Hallo Rentenklau,
aus welchen Gründen Ihr neu zuständiger RV-Träger noch einmal Erhebungen zu diesen Zeiten durchführt, kann ich nicht nachvollziehen. Ein Feststellungsbescheid, der von der DRV Bund erteilt worden ist, bindet auch die anderen Rentenversicherungsträger. D.h., Ihr nun zuständiger Rentenversicherungsträger könnte die festgestellten Daten aus den Jahren 1977/78 nur unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorschriften (SGB X) ändern. Dies würde jedoch voraussetzen, dass Ihre Daten in dieser Zeit falsch erfasst wurden.