die Rentenkasse zugesendet hat verlangt eine ziemlich detaillierte Ausführung (Formular V1053-00 Version 03003) Zeitraum von-bis - Unterrichtszeit an der Ausbildungsstätte (Std./Woche) - objektiv von der Ausbildungsstätte für erforderlich gehaltene häusliche Vorbereitungszeit (Std./Woche) - zeitlicher Aufwand für den Schulweg (Std./Woche) Dann noch die aufspaltung in theoretische und praktische Anteile. Wobei mir nicht klar ist ob Praktika etc. als praktischer Teil aufgeführt werden muss, sind idR ja nur kurze Zeiten.
Unikatam 15.05.2021 | 13:29
Sie haben doch sicher noch in Erinnerung ob Sie ein Teilzeitstudium oder Vollzeitstudium absolviert haben?! Ein Vollzeitstudium geht immer mit einer Stundenzahl von +20 einher. Wenn Sie noch eine Immatrikulation finden dort steht drauf was es war, ansonsten haben Sie ja irgendeinen Abschluss erlangt, dann lassen Sie sich von der Hochschule bestätigen, dass dieser nur in Vollzeit angeboten wird. Wen interessiert denn, ob Sie bei Prof Müller Vollzeit anwesend waren oder nicht.
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