Hallo Lilly,
die Vorredner haben die Thematik bereits korrekt erläutert. Geben Sie die abgefragten Sachverhalte einfach so genau an, wie es Ihnen noch erinnerlich ist. Sollte die Sachbearbeitung noch weitere Informationen benötigen, würde sie sich wieder bei Ihnen melden.
Der von Ihnen genannte Fragebogen ist sehr detailliert, da er verschiedenste Konstellationen abfragen kann/soll.
Wenn es bei Ihnen nur um die Klärung geht, ob das Studium mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst hat bzw. das Studium neben einer parallel liegenden Beschäftigung überwogen hat (das kann dem Anschreiben entnommen werden), sind die Angaben zum Umfang der theoretischen Ausbildung entbehrlich. Dieser Teil muss nur ausgefüllt werden, wenn noch zu klären ist, ob die Ausbildung vorwiegend theoretischer Art oder praktischer Art war.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung